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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/201

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die investiven Mittel in Höhe von 657.500 € zur Verfügung zu stellen.

 

Der Fachbereich V wird beauftragt die Baumaßnahme „Errichtung eines Glasfaserringes“ wie beschrieben umzusetzten.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Errichtung einer Glasfaserstrecke zwischen den kreiseigenen Liegenschaften in Bad Segeberg als redundante Datennetzverbindung

 

Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Kreisverwaltung wird derzeit der zweite redundante Serverraum im Hauptsitz Hamburger Straße 30 eingerichtet.

 

Für eine zukunftssichere Aufstellung der Kreisverwaltung wird auch der Neubau in der Rosenstraße mit einem weiteren redundanten Serverraum ausgestattet.

 

Die Verbindung der Serverräume Hamburger Straße und Rosenstraße soll mittels eines Glasfaserringes als redundante Datenleitung erfolgen und entlang der Wegstrecke auch die Außenstelle Burgfeldstraße und das BBZ mit anbinden.

 

Die zur Zeit vorhandene Richtfunkstrecke zwischen den Liegenschaften ist störanfällig und nicht zukunftsfähig.

Die erforderliche Datenaustauschmenge und -geschwindigkeit ist bei der  Anbindung des Neubaus mit dem dritten redundanten Serverraum über die Funkstrecke nicht möglich.

 

Die geplante Glasfaserstrecke gewährleistet

-         eine zukunftssichere Aufstellung der Datennetze und der damit verbundenen Infrastruktur

-         eine hohe Sicherheit gegen Zugriff durch Unbefugte

-         eine hohe Ausfallsicherheit durch Ringverlegung

-         eine Provider-Unabhängigkeit

-         eine sehr gute Erweiterbarkeit

-         einen langjährigen Investitionsschutz der bereitgestellten Mittel

-         einen geringeren Wartungsaufwand im Vergleich zu anderen Anbindungen (Funk/Provider) und somit niedrigere Wartungs- / Folgekosten

-         eine lange Lebensdauer der Glasfaser > 30 Jahre

 

Die Anbindung des BBZ Haus A + B sowie der Kreissporthalle sollte in diesem Zuge sofort erfolgen, da die Wegstrecke dort entlang führt. Die Erweiterung des Glasfaserrings ist jederzeit möglich, so dass auch das Förderzentrum Segeberg (Trave-Schule) nach Erfordernis mit angeschlossen werden kann.

 

 

Kosten:

Tiefbaukosten   ca. 510.000 €

Kanalarbeiten   ca.   62.500 €

Nebenkosten           ca.   85.000 €

Summe, brutto  ca. 657.500 €

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

Es müssen investive Mittel in Höhe von 657.500 € im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung gestellt werden. Die im Haushaltsentwurf 2020 eingeplanten Mittel sind um ca. 40% gekürzt.

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan:1116

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Erhöhung der Investitionsquote

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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