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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/101-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Segeberg (WKS) wird beauftragt, ab 2020 die Öffentlichkeitsarbeit für den Gesundheitsstandort des Kreises Segeberg durchzuführen, die auch die mit den Vorlagen DrS/2019/101 und 101-1 empfohlenen Maßnahmen beinhaltet.

 

  1. Für die Tätigkeit des externen Kreiskoordinators Ambulante ärztliche Versorgung wird in den Jahren 2020 – 2022 ein zusätzlicher Betrag von bis zu 15.000,00 € p. a., insgesamt also 95.000,00 € p. a. zur Verfügung gestellt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

 

Mit Schreiben vom 16.09.2019 bat die Vorsitzende des Hauptausschusses um Prüfung, ob die Förderung der Verbundweiterbildung Fachärzt*in für Allgemeinmedizin und die Weiterbildung nichtärztliche Praxisassistent*in (NäPa) ggf. durch weitere Angebote ergänzt werden kann, um eine lokale/regionale Bindung zu erreichen (Anlage 1). Am 16.09.2019 fand der Fachdialog Verbundweiterbildung Fachärzt*in für Allgemeinmedizin mit den Vertretern der Kliniken im Kreis, Bürgermeistern, Vorsitzenden bzw. gesundheitspolitischen Sprechern der Kreistagsfraktionen, der Vorsitzenden des OVG-Ausschusses, Vertretern der Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztegenossenschaft und der niedergelassenen Ärzteschaft statt. Das Protokoll (Anlage 2) und die dort gehaltene Power-Point-Präsentation (Anlage 3) von Herrn Melchert, Berater der Kreisverwaltung, beantworten teilweise die Anfrage der CDU-Fraktion. Aus dem Fachgespräch ergaben sich neue Aspekte, die im Folgenden behandelt werden.

 

 

  1. Beantwortung des Prüfantrags der CDU-Fraktion
    1.          Finanzielle Absicherung der Kreiszuschüsse

Da der Kreis erhebliche Finanzmittel investieren will, bedarf es einer finanziellen Absicherung des Kreises für den Fall, dass der Weiterbildungsassistent die Weiterbildung abbricht oder nach Abschluss nicht im Kreis bleibt bzw. praktiziert. Auch wenn es keine Gewähr dafür gibt, dass die weitergebildeten Ärzte nach Abschluss im Kreis bleiben, sollen in einer Vereinbarung mit den Weiterbildungsassistenten die Bedingungen der Förderung und der Rückzahlungsverpflichtung festgelegt werden.
Der Weiterbildungszuschuss an die Kliniken wird in einem „dreiseitigen“ Vertrag abzusichern sein:
1. durch eine Vereinbarung zwischen Klinik und Weiterbildungsassistenten als Anlage zum Arbeitsvertrag;
2. durch eine Fördervereinbarung zwischen Kreis und Klinik, in der diese die Rückforderungsverpflichtung an den Kreis abtritt (vgl. Folie 15 der Anlage 3).

Die Bedingungen der Gewährung und der Rückforderung des Wohnungszuschusses werden in einer direkten Vereinbarung zwischen Kreis und Weiterbildungsassistenten festgelegt. In beiden Fällen soll die Rückzahlungsverpflichtung nur für einen bestimmten, noch festzulegenden  Zeitraum von ca. 2 – 3 Jahren festgelegt werden, da eine zu lange Bindung für potentielle Weiterbildungsassistenten eine zu große Hürde aufbauen könnte.

Die Alternative der Gewährung eines zinslosen Darlehens mit einer Rückzahlungsverpflichtung, die nach 2 Jahren nach Abschluss der Weiterbildung entfallen würde, wird verwaltungsseitig abgelehnt. Das Darlehen wäre nämlich in beiden Fällen an den Weiterbildungsassistenten zu zahlen. Bei dem Weiterbildungszuschuss wäre das Arbeitsentgelt entsprechend herabzusetzen. Dies hätte sozialversicherungs- und steuerrechtliche Konsequenzen, deren Folgen im Falle von Sozialversicherungs- oder Steuerprüfungen nicht abgesehen werden können. Würde das Arbeitsentgelt zwischen 50 bis 70 % - je nach Zuschusshöhe – abgesenkt werden, würde dies im Fall der Tarifbindung der Klinik gegen tarifvertragliche Pflichten verstoßen. Zudem muss davon ausgegangen werden, dass alle Krankenhausärzte – auch die in Weiterbildung- Mitglied des Marburger Bundes sind.

 

Auch die Förderung der Weiterbildung zur/m NäPa wird in einer gesonderten Vereinbarung entsprechend abgesichert.

 

1.2 Weitere Möglichkeiten, um eine lokale/regionale Bindung der
          Ärzteschaft zu erreichen

 

Aufgrund von Erfahrungen ist bekannt und aufgrund von einschlägigen Untersuchungen belegt, dass bei Wegfall von finanziellen Anreizen bzw. Modellförderungen die erwünschten Wirkungen – hier die lokale/regionale Bindung der Ärzte in Weiterbildung und der weitergebildeten Fachärzte – relativ schnell abebben. Insofern zielt der Prüfauftrag der CDU auf sog. „normative“ Strategien (Zitat Prof. Dr. Steinhäuser, Lehrstuhlinhaber Allgemeinmedizin, Universität zu Lübeck) ab, ohne die die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung durch eine regionale Bindung der Ärzteschaft nicht dauerhaft gewährleistet werden kann. Deutlicher gesagt: Die Zeit der Förderung durch die von der Verwaltung empfohlenen Maßnahmen muss unbedingt dafür genutzt werden, verlässliche Strukturen der Gesundheitsversorgung im Kreis herzustellen. Die Verwaltung empfiehlt konkret folgende Maßnahmen:

 

(1)      Auf- und Ausbau eines strukturierten Weiterbildungs-

    verbundes, der sowohl die Weiterbildung Fachärzt*in

    Allgemeinmedizin als auch andere Facharztdisziplinen

    umfasst

 

(2)      gezielter Aufbau von medizinischen Versorgungszentren und

    Gesundheitszentren, in denen Ärzte angestellt tätig sein

    können, in Teilzeit arbeiten und die Vertretung gesichert ist

    (Work-Life-Balance)

 

(3)      Förderung der Kommunikation zwischen Kommen und

    niedergelassener Ärzteschaft

 

(4)      Netzwerkbildung zwischen ambulanter Ärzteschaft und den

    Kliniken im Kreis; Institutionalisierung der Kommunikation

    zwischen den Partnern der ambulanten und stationären

    Versorgung, nicht nur bezogen auf die Weiterbildung, sondern

    auch darüber hinaus (vgl. Protokoll des Fachdialogs)

 

(5)      Hospitation von Klinikärzten und von Ärzten in Weiterbildung

    in Arztpraxen; Famulatur von Medizinstudenten in

    akademischen Lehrpraxen

 

(6)      Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen

    Ärzten und anderen medizinischen Dienstleistern,

    insbesondere von Dienstleistern der Pflege und der

    psychosozialen Versorgung

 

(7)      Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich aller o. g. genannten

    Maßnahmen einschl. der Möglichkeit des Ausbaus des

    Einsatzes von NäPas und telemedizinischen Ansätzen zur

    Entlastung der Ärzteschaft; Werbung für die

     Gesundheitsregion Kreis Segeberg (vgl. Anlage 2).

„Weiche“ Faktoren wie kulturelle und schulische Angebote, ausreichende Kinderbetreuung etc. spielen ebenfalls eine große Rolle, um die regionale Bindung der Ärzteschaft zu erreichen. Diese Faktoren sollten bei der Öffentlichkeitsarbeit für den Gesundheitsstandort Segeberg Berücksichtigung finden.

 

  1. Ergebnisse des Fachdialogs Verbundweiterbildung Fachärzt*in Allgemeinmedizin und Folgerungen für den Förderansatz des Kreises

2.1 Öffentlichkeitsarbeit

Die Vertreter der Kliniken begrüßten (wie schon vorher die Vertreter der niedergelassenen Ärzteschaft) die  Bereitschaft des Kreises, die Verbundweiterbildung zu fördern. Sie erklärten, sich hierin einzubringen und bei dem Aufbau von Weiterbildungsverbünden mitzuarbeiten.

 

Während der Diskussion wurde deutlich, dass eine Öffentlichkeitsarbeit erforderlich ist, die in dem besprochenen Ansatz und Umfang vorher nicht bedacht worden war. Für die Verbundweiterbildung und für die Tätigkeit als Fachärzt*in Allgemeinmedizin im Kreis Segeberg kann zwar im Ärzteblatt und in den Veranstaltungen der Universitäten geworben werden, doch wurde von den Teilnehmenden diese Form der Öffentlichkeitsarbeit als nicht ausreichend angesehen. Es sollte auch in den sozialen Medien die Attraktivität der Region und die Möglichkeit der Tätigkeit in Versorgungs- oder Gesundheitszentren (Stichwort Work-Life-Balance) dargestellt werden. Die kommunalen Vertreter wiesen darauf hin, dass nicht die einzelnen Kommunen um (Fach-)Ärzte für ihre Orte werben sollten, sondern der Kreis für alle Kommunen. Dies um zu vermeiden, dass man in Konkurrenz zueinander tritt. Kommunale Vertreter und Klinikvertreter empfahlen, dass insgesamt für den Gesundheitsstandort Kreis Segeberg geworben werden sollte.

 

Nach Recherchen des Fachbereiches III könnte allein die Öffentlichkeitsarbeit für die ärztliche Weiterbildung unter Einbeziehung von Sozialmedia einen Kostenbetrag von bis zu 30.000,00 € im ersten Jahr, in den Folgejahren von 10.000,00 € p. a. ausmachen. Da die Öffentlichkeits-arbeit für die fachärztliche Weiterbildung nicht isoliert von der Standortwerbung für die Gesundheitsregion erfolgen sollte, wird vorgeschlagen, dass die WKS die Öffentlichkeitsarbeit für den Gesundheitsstandort Segeberg durchführt. Mit der Werbung für die Verbundweiterbildung und der Offensive für die Gründung von Versorgungs- und Gesundheitszentrum sollte schon 2020 begonnen werden. Der Fachbereich III hat zwischenzeitlich Kontakt mit dem Geschäftsführer der WKS aufgenommen.

 

2.2 Ansprechpartnerschaft für Interessierte Medizinstudenten und Ärzte
      für die Weiterbildung Fachärzt*in Allgemeinmedizin
 

Aufgrund der Beiträge und Fragen im Fachdialog wurde deutlich, dass es für Medizinstudenten und Ärzte, die Interesse an der Weiterbildung Fachärzt*in für Allgemeinmedizin haben, keinen zentralen Ansprechpartner im Kreis gibt. Nur wenn sie schon genau wissen, an welcher Klinik bzw. in welcher Praxis sie sich weiterbilden lassen wollen, können sie sich an die jeweilige Klinik bzw. Arztpraxis wenden. Die Kassenärztliche Vereinigung ist Ansprechpartner für die (weitergebildeten Fach-)Ärzte, die sich niederlassen wollen. Es wurde vorgeschlagen, dass der Kreiskoordinator diese Aufgabe übernehmen soll.

 

Auch wurde deutlich, dass nicht alle Kliniken im strukturierten Austausch mit der niedergelassenen Ärzteschaft sind, so dass die Begründung und Vermittlung von Regionalverbünden zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten als weitere Aufgabe des Kreiskoordinators empfohlen wurde. Es genügt nicht, wie noch in der Vorlage DrS/2019/101-1 unter Ziffer 2 angenommen, dass der Kreiskoordinator „nur“ Gespräche zur Verbundweiterbildung mit den einzelnen Kliniken führt.

 

Für die Übernahme dieser zwei zusätzlichen Aufgaben – Ansprechpartnerschaft und Begründung/Vermittlung von  Regionalverbünden durch den Kreiskoordinator – wird seitens der Verwaltung ein weiterer Betrag von bis zu 15.000,00  € p. a. inklusive Mehrwertsteuer kalkuliert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

15.000,00 € p. a. mehr als in der DrS/2019/101-1 angegeben (noch nicht im Haushaltsentwurf enthalten)

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 4141

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

           Ausbau der Gesundheitsversorgung

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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