Bericht der Verwaltung - DrS/2019/206
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Familienzentren im Kreis Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Kristoffersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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12.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
Der Erlass des Landes zur Förderung der Familienzentren läuft zum Ende des Jahres aus. Hier ein kurzer Überblick zu ersten Tendenzen für die Weiterfinanzierung der Familienzentren.
Sachverhalt:
Seit 2014 fördert das Land Schleswig-Holstein die Einrichtung und den Betrieb von Familienzentren (vgl. Landesregierung-Familienzentren).
2017 wurde diese Förderung um zusätzliche Mittel für Tätigkeiten mit dem Schwerpunkt Integration erweitert.
Ebenfalls seit 2017 fördert der Kreis Segeberg die Familienzentren zusätzlich in Höhe von 35.000 € mit eigenen Mitteln.
Der jetzt geltende Erlass der Landesregierung läuft Ende 2019 aus. Eine neue Richtlinie liegt der Verwaltung frühestens Mitte Oktober 2019 vor. Im Rahmen des offiziellen Diskussionsprozesses zur Neuordnung der Kita-Finanzierung wurde von allen Beteiligten (Land, LAG der Wohlfahrtsverbände, KLV und Elternvertretungen) beschlossen, das Thema „Familienzentren“ nicht in den Prozess zu mit einzubeziehen, sondern vielmehr in einem gesonderten Verfahren zu diesem Thema zu diskutieren.
Folgendes ist hierbei zu beachten:
a) Die sog. Integrationsmittel sind bis einschließlich 2019 befristet. Das MSGFJS wird sich dafür einsetzen, dass sie weiterhin zur Verfügung stehen.
b) Die Mittel für die Familienzentren sind nicht länger „Konnexitätsrestmittel“. Sie unterliegen als Förderprogramm des Landes den Vorschriften der LHO. Sie werden zukünftig nicht mehr in einem Erlass, sondern in einer mit Finanzministerium und Landesrechnungshof abzustimmenden Richtlinie getroffen. Dieses Verfahren wird nach dem o.g. Diskussionsprozess eingeleitet und soll Ende des Jahres abgeschlossen sein. Die Anforderungen an die Förderung werden sich somit auch verändern, u.a. wird es ein formelles Antragsverfahren geben müssen. Diskutiert wird auch, wie im Förderbereich der Frühen Hilfen die Einführung einer Koordination für Familienzentren in den Kommunen.
c) Der Diskussionsprozess wird auch die Frage nach dem Maß des Zusammenspiels der einzelnen familienbezogenen Förderbereiche behandeln (Frühe Hilfen, Schutzengel, Familienzentren, Familienbildungsstätten).
d) Der gültige Erlass (sowie auch die Vorgängererlasse) sehen eine Kompensation in Höhe von 1 % der Zuwendung als Verwaltungspauschale für die Kommunen vor. Diese Gelder werden bei einer Richtlinie dem Kreis Segeberg nicht mehr zur Verfügung stehen. Diese Gelder werden insbesondere für den Fachaustausch und die strukturelle und fachliche Steuerung der Familienzentren investiert.
Aktueller Stand der Familienzentren:
Landesförderung für Familienzentren (aktueller Erlass)
Der Kreis Segeberg erhält vom Land 373.766,- Euro.
Die Mittel werden wie folgt verteilt: Jedes Familienzentrum erhält eine maximale Förderung i. H. v. 33.000,- Euro für das 2019.
Aktuell sind im Kreis Segeberg folgende Familienzentren in der Förderung:
Standort | Träger |
Henstedt-Ulzburg | DRK Kreisverband |
Kaltenkirchen | Tausendfüßler Stiftung |
Bad Bramstedt | Lebenshilfe Bad Bramstedt e.V. |
Trappenkamp | AWO Schleswig-Holstein gGmbH |
Bad Segeberg | Stadt Bad Segeberg |
Wahlstedt | Lebenshilfe Bad Segeberg u. Umgebung gGmbH |
Nahe | Gemeinde Nahe |
Norderstedt-Mitte/Harksheide | Kita-Werk Niendorf-Norderstedt |
Norderstedt Friedrichsgabe | Wiege GmbH |
Norderstedt Garstedt | Diakonisches Werk Hamburg West/Südholstein |
Die Fördermittel für die Familienzentren in Norderstedt werden vom Kreis an die Stadt Norderstedt weitergegeben. Dort erfolgt die weitere Mittelverteilung und inhaltliche Steuerung der Norderstedter Familienzentren.
Landesförderung für Familienzentren mit dem Schwerpunkt Integration („Integrationszentren“)
(hier gilt ebenfalls der o. g. Erlass sowie DrS/2017/013
Auf den Kreis Segeberg entfallen Fördermittel i. H. v. 208.464,- Euro.
2019 haben folgende Familienzentren einen Antrag zur Förderung als „Integrationszentrum“ gestellt:
Standort | Träger |
Henstedt-Ulzburg | DRK Kreisverband |
Kaltenkirchen | Tausendfüßler Stiftung |
Bad Bramstedt | Lebenshilfe Bad Bramstedt e.V. |
Trappenkamp | AWO Schleswig-Holstein gGmbH |
Bad Segeberg | Kirchengemeinde Bad Segeberg, Stadt Bad Segeberg |
Wahlstedt | Lebenshilfe Bad Segeberg u. Umgebung gGmbH |
Die Fördermittel für die „Integrationszentren“ in Norderstedt werden vom Kreis an die Stadt Norderstedt weitergegeben. Dort erfolgt die weitere Mittelverteilung und inhaltliche Steuerung der Norderstedter Familienzentren.
Die Mittel werden wie folgt verteilt: Jedes Familienzentrum erhält auf Antrag für Tätigkeiten mit dem Schwerpunkt Integration eine maximale Förderung für 2019 i. H. v. 20.980,- Euro.
Familienzentren | Grund- förderung | Integration | Kreisförderung |
Famz. Wahlstedt Lebenshilfe | 34.000€ | 20.980€ | Noch nicht beantragt |
FamZ Spurensucher/Stadt Bad Segeberg | 34.000€ | 15.000€ | 2706€ |
FamZ Südstadt/ Kirchengemeinde Segeberg | ________ | 20.690€ | 3750€ |
Famz DRK Henstedt Ulzburg DRK Kreisverband Segeberg e.V./ DRK Kindertagesstätten gGmbH | 34.000€ | 20.980€ | 4930€ |
Famz Tausendfüßler Stiftung | 34.000€ | 20.950€ | 5000€ |
FamZ Nahe Amt Itzstedt | 34.000€ | Nicht beantragt | Noch nicht beantragt |
FamZ Pusteblume AWO | 34.000€ | 20.980€ | 3500€ |
FamZ Mullewapp Lebenshilfe | 34.000€ | 20.980€ | 3.355 €
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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189,1 kB
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