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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/251

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Inhalt der Stellenanzeige für die Wahl einer Landrätin/eines Landrates im Jahr 2020 ist der Text der Anlage 1.
 

2. Diese Stellenanzeige ist nach Beschlussfassung durch den Hauptausschuss im Volltext im Amtsblatt Schleswig-Holstein und auf der Homepage des Kreises Segeberg zu veröffentlichen. Gleichzeitig wird in den in Anlage 2 genannten Print- und Online-Medien auf diese Veröffentlichung hingewiesen.

 

3.Die Bewerbungsfrist endet am 8. Dezember 2019. Die Bewerbungen gehen beim Kreispräsidenten ein. Bewerbungen sollen sowohl digital als auch in Papierform möglich sein. Papierbewerbungen werden gescannt und nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Alle Bewerber/innen erhalten eine kurze Eingangsbestätigung. Die Bewerbungen werden nach Eingang nummeriert und den Mitgliedern des Hauptausschusses  in einer jeweils aktualisierten Liste zunächst ohne Namen und Anschrift mit den wesentlichen Daten bzw. Merkmalen vertraulich zur Kenntnis gegeben. Nach Ende der Bewerbungsfrist wird den Mitgliedern des Hauptausschusses eine komplette Liste (Bewerbungsspiegel) über ALLRIS zur Verfügung gestellt.

 

4.Für Auskünfte an die Bewerber/innen sowie die Kreistagsabgeordneten steht ausschließlich der Kreispräsident zur Verfügung. Die vollständigen Bewerbungen können ab dem 6. Januar 2020 durch die Abgeordneten beim Kreispräsidenten eingesehen werden. Kopien oder Ausdrucke dürfen nicht angefertigt werden.

 

5.Die Fraktionen können sich auf der Basis der Liste – ergänzt durch Einsichtnahmen in die Originalunterlagen – mit der Bewerberlage befassen. Die Fraktionen haben die Möglichkeit, die Bewerber/innen einzuladen und zu interviewen.

 

6.Die Presse wird nach dem 6. Januar 2020 vom Kreispräsidenten über die Bewerberlage informiert (Anzahl der Bewerbungen, Frauen/Männer, Herkunft der Bewerbungen, aber ohne Namensnennung bzw. nur mit Namensnennung der örtlich bekannten Bewerber/innen, sofern diese zustimmen).

 

7.Am 30. Januar 2020 berät der Hauptausschuss in nichtöffentlicher Sitzung über die Bewerbungen. Der HA bestimmt, welche Bewerbungen weiter verfolgt werden sollen. Von diesen Bewerbungen werden ausgewählte Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf) erstellt und den Abgeordneten zur Verfügung gestellt. Den Bewerbern/innen, die nicht in die engere Auswahl kommen, wird dies mitgeteilt.

 

8.Der Hauptausschuss berät am 27. Februar 2020 erneut über die Bewerbungen; er kann zu dieser Sitzung einzelne Bewerber/innen einladen. In dieser Sitzung wird entschieden, welche von ihnen zur Kreistagssitzung am 12. März 2020 eingeladen werden. Das Innenministerium wird informiert und gebeten, etwaige Einwände vor der Wahl am 12. März geltend zu machen.

 

9.Die Wahl der Landrätin/des Landrats soll in der Sitzung des Kreistags am 12. März 2020 erfolgen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreistag hat am 26. September 2019 dem Hauptausschuss die Befugnis übertragen, über den Zeitpunkt der Ausschreibung der Wahl der Landrätin/des Landrates und über die Form und den Inhalt der Stellenanzeige zu entscheiden sowie das weitere Verfahren zur Erarbeitung eines Wahlvorschlags für den Kreistag festzulegen.

In dieser Vorlage wird das weitere Vorgehen einschließlich der Zeitplanung dargestellt.

 

 

 

Der Kreistag hat am 26. September 2019 dem Hauptausschuss die Befugnis übertragen, über den Zeitpunkt der Ausschreibung der Wahl der Landrätin/des Landrates und über die Form und den Inhalt der Stellenanzeige zu entscheiden sowie das weitere Verfahren zur Erarbeitung eines Wahlvorschlags für den Kreistag festzulegen. Anlage 1 enthält als Anforderungsprofil die in § 43 Abs. 2 Kreisordnung genannten Wählbarkeitsvoraussetzungen, insbesondere die nach Nr. 2 für das Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde.

 

Das Erfordernis der Eignung bezieht sich auf die Persönlichkeit der Bewerberin/des Bewerbers, also auf die geistigen und charakterlichen Eigenschaften. Befähigung und Sachkunde beziehen sich auf die fachliche Seite, also auf die Qualifikation und die Kenntnisse und Erfahrungen der Bewerberin/des Bewerbers. Deren/dessen Ausbildung, berufliche und sonstige fachliche Erfahrungen müssen erwarten lassen, dass die/der Betreffende in der Lage ist, die Kreisverwaltung mit ihren komplexen Aufgabenstellungen unter den herrschenden rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Bedingungen erfolgreich zu leiten. Erfahrungen in der (kommunalen) Selbstverwaltung werden vom Gesetz nicht ausdrücklich gefordert, sind aber angesichts der anspruchsvollen Leitungsaufgabe wünschenswert.

Der Entwurf der Verwaltung beinhaltet einen Vorschlag in Anlehnung an den Wortlaut von § 43 Abs. 2 Kreisordnung.

Die Entscheidung über die Qualifikation der Bewerberin/des Bewerbers bleibt zunächst dem Kreistag im Rahmen der Wahl überlassen. Er hat dabei einen weiten Beurteilungsspielraum. Die Prüfung, ob die Wählbarkeitsvoraussetzungen vorliegen, erfolgt bei erstmaliger Wahl durch das Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde im Nachgang zur Wahl (vgl. § 45 Abs. 3 Kreisordnung).
 

Anlage 2 beinhaltet eine Aufstellung der Printmedien, die üblicherweise bei Stellen dieser Bedeutung Verwendung finden sowie bei der letzten Wahl  beauftragt worden waren. Es wird vorgeschlagen, den Ausschreibungstext zusätzlich in den Online-Portalen STEPSTONE, XING sowie Interamt zu schalten. Entsprechende Haushaltsmittel sind vorhanden. Aus Kostengründen sollte die Volltextanzeige auf das Amtsblatt Schleswig-Holstein und auf die Homepage des Kreises beschränkt werden, wobei die anderen Medien auf die Veröffentlichung auf der Homepage des Kreises Segeberg hinweisen würden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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