Drucksache - DrS/2019/201
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Glasfaserringes als gesicherte Datenverbindung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Liegenschaften und Bauprojekte
- Bearbeitung:
- Michaela Lexau
- Beteiligt:
- Informations- und Kommunikationsmanagement
- Verfasser 1:
- Lexau, Michaela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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10.09.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Errichtung einer Glasfaserstrecke zwischen den kreiseigenen Liegenschaften in Bad Segeberg als redundante Datennetzverbindung
Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Kreisverwaltung wird derzeit der zweite redundante Serverraum im Hauptsitz Hamburger Straße 30 eingerichtet.
Für eine zukunftssichere Aufstellung der Kreisverwaltung wird auch der Neubau in der Rosenstraße mit einem weiteren redundanten Serverraum ausgestattet.
Die Verbindung der Serverräume Hamburger Straße und Rosenstraße soll mittels eines Glasfaserringes als redundante Datenleitung erfolgen und entlang der Wegstrecke auch die Außenstelle Burgfeldstraße und das BBZ mit anbinden.
Die zur Zeit vorhandene Richtfunkstrecke zwischen den Liegenschaften ist störanfällig und nicht zukunftsfähig.
Die erforderliche Datenaustauschmenge und -geschwindigkeit ist bei der Anbindung des Neubaus mit dem dritten redundanten Serverraum über die Funkstrecke nicht möglich.
Die geplante Glasfaserstrecke gewährleistet
- eine zukunftssichere Aufstellung der Datennetze und der damit verbundenen Infrastruktur
- eine hohe Sicherheit gegen Zugriff durch Unbefugte
- eine hohe Ausfallsicherheit durch Ringverlegung
- eine Provider-Unabhängigkeit
- eine sehr gute Erweiterbarkeit
- einen langjährigen Investitionsschutz der bereitgestellten Mittel
- einen geringeren Wartungsaufwand im Vergleich zu anderen Anbindungen (Funk/Provider) und somit niedrigere Wartungs- / Folgekosten
- eine lange Lebensdauer der Glasfaser > 30 Jahre
Die Anbindung des BBZ Haus A + B sowie der Kreissporthalle sollte in diesem Zuge sofort erfolgen, da die Wegstrecke dort entlang führt. Die Erweiterung des Glasfaserrings ist jederzeit möglich, so dass auch das Förderzentrum Segeberg (Trave-Schule) nach Erfordernis mit angeschlossen werden kann.
Kosten:
Tiefbaukosten ca. 510.000 €
Kanalarbeiten ca. 62.500 €
Nebenkosten ca. 85.000 €
Summe, brutto ca. 657.500 €
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Es müssen investive Mittel in Höhe von 657.500 € im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung gestellt werden. Die im Haushaltsentwurf 2020 eingeplanten Mittel sind um ca. 40% gekürzt.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan:1116 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Erhöhung der Investitionsquote |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
