Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/177-2

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die institutionelle Förderung des Kreisjugendringes Segeberg e.V. (KJR) wird ab 01.01.2020 auf 46.000 EUR festgelegt. § 4 Ziff. 4 des Vertrages vom 26.06.2019 wird mit dieser Beschlussfassung geändert (siehe auch § 8 Ziff. 5).

 

Die Erhöhung um 11.000 EUR ist bei der Haushaltsplanung 2020 und für die Folgejahre zu berücksichtigen.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) erhält seit 01.01.2016 eine institutio­nelle Förderung i.H.v. 35.000 EUR jährlich. Mit Schreiben vom 08.08.2019 (An­lage 1) wird eine Erhöhung um 11.000 EUR auf 46.000 EUR jährlich beantragt. Nachfolgend wird informiert über:

1. Institutionelle Förderung seit 2016

2. Rechtliche Grundlagen

3. Arbeit des KJR

4. Antrag / Begründung

5. Kosten / Zuschussbedarf

 

 

Sachverhalt:

 

1. Institutionelle Förderung seit 2016

Im Jahr 2015 hat der Kreistag den Bedarf für eine institutionelle Förderung des KJR in Höhe von jährlich 35.000 EUR (unbefristet) ab dem Jahr 2016 gemäß sei­nem Antrag anerkannt. Der Vertrag beinhaltet

-einen Verwaltungskostenzuschuss (Bürobedarf, Miete)

-einen Personalkostenzuschuss für eine Verwaltungskraft (Mini-Job)

-einen Personalkostenzuschuss Bildungsreferent/-in (20 Std./Woche)

Die Verwaltungsaufgaben werden von Frau Oelschlägel wahrgenommen. Die Stelle der Bildungsreferentin ist, nachdem diese im Jahr 2018 einige Monate va­kant war, seit 01.08.2018 mit Frau Sophie Baierl besetzt.

 

2. Rechtliche Grundlagen

Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Inte­ressen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten. Gemäß § 12 Abs. 1 SGB VIII[1]. Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Ju­gendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maß­gabe des § 74 zu fördern. Danach sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen und sie unter bestimmten Voraussetzungen fördern. Eine auf Dauer angelegte Förderung setzt in der Regel die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 voraus, welche dem KJR am 11.12.1980 erteilt wurde.

 

Der Antrag des KJR bezieht sich vorrangig auf die Erhöhung der Personalkosten­zuschüsse inkl. Fahrt- und Fortbildungskosten. Regelungen hierzu enthält § 6 Abs. 3 letzter Satz Jugendförderungsgesetz (JuFöG)[2]. Danach wird die Jugend­arbeit getragen von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend sowie deren Zusammenschlüssen, von anderen Trägern der freien Jugendhilfe und den Trä­gern der öffentlichen Jugendhilfe. Die Jugendarbeit beruht vor allem auf der Tä­tigkeit ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, haupt- und nebenberufli­che Fachkräfte unterstützen und ergänzen die ehrenamtliche Jugendarbeit.

 

3. Arbeit des KJR

Hinsichtlich der Arbeit des KJR wird auf den Antrag und den zur heutigen Sitzung mit DrS/2019/144 vorgelegten Bericht verwiesen.

 

4. Antrag / Begründung

Auf den Seiten 3 und 4 des Antrages erläutert der KJR den erhöhten Zuschussbe­darf u.a. mit

-eine geänderten Anspruch an die Mitgliederpflege,

-einem Wunsch der Mitglieder nach zusätzlichen Juleica-Grundausbildungen,

-dem Ausbau von Qualität und Quantität der Ferienpassangebote,

-dem Bestreben zur Steigerung der Ausleihe von JiM´s Bar sowie

-der Förderung der politischen Bildung durch partizipative Projekt.

Ergänzend ist auf Seite 5 des Antrages eine grobe Kalkulation dargestellt.

 

5. Kosten / Zuschussbedarf

Die Kosten für die sozialpädagogische Fachkraft (Bildungsreferentin) erhöhen sich mit der geplanten Stundenanhebung von 20 auf 30 Stunden pro Woche jährlich um 6.800 EUR. Fahrt- und Fortbildungskosten waren bisher nicht ausge­wiesen. Die Reinigungskosten wurden bisher nicht als Personalkosten sondern als Teil des Verwaltungskostenzuschusses abgerechnet.

 

Der Verwaltungskostenzuschuss für Bürobedarf, Miete u.a. wird je zur Hälfte über den Vertrag über eine Institutionelle Förderung vom 26.06.2019 (Anlage 2), rückwirkend gültig ab 01.01.2019, und über die Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben zur Förderung der Jugendarbeit vom 27.11.2018 für die Jahre 2019-2021 (Anlage 3) abgerechnet.

 

Aus der Vereinbarung für die Übertragenen Aufgaben entfallen rd. 7.000 EUR auf die Personalkosten inkl. Sozialleistungen. Somit stehen aus dieser Vereinbarung und dem Vertrag für die Institutionelle Förderung zzt. insgesamt rd. 8.000 EUR Verwaltungskostenzuschuss für Bürobedarf, Miete u.a. zur Verfügung, wovon 4.000 EUR für Miete inkl. Nebenkosten und Versicherungen aufgewandt werden müssen. Es wird eine Erhöhung um 1.500 EUR beantragt.

 

6. Fazit

Nach vierjähriger Bezuschussung des KJR mit 35.000 EUR jährlich, erscheint der Wunsch, eine höhere Förderung zu erhalten, nachvollziehbar und begründet.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Beratung und Entscheidung mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2020. Die Erhöhung konnte bei den bisherigen Haushaltsanmel­dungen noch nicht berücksichtigt werden.

 

[1]Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/

[2]Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Jugendförderungsgesetz - JuFöG -) vom 5. Februar 1992 / GVOBl. 1992 158, 226
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/8ba/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-JuF%C3%B6GSHrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

11.000 EUR mehr pro Jahr ab 01.01.2020

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 362

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 362 11 00

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Der Kreis verstärkt gemäß Ziff. 5.9 seine Präventionsarbeit und wir nach 5.12 Maßnahmen einleiten, um die Bedeutung der Jugendhilfe im Bewusstsein der Be­völkerung zu stärken.

E fördert gemäß Ziff. 6.7 im Rahmen seiner Möglichkeiten die politische und kul­turelle Bildung, das vielfältige Kultur- und kulturelle Bildungsangebot im Kreis, ein qualifiziertes Freizeitangebot und ein vielfältiges Sportangebot für alle Bevöl­kerungsgruppen.

Nach Ziff. 6.10 unterstützt der Kreis die Einwohnerinnen und Einwohner des Krei­ses in ihrem bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagement. Er wird die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt verbessern.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

Loading...