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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/219

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Vertrag mit dem Johanniter Unfall-Hilfe e. V. über den Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf und die Betreuung der dort lebenden Personen soll schnellstmöglich um 0,5 auf dann insgesamt 2,5 Personalstellen erweitert werden.

 

Die erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von 24.000 € jährlich werden in den Haushalten 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

Aufgrund der im Betrieb festgestellten erhöhten Erfordernisse und Herausforderungen bei der Betreuung der in der Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf lebenden Personen soll die Personalkapazität um 0,5 Stellen auf dann insgesamt 2,5 Stellen erhöht werden. Dazu ist der bestehenden Dienstleistungsvertrag mit dem Johanniter Unfall-Hilfe e. V. zu erweitern. Ein Ausschreibungsverfahren ist nicht erforderlich.

 

 

Der Kreis Segeberg hat 2016 die Aufgabe „Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf und die Betreuung der dort lebenden Personen“ im Umfang von 2,0 Stellen (1,0 für die Hausleitung, 1,0 für Sprachmittler/Hausbetreuung) öffentlich ausgeschrieben. Der Johanniter Unfall-Hilfe e. V. hat sich im Verfahren durchgesetzt, so dass für die Zeit vom 01.11.2016 bis 31.10.2021 ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde. Für die Aufgabenerledigung erhält der Träger eine Personalkostenerstattung in Höhe von 510 € netto je Arbeitstag.

 

In der GU Schackendorf leben ausschließlich Personen, die sich im Asylverfahren befinden. Deren Alltag ist geprägt vom „Ankommen“ in Deutschland, Kennenlernen der Strukturen und Gegebenheiten im Kreis Segeberg und der Erledigung grundsätzlicher Angelegenheiten, wie z. B. Anmeldung der Kinder in Kindergarten/Schule, Eröffnung eines Bankkontos usw. Eine Arbeitsaufnahme ist i. d. R. nicht gestattet.

 

Die unsichere Situation hinsichtlich des Aufenthaltes in Deutschland, die unklare berufliche Zukunft und die zumindest temporäre Perspektivlosigkeit führen einerseits zu fehlender Eigenmotivation, bergen aber andererseits auch Konfliktpotential.

 

Der Aufenthalt in der Unterkunft ist an sich zeitlich auf sechs Monate begrenzt, ehe eine Weiterverteilung an die Städte, Ämter und Gemeinden erfolgt. Die dadurch entstehende hohe Fluktuation stellt das Betreuungspersonal vor besondere Herausforderungen.

 

Diese Komponenten zusammen erfordern einen hohen Betreuungsaufwand, um alle Bedürfnisse der in der Unterkunft lebenden Personen berücksichtigen und ein friedliches Zusammenleben der Bewohner*innen sicherstellen zu können. Die steigenden Anforderungen an das Personal können durch die derzeit vorhandenen 2,0 Stellen nicht abgebildet werden, so dass nach Auffassung des Trägers und der Kreisverwaltung die Betreuungskapazitäten erhöht werden sollten.

 

Bei der beabsichtigten Stellenerhöhung handelt es sich um eine „wesentliche Änderung einen öffentlichen Auftrags“ im Sinne des § 132 Abs. 1 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die grundsätzlich ein neues Vergabeverfahren erfordert. Allerdings ist entsprechend der Regelungen des § 130 Abs. 2 GWB und § 132 Abs. 3 GWB ein solches Verfahren entbehrlich, wenn es sich um eine „Änderung eines öffentlichen Auftrags über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU handelt“ und der Wert der Änderung nicht mehr als 20 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes beträgt.

 

Bei der Betreuung der in der Unterkunft in Schackendorf lebenden Personen handelt es sich zumindest um eine besondere Dienstleistung nach Anhang XIV der genannten Richtlinie (CPV-Code 98000000-3 „Sonstige soziale Dienstleistungen von sonstigen Organisationen und Vereinen“). Demzufolge entfällt die Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens, sofern der ursprüngliche Auftragswert um nicht mehr als 20 % erhöht werden soll.

 

Der ursprüngliche Auftragswert entspricht 510 € netto je Arbeitstag. Demzufolge ist eine Erhöhung um bis zu 102 € netto je Arbeitstag ohne Vergabeverfahren möglich. Dies entspricht nach Auskunft der Johanniter Unfall-Hilfe e. V. den Kosten für 0,5 Stellen. Die Erhöhung der Personalkapazitäten um 0,5 auf dann 2,5 Stellen wird für ausreichend gehalten, um den gestiegenen Anforderungen bei der Betreuung der in der Unterkunft lebenden Personen gerecht werden zu können.

 

Auf der Grundlage von 19 Arbeitstagen monatlich entstehen Aufwendungen in Höhe von 23.256 € netto (102 € x 19 Tage x 12 Monate), die in den Haushalten 2020 und 2021 berücksichtigt werden müssen. Die Mehrkosten für das Jahr 2019 können über „Einsparungen“ bei den Kosten für die Betreuung der in der Unterkunft in Warder lebenden Personen kompensiert werden, da dort im Hinblick auf die Schließung der Einrichtung sukzessive Personal abgebaut wird.

 

Zusätzlich zu dem beschriebenen Bedarf bei der Betreuung der in der Unterkunft lebenden Personen wurde ein besonderer Bedarf für die Beaufsichtigung, Betreuung und Beschäftigung der dort lebenden Kinder identifiziert. Dieser Bedarf kann nicht allein durch das Jugendamt gedeckt werden, so dass zusätzlich ein Träger diese Aufgabe übernehmen soll. Da es sich aber um eine Tätigkeit handelt, die im ursprünglichen Vergabeverfahren nicht enthalten war, ist hierfür ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Die Zuständigkeit liegt beim Jugendhilfeausschuss, so dass im Sozialausschuss lediglich eine nachrichtliche Beteiligung erfolgt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Im Teilplan 315 werden für die Jahre 2020 und 2021 jeweils 24.000 € bereitgestellt.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:315

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen: wenn sie in der Einrichtung leben

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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