Drucksache - DrS/2019/146
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendgruppenleiter/-innen (Juleica-Inhaber/-innen) im Kreis Segeberg Antrag auf Förderung von Mitarbeitenden mit Juleica im nichtsportlichen Bereich von Sportvereinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Verfasser 1:
- Klimpel, Angela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
12.09.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendgruppenleiter*innen (Juleica-Inhaber*innen) im Kreis Segeberg – Juleica-Entschädigungsrichtlinien - gemäß dem beigefügten Entwurf ab 01.10.2019.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die o.g. Juleica-Richtlinie wurde 2018 neu gefasst. Der Kreissportverband beantragt eine Änderung zu Ziff. 5 (Streichung Satz4), damit auch ehrenamtlich Tätige für nichtsportgebundene Angebote in Sportvereinen eine Entschädigung erhalten können. Der Änderungsantrag kann umgesetzt werden. Im Sachverhalt werden dazu erläutert:
1. Neufassung der Richtlinie 2018
2. Antrag des KSV
3. Hintergrund
4. Besonderheit
5. Ergebnis
6. Hinweis
Sachverhalt:
1. Neufassung der Richtlinie 2018
Über die Neufassung der Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendgruppenleiter*innen (Juleica-Inhaber*innen) im Kreis Segeberg wurde im September 2018 im Jugendhilfe- und Hauptausschuss sowie im Kreistag (DrS/2018/119) beraten. Im Wesentlichen ging es um die Aufnahme der bereits Ende 2017 beschlossenen und seit 01.01.2018 gültigen Erhöhung der jährlichen Entschädigung von 150 auf 180 EUR.
2. Antrag des KSV
Mit Schreiben vom 14.05.2019 (siehe Anlage) beantragt der Kreissportverband die Streichung von Satz 4 der Ziff. 5 der o.g. Richtlinie
Die Sätze 3 und 4 von Ziff.5 der Richtlinie lauten:
3Wer für seine Aufwendungen von anderer Stelle aus Kreismitteln gefördert wird, erhält keine Entschädigung nach diesen Richtlinien. 4Diese Richtlinie findet keine Anwendung für Jugendgruppenleiter*innen, die in Sportvereinen tätig sind.
3. Hintergrund
Der Kreis Segeberg gewährt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel des Kreises Sportvereinen im Kreis Segeberg Zuschüsse zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter*innen und anerkannter Vereinsmanager*innen nach den Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter*innen und Vereinsmanager*innen vom 01.01.1997, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 16.01.2014.
Die Bedingungen für den Erwerb von Sportübungsleiterlizenzen sind für die jeweiligen Sparten geregelt. Der Kreiszuschuss beträgt 3,00 € je Übungsstunde von 60 Minuten. Vorausgesetzt ist, dass sich sowohl die Vereine als auch die für diese zuständigen Gemeinden mit einem mindestens gleich hohen Betrag betei-ligen, d.h. die Sportübungsleiter*innen erhalten letztendlich 9,00 € je Stunde. Die Entschädigung ist damit i.d.R. erheblich höher als für ehrenamtlich tätige in der nicht sportbezogenen Jugendarbeit.
Wer eine solche Entschädigung als Sportübungsleiter*in erhält, kann nach Ziff. 5 Satz 3 keine Entschädigung als Jugendgruppenleiter*in beantragen.
4. Besonderheit
In den Sportvereinen haben sich inzwischen auch nichtsportgebundene Angebote entwickelt, wie z.B. Spielmannszüge, Theater- und Zirkusgruppen.
Die Leitenden dieser Gruppen können für diese Tätigkeit eine Juleica (Jugendleitercard) nach den Richtlinien über die Voraussetzungen des Erwerbes und das Verfahren zur Beantragung der bundeseinheitlichen Card für Jugendleiter*innen (Juleica-Richtlinien) erwerben. Sie können keine Sportübungsleiterentschädigung erhalten.
Nach Ziff. 5 Satz 4 der Juleica-Entschädigungsrichtlinie findet diese keine Anwendung für Jugendgruppenleiter*innen, die in Sportvereinen tätig sind.
Damit haben diese Personen keine Möglichkeit, eine Entschädigung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Sportverein zu erhalten. Sie sind damit schlechter gestellt als Personen, die in eine vergleichbare Tätigkeit in einer anderen Jugendorganisation ausüben.
5. Ergebnis
Der Antrag des KSV auf Streichung von Ziff. 5 Satz 4 der Juleica-Entschädigungsrichtlinie ist nachvollziehbar und sinnvoll. Es wird davon ausgegangen, diese Änderung keine besonderen Auswirkungen auf die Höhe der Förderung (Ansatz zzt. 21.000 EUR pro Jahr – Deckungskreis mit anderen vom KJR verwalteten Fördermitteln) insgesamt haben wird.
2017 gab es 9 Anträge der DLRG und 1 Antrag für das Orchester eines Sportvereins. 2018 gab es 9 Anträge der DLRG, 1 Antrag für das Orchester eines Sportvereins und 2 Anträge aus einem Segelverein. Alle wurden bezuschusst, nachdem geklärt war, dass sie keine Entschädigung von anderer Seite erhalten.
6. Hinweis
Da die Juleica-Entschädigungsanträge jeweils bis zum 15.11. des Jahres einzureichen sind, ist es ausreichend, wenn die Änderung nach der Beschlussfassung zum 01.10.2019 in Kraft tritt. Diese Änderung wird zum Anlass genommen, um die Richtlinie in Bezug auf die gendergerechte Sprache zu überarbeiten.
Bei der Überarbeitung wurde festgestellt, dass in Ziff. 8 auf eine Frist in Ziff. 5 verwiesen wird, diese Frist steht jedoch unter Ziff. 6. Außerdem ist am Satzanfang von Ziff. 7 das Wort „wird“ doppelt. Diese Fehler wurden korrigiert. Der Entwurf der Neufassung ist beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 362 Jugendarbeit | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 362 11 00 Außerschulische Jugendbildung |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Nach Ziff. 6.7 fördert der Kreis im Rahmen seiner Möglichkeiten ein qualifiziertes Freizeitangebot und ein vielfältiges Sportangebot für alle Bevölkerungsgruppen. Nach Ziff. 6.10 6.10 unterstützt der Kreis die Einwohner*innen in ihrem bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagement und wird die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt verbessern. | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
129 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
236 kB
|
