Drucksache - DrS/2019/163
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Gesundheitsförderung - Integriertes Konzept und Gesundheitsförderungskonferenz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Dr. Walther
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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30.09.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.10.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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05.12.2019
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Als Grundlage dient eine Vielzahl von relevanten Dokumenten, welche die Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzeptes zur kommunalen Gesundheitsförderung und die Etablierung einer Gesundheitsförderungskonferenz empfehlen. Es ist eine 1 x jährlich stattfindende Gesundheitsförderungskonferenz vorgesehen, die von vier runden Tischen begleitet wird. Hier findet die inhaltliche Arbeit statt, deren Ergebnisse in das Handlungskonzept einfließen. Der Aufbau dieser Kooperationsstrukturen wird von der Verwaltung als notwendig erachtet, um u. a. die Voraussetzungen für Fördermittel weiterhin zu ermöglichen.
Sachverhalt:
Das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst für Schleswig-Holstein, das Leitbild für einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst, die Mitgliedschaft des Kreises Segeberg im Gesunde Städte-Netzwerk, die Nationale Präventionskonferenz im Rahmen des Präventionsgesetzes sowie das GKV-Bündnis für Gesundheit geben die Grundlage zur Entwicklung eines integrierten Konzeptes zur kommunalen Gesundheitsförderung und zur Umsetzung einer Gesundheitsförderungskonferenz.
Integrierte Strategien kommunaler Gesundheitsförderung sind nicht allgemeingültig definiert. Sie weisen u. a. die Merkmale eines gesamtstrategischen und koordinierten Vorgehens sowie die verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit auf. Hierfür sind komplexe Netzwerkstrukturen erforderlich, deren Steuerung und Koordination durch die Kommunalverwaltung erfolgen sollte.
Gesundheits(förderungs)konferenzen stellen ein etabliertes Koordinierungsgremium dar, in dem eine Verbesserung der Kommunikation und Koordination aller Akteure im Bereich der Gesundheitsförderung erreicht werden kann. Eine Vermeidung von Doppelstrukturen und Nutzung von Synergieeffekten kann zu einer Optimierung der Gesundheitsförderungslandschaft führen.
Erfolgreich umgesetzt hat dies in den letzten drei Jahren der Landkreis Marburg-Biedenkopf, der seit 2016 die Initiative „Gesundheit fördern – Versorgung stärken“ u. a. mit einer einmal jährlichen Präventionskonferenz sowie mit lebensphasenabhängigen Arbeitsgruppen umsetzt. 2019 wurden dort Gesundheitsziele verabschiedet, die partizipativ entwickelt wurden.
Die Umsetzung im Kreis Segeberg sieht eine jährlich stattfindende Gesundheitsförderungskonferenz vor, die zunächst von vier runden Tischen „Gesund aufwachsen“, „Gesund älter werden“, „Kinder psychisch kranker/suchtkranker Eltern“ und „Bewegungsförderung“ begleitet wird. Die runden Tische knüpfen an die nationalen Gesundheitsziele und den GKV Leitfaden Prävention an. Ein Steuerungsgremium wird als Lenkungsinstrument der kommunalen Gesundheitsförderung eingeführt.
Die erste Gesundheitsförderungskonferenz ist für das 2. Quartal 2020 geplant. Im Anschluss wird der partizipative Prozess zur Entwicklung von Gesundheitszielen initiiert. Auch Bedarfserhebungen sind vorgesehen. Alle Ergebnisse werden in ein integriertes Konzept zur kommunalen Gesundheitsförderung einfließen.
Mit dem vorliegenden Konzept "Kommunale Gesundheitsförderung - Integriertes Konzept und Gesundheitsförderungskonferenz" werden die im Konzept zur Einrichtung einer Gesundheitsplanung (DrS/2016/227) aufgeführten Inhalte wie Erarbeitung von Gesundheitszielen, Identifizierung von Handlungsfeldern sowie Entwicklung und Koordination von Maßnahmen der Gesundheitsförderung nach aktuellen Erkenntnissen umgesetzt.
Der Aufbau von Koordinierungs- und Kooperationsstrukturen im Bereich Gesundheitsförderung wird von der Verwaltung als notwendig erachtet, um einerseits den Anschluss an andere Kommunen in diesem Bereich nicht zu verlieren und um andererseits die Voraussetzungen für weitere Antragsverfahren (z. B. bei bestimmten Krankenkassen) zu ermöglichen.
Die Ausführungen sind Anlage 1: Kommunale Gesundheitsförderung – Integriertes Konzept und Gesundheitsförderungskonferenzen zu entnehmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
5.9 (Verstärkung der Präventionsarbeit) 3.4 (Ausbau Gesundheitsregion) 5.7 (Vernetzung örtlicher Beratungs-und Betreuungsangebote) | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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197,8 kB
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