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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/170

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an den Förderzentren Geistige Entwicklung der Trave-Schule in Bad Segeberg, der Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen und der Schule am Hasenstieg in Norderstedt in dem von der Verwaltung vorgelegten Wortlaut.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zusammenfassung:

 

An den drei Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) ist zum neuen Schuljahr die Offene Ganztagsschule bzgl. des Betreuungsumfangs und des eingesetzten Personals neu gestaltet worden. Diese Änderungen wirken sich auch auf die Höhe der Elternbeiträge aus. Aus diesen Gründen sind Anpassungen in der entsprechenden Satzung vorzunehmen. Diese Satzung ist neu zu erlassen.

 

 

 

 

Zum neuen Schuljahr 2019/2020 ab dem 12.08.2019 ist an den Förderzentren GE  neben der Schülerbeförderung auch die Offene Ganztagsschule (OGS) auf der Grundlage des Gesamtkonzepts neu gestaltet worden.

 

Die OGS beginnt weiterhin nach dem Unterrichtsende und endet zukünftig einheitlich an allen drei Förderzentren um 15.30 Uhr. An der Schule am Hasenstieg in Norderstedt werden zukünftig fünf Gruppen mit je bis zu sieben Schüler*innen betreut. Eine Gruppe ist zusätzlich eingerichtet worden. An der Janusz-Korczak-Schule und der Trave-Schule werden wie bisher vier Gruppen angeboten. Freitags werden aufgrund der geringeren Nachfrage jeweils zwei Gruppen veranstaltet. An der Trave-Schule wird diese reduzierte Gruppenzahl am Donnerstag angeboten.

 

Um an der Janusz-Korczak-Schule und der Schule am Hasenstieg den berufstätigen Eltern, die bisher für ihre Kinder eine längere Betreuung in Anspruch genommen haben, dies auch weiterhin zu ermöglichen, wird eine weitere Betreuungsstunde bis 16.30 Uhr angeboten. Dafür sind an der Janusz-Korczak-Schule eine Gruppe und an der Schule am Hasenstieg zwei Gruppen eingerichtet worden. Der Bedarf für die zusätzliche Betreuungsstunde ist von den Eltern mit Arbeitszeitbescheinigungen nachzuweisen. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Schüler*innen, die bereits in der Vergangenheit in der OGS des jeweiligen Förderzentrums betreut worden sind.

 

Zuständig für die Organisation, z.B. des Anmeldeverfahrens, und Hauptansprechpartner für die Eltern sind weiterhin die Lebenshilfen, die auch  Betreuungskräfte stellen. Daneben werden zukünftig im Nachmittagsangebot ebenfalls Kreismitarbeiter*innen, Sozialpädagogische Assistent*innen  und BFD/FSJler der jeweiligen Schule, tätig sein, d.h. Personen, die die Schüler*innen bereits aus dem Unterricht kennen.

 

Die Änderungen des Angebots haben eine Neukalkulation der Elternbeiträge erforderlich gemacht. Die Änderungen der Satzung beziehen sich ausschließlich auf den zeitlichen Umfang des Angebots und die Höhe der Elternbeiträge. Zusätzlich ist eine Datenschutzklausel (§ 10) ergänzt worden. Der Entwurf der Satzung - die Änderungen sind rot hervorgehoben - und die Kalkulationen der Elternbeiträge für die drei Schulen sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Elternbeiträge an der Janusz-Korczak-Schule und der Schule am Hasenstieg reduzieren sich. Für die Trave-Schule soll weiterhin bis zur nächsten Überarbeitung dieser Satzung der bisherige reduzierte Elternbeitrag gelten. Diese Reduzierung erfolgte aufgrund des nicht vergleichbaren pädagogischen Konzepts.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Durch die Änderungen in der OGS ist jährlich mit Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen i.H.v. insgesamt ca. 20.000 EUR für alle drei Förderzentren zu rechnen.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 221

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

6.1 Der Kreis fördert eine optimale Betreuung in den Erziehungs- und Bildungseinrichtungen des Kreises, dazu gehört auch die Fortsetzung der Schulsozialarbeit.

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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