Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/184

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Änderung der Satzung des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege mit Wirkung rückwirkend zum 01.08.2019.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die derzeit gültige Tagespflegesatzung des Kreises Segeberg aus dem Jahr 2018 ist der gesetzlichen Änderung im Absatz 4 des § 90 SGB VIII anzupassen, um künftig Empfänger*innen von Wohngeld und Kindergeldzuschlägen von der Kostenbeitragsverpflichtung zu befreien. Die Satzung wird außerdem redaktionell angepasst, um Unklarheiten, die deutlich geworden sind aufgrund von Anfragen von Eltern und Kindertagespflegepersonen, auszuräumen.

 

 

Sachverhalt:

Die Tagespflege ist wichtiger Bestandteil für die flexible Betreuung von Kindern, insbesondere im U3-Bereich. Die Bedarfe an Betreuungsplätzen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.

 

Die derzeit gültige Tagespflegesatzung des Kreises Segeberg aus dem Jahr 2018 wurde entsprechend der gesetzlichen Änderung im Absatz 4 des § 90 SGB VIII überarbeitet, um künftig Empfänger*innen von Wohngeld und Kindergeld-zuschlag von der Kostenbeitragsverpflichtung zu befreien.

 

Aus den Änderungen ergibt sich eine Günstigerstellung für kostenbeitrags-pflichtige Eltern mit wenig Einkommen. Von den Änderungen im § 90 Abs. 4 SGB VIII profitieren Geringverdiener, die nicht pauschal befreit sind.

 

Die Satzung wird außerdem geringfügig angepasst, um Unklarheiten, die deutlich geworden sind aufgrund von Anfragen von Kindertagespflegepersonen und Eltern, auszuräumen.

 

Die Satzung wird in Form des beigefügten Entwurfes (Anlage 1) beschlossen. Die Satzung des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege gemäß § 23 und § 24 SGB VIII vom 27.09.2018 erhält ab 01.08.2019 die beschlossene geänderte Fassung.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Die jährlichen finanziellen Mehraufwendungen können derzeit noch nicht genau beziffert werden, da keine belastbaren Zahlen über die Zahl der zu erwartenden Anspruchsberechtigten vorliegen.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 361

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

      5.1 ... verstärkt sein Image als familienfreundlicher Kreis, insbesondere für

            Kinder, Jugendliche, Familien

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...