Drucksache - DrS/2019/248
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungen des Kreises Segeberg über die Heranziehung der kreisangehörigen Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter zu den Aufgaben der Sozialhilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Jahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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24.10.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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03.12.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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05.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
Die Übertragung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) auf die kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden erfolgte zuletzt durch Satzungen vom 08.01.2018. Zum 01.01.2020 tritt die letzte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Die Leistungen für den Lebensunterhalt für Personen in besonderen Wohnformen (bisher stationäre Einrichtungen) werden im Fachdienst Eingliederungshilfe bearbeitet. Um die Zuständigkeit für diesen Personenkreis bei den Kommunen auszuschließen, waren die Satzungen neu zu fassen.
Mit Satzung des Kreises Segeberg vom 08.01.2018 wurden die Aufgaben der Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des Dritten Kapitels des SGB XII auf die Kommunen übertragen, soweit nicht gleichzeitig eine vollstationäre Hilfe nach dem Sechsten oder Siebten Kapitel des SGB XII zu gewähren war.
Mit Wirkung vom 01.01.2020 wird die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes und damit eine Trennung von Fachleistungen der Eingliederungshilfe (neu geregelt im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)) und existenzsichernden Leistungen in Kraft treten. Das Land Schleswig-Holstein hat die Kreise und kreisfreien Städte als Träger der Eingliederungshilfe bestimmt.
Die Bearbeitung der existenzsichernden Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII) erfolgt im Rahmen der Gesamtplanverfahren im Fachdienst Eingliederungshilfe und nicht durch die kreisangehörigen Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden (siehe Vorlage 2018/245).
Die Satzungen waren daher neu zu fassen.
Im Rahmen der Neufassung wurden die Satzungen auch redaktionell überarbeitet.
Dies dient einer besseren Übersichtlichkeit und Klarstellung.
Eine weitere inhaltliche Änderung ergibt sich lediglich aus der Einführung eines Zustimmungserfordernisses für Kooperationen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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88,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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87,8 kB
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