Drucksache - DrS/2019/166
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung der Schulsozialarbeit an den Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung ab dem Schuljahr 2020/2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Verfasser 1:
- Schernau, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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27.08.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.09.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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26.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, an den drei Förderzentren „Janusz-Korczak-Schule“, „Schule am Hasenstieg“ und „Trave-Schule“ die Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2020/2021 weiterhin im Umfang von zehn Wochenstunden mit 15.000 EUR je Schule und Jahr, somit insgesamt mit 45.000 EUR jährlich, zu fördern.
Die Verträge mit der Lebenshilfe Stormarn für die Janusz-Korczak-Schule und die Schule am Hasenstieg sowie der Lebenshilfe Bad Segeberg für die Trave-Schule werden unbefristet geschlossen mit einer Kündigungsmöglichkeit zum 31.12. eines Jahres mit Wirkung zum Ende des laufenden Schuljahres.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
Es wird angestrebt, die Schulsozialarbeit an den drei Förderzentren GE über das Schuljahr 2019/2020 hinaus fortzuführen. Die aktuell tätigen freien Träger sollen auch weiterhin mit dieser Aufgabe betraut werden.
Die Schulsozialarbeit ist zum Schuljahr 2017/2018 an der Janusz-Korczak-Schule, der Schule am Hasenstieg und der Trave-Schule eingeführt worden. Der Sachstand zu diesem Angebot ist dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport in der Sitzung am 23.05.2019 vorgestellt worden (DrS/2019/087). Die aktuellen Verträge mit den Lebenshilfen haben eine Laufzeit von drei Jahren bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 und somit bis Ende Juni 2020.
Die erfolgreiche Arbeit sollte aus Sicht der Verwaltung fortgesetzt werden. In der Startphase war ein erhöhter zeitlicher Aufwand für die Netzwerkarbeit erkennbar. Die Schulsozialarbeit an den Förderzentren ist mittlerweile ein fester Bestandteil im Schulalltag. Der bisherige Umfang von zehn Wochenstunden während der Unterrichtswochen erscheint ausreichend bemessen.
Je Förderzentrum und Schuljahr sind für die Schulsozialarbeit weiterhin Mittel i.H.v. 15.000 EUR vorgesehen, somit 45.000 EUR je Schuljahr für alle drei Förderzentren. Das Land fördert die Schulsozialarbeit mit eigenen Mitteln, die im Jahr 2019 erhöht worden sind und ca. 5.000 EUR bis 5.500 EUR je Förderzentrum betragen, zusammen ca. 16.000 EUR für die drei Schulen, so dass die Kosten des Kreises Segeberg teilweise refinanziert werden.
Eine freihändige Vergabe aufgrund der Festbetragsfinanzierung ist laut Auskunft des Fachdienstes Rechnungsprüfung/Gemeindeprüfung möglich. Die vertragliche Ausgestaltung mit der Lebenshilfe Bad Segeberg für die Trave-Schule und der Lebenshilfe Stormarn für die Janusz-Korczak-Schule und die Schule am Hasenstieg ist inhaltsgleich zu den bisherigen Verträgen vorgesehen. Davon abweichend wird vorgeschlagen, die Verträge unbefristet abzuschließen mit einer Kündigungsmöglichkeit zum 31.12. eines Jahres mit Wirkung zum Ende des laufenden Schuljahres.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Jährliche Ausgaben i.H.v. 45.000 EUR und jährliche Einnahmen i.H.v. von ca. 16.000 EUR (Förderung der Landes, jährliche Änderung des Betrages möglich). Die Mittel werden im Haushaltsentwurf 2020 enthalten sein. |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 221 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
6.1 Der Kreis Segeberg fördert eine optimale Betreuung in den Erziehungs- und Bildungseinrichtungen des Kreises, dazu gehört auch die Fortsetzung der Schulsozialarbeit | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
