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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/146

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendgruppenleiter*innen (Juleica-Inha­ber*innen) im Kreis Segeberg – Juleica-Entschädigungsrichtlinien - gemäß dem beigefügten Entwurf ab 01.10.2019.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Die o.g. Juleica-Richtlinie wurde 2018 neu gefasst. Der Kreissportverband bean­tragt eine Änderung zu Ziff. 5 (Streichung Satz4), damit auch ehrenamtlich Tä­tige für nichtsportgebundene Angebote in Sportvereinen eine Entschädigung er­halten können. Der Änderungsantrag kann umgesetzt werden. Im Sachverhalt werden dazu erläutert:

1. Neufassung der Richtlinie 2018

2. Antrag des KSV

3. Hintergrund

4. Besonderheit

5. Ergebnis

6. Hinweis

 

 

Sachverhalt:

 

1. Neufassung der Richtlinie 2018

Über die Neufassung der Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung ei­ner Entschädigung für Jugendgruppenleiter*innen (Juleica-Inhaber*innen) im Kreis Segeberg wurde im September 2018 im Jugendhilfe- und Hauptausschuss sowie im Kreistag (DrS/2018/119) beraten. Im Wesentlichen ging es um die Auf­nahme der bereits Ende 2017 beschlossenen und seit 01.01.2018 gültigen Erhö­hung der jährlichen Entschädigung von 150 auf 180 EUR.

 

2. Antrag des KSV

Mit Schreiben vom 14.05.2019 (siehe Anlage) beantragt der Kreissportverband die Streichung von Satz 4 der Ziff. 5 der o.g. Richtlinie

 

Die Sätze 3 und 4 von Ziff.5 der Richtlinie lauten:

3Wer für seine Aufwendungen von anderer Stelle aus Kreismitteln gefördert wird, erhält keine Entschädigung nach diesen Richtlinien. 4Diese Richtlinie findet keine Anwendung für Jugendgruppenleiter*innen, die in Sportvereinen tätig sind.

 

3. Hintergrund

Der Kreis Segeberg gewährt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel des Kreises Sportvereinen im Kreis Segeberg Zuschüsse zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter*innen und anerkannter Vereinsmanager*innen nach den Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter*innen und Vereins­manager*innen vom 01.01.1997, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 16.01.2014.

 

Die Bedingungen für den Erwerb von Sportübungsleiterlizenzen sind für die je­weiligen Sparten geregelt. Der Kreiszuschuss beträgt 3,00 € je Übungsstunde von 60 Minuten. Vorausgesetzt ist, dass sich sowohl die Vereine als auch die für diese zuständigen Gemeinden mit einem mindestens gleich hohen Betrag betei-ligen, d.h. die Sportübungsleiter*innen erhalten letztendlich 9,00 € je Stunde. Die Entschädigung ist damit i.d.R. erheblich höher als für ehrenamtlich tätige in der nicht sportbezogenen Jugendarbeit.

 

Wer eine solche Entschädigung als Sportübungsleiter*in erhält, kann nach Ziff. 5 Satz 3 keine Entschädigung als Jugendgruppenleiter*in beantragen.

 

4. Besonderheit

In den Sportvereinen haben sich inzwischen auch nichtsportgebundene Angebote entwickelt, wie z.B. Spielmannszüge, Theater- und Zirkusgruppen.

Die Leitenden dieser Gruppen können für diese Tätigkeit eine Juleica (Jugend­leitercard) nach den Richtlinien über die Voraussetzungen des Erwerbes und das Verfahren zur Beantragung der bundeseinheitlichen Card für Jugendleiter*innen (Juleica-Richtlinien) erwerben. Sie können keine Sportübungsleiterentschädigung erhalten.

 

Nach Ziff. 5 Satz 4 der Juleica-Entschädigungsrichtlinie findet diese keine An­wendung für Jugendgruppenleiter*innen, die in Sportvereinen tätig sind.

 

Damit haben diese Personen keine Möglichkeit, eine Entschädigung für ihre eh­renamtliche Tätigkeit im Sportverein zu erhalten. Sie sind damit schlechter ge­stellt als Personen, die in eine vergleichbare Tätigkeit in einer anderen Jugendor­ganisation ausüben.

 

5. Ergebnis

Der Antrag des KSV auf Streichung von Ziff. 5 Satz 4 der Juleica-Entschädi­gungsrichtlinie ist nachvollziehbar und sinnvoll. Es wird davon ausgegangen, diese Änderung keine besonderen Auswirkungen auf die Höhe der Förderung (Ansatz zzt. 21.000 EUR pro Jahr – Deckungskreis mit anderen vom KJR verwal­teten Fördermitteln) insgesamt haben wird.

 

2017 gab es 9 Anträge der DLRG und 1 Antrag für das Orchester eines Sportver­eins. 2018 gab es 9 Anträge der DLRG, 1 Antrag für das Orchester eines Sport­vereins und 2 Anträge aus einem Segelverein. Alle wurden bezuschusst, nach­dem geklärt war, dass sie keine Entschädigung von anderer Seite erhalten.

 

6. Hinweis

Da die Juleica-Entschädigungsanträge jeweils bis zum 15.11. des Jahres einzu­reichen sind, ist es ausreichend, wenn die Änderung nach der Beschlussfassung zum 01.10.2019 in Kraft tritt. Diese Änderung wird zum Anlass genommen, um die Richtlinie in Bezug auf die gendergerechte Sprache zu überarbeiten.

 

Bei der Überarbeitung wurde festgestellt, dass in Ziff. 8 auf eine Frist in Ziff. 5 verwiesen wird, diese Frist steht jedoch unter Ziff. 6. Außerdem ist am Satzan­fang von Ziff. 7 das Wort „wird“ doppelt. Diese Fehler wurden korrigiert. Der Entwurf der Neufassung ist beigefügt.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 362 Jugendarbeit

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 362 11 00 Außerschuli­sche Jugendbildung

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Aus­zahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Nach Ziff. 6.7 fördert der Kreis im Rahmen seiner Möglichkeiten ein qualifiziertes Freizeitangebot und ein vielfältiges Sportangebot für alle Bevölkerungsgruppen.

Nach Ziff. 6.10 6.10 unterstützt der Kreis die Einwohner*innen in ihrem bürger­schaftlichen und ehrenamtlichen Engagement und wird die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt verbessern.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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