Drucksache - DrS/2019/227
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Freien Wähler zur Bestellung eines Kreisjugendbeauftragten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Josephine Wienke
- Verfasser 1:
- Freie Wähler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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29.10.2019
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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24.10.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.09.2019
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22.10.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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26.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Zur Wahrung der Interessen der Kinder und Jugendlichen in Angelegenheiten des Kreises bestellt der Kreis Segeberg eine/einen Kreisjugendbeauftragte/n.
- Die bzw. der Kreisjugendbeauftragte/r
- vertritt die Interessen der im Kreisgebiet wohnenden jungen Menschen in Angelegen-heiten des Kreises,
- nimmt an den öffentlichen Sitzungen des Sozialausschusses teil und erhält Zugang zu den Sitzungen des Kreistages sowie der weiteren ständigen Ausschüsse, soweit die Sitzungen öffentlich sind,
- erhält Rederecht im Kreistag und in den ständigen Ausschüssen und, in Absprache mit dem Kreispräsidenten bzw. den Ausschussvorsitzenden, die Möglichkeit, eigene Themen in den Gremien vorzustellen,
- berichtet einmal pro Jahr über den Sozialausschuss dem Kreistag über ihre/seine Tätig-keit,
- ist ehrenamtlich tätig und nicht an Weisungen gebunden,
- erhält eine pauschale monatliche Entschädigung in Höhe von 280 EUR sowie ein Sit-zungsgeld und Fahrkostenerstattung für die Teilnahme an den Sitzungen des Sozialaus-schusses entsprechend der in der Entschädigungssatzung für die Ausschussmitglieder getroffenen Regelung,
- wird auf Vorschlag des Kreisjugendringes vom Kreistag auf die Dauer von vier Jahren gewählt; Wiederwahl ist zulässig.
- Die bzw. der Kreisjugendbeauftragte/r wird organisatorisch dem Fachbereich -L- (10.20 Gremien, Kommunikation, Controlling) zugeordnet; zuständiger Ausschuss ist der Sozialausschuss.
- Der Kreis unterstützt die Arbeit der bzw. des Kreisjugendbeauftragten in angemessenem Umfang organisatorisch (z.B. durch Bereitstellung von ALLRIS, Büromaterial).
- Der Kreis kennzeichnet Vorlagen bzw. Drucksachen, die die Interessen junger Menschen betreffen.
- Die Verwaltung wird gebeten, unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Punkte umgehend
- die organisatorischen Voraussetzungen für eine Aufnahme der Tätigkeit der bzw. des Kreisjugendbeauftragten zu schaffen,
- eine Geschäftsordnung für die bzw. den Kreisjugendbeauftragten zu entwerfen und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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