Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2019/144

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Zusammenfassung

Der Kreisjugendring Segeberg e.V. wurde KJR um einen Bericht über seine Ar­beit, die Mitarbeitenden und Projekte gebeten, welcher als Anlage zu dieser Vor­lage vorgelegt wird. Im Sachverhalt werden die Eckpunkte der Zusammenarbeit und Finanzierung dargestellt, darunter übertragene Aufgaben seit 1997, Projekt Stadt der Kinder seit 2007 und Institutionelle Förderung seit 2016.

 

 

Sachverhalt:

 

1. Gründung bis Vereinseintrag im Jahr 1990

Der Kreisjugendring wurde in den 50er Jahren gegründet. Im Jahr 1990 wurde erstmals ein Geschäftsführer eingestellt. Damals wurde die Satzung geändert und der Kreisjugendring Segeberg (KJR) ab März 1991 ein eingetragener Verein.

 

2. Übertragene Aufgaben seit 1997

Seit 1997 werden dem KJR Aufgaben der Jugendarbeit übertragen. Es handelt sich um

-die jährliche Abrechnung der Juleica-Entschädigungen gem. Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendgruppen­leiter/-innen (Juleica-Inhaber/-innen) im Kreis Segeberg

-die Abwicklung der Förderung der Jugendarbeit (insb. Fahrtenförderung) gem. der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung der Jugendarbeit

-Abrechnung von Jugendferienwerksmitteln nach der Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendfe­rienwerksrichtlinie) des Landes

-Abrechnung von Verdienstausfall nach der Landesverordnung über die Freistel­lung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit (Freistellungsverordnung - FreiStVO)

-Prüfung und Freischaltung der Anträge im Juleica-online-Verfahren (https://www.juleica.de/onlineantrag.0.html)

-Sicherstellung der Aktion Ferienpass mit Abrechnung der darin enthaltenen Fahrten.

 

 

Hauptverantwortlich für diese Aufgaben ist seit dem Jahr 2003 die Mitarbeiterin Claudia Rehlen. Die Aufgabenübertragung läuft aktuell für den Zeitraum 2019-2021.

 

Durch die geschlossene Vereinbarung werden dem KJR die für diese Aufgaben erforderlichen Mittel bereitgestellt. 12.000 EUR pro Jahr werden für die Stelle der vorgenannten Mitarbeiterin (Mini-Job) sowie anteilige Verwaltungskosten vom Kreis gezahlt.

 

3. Projekt Stadt der Kinder seit 2007

Seit dem Jahr 2007 ist Frau Jana Oelschlägel, die heutige 1. Vorsitzende des Vereins, beim KJR beschäftigt. Zunächst war sie für das Projekt „JaL - Jugend auf dem Lande“ tätig. Ab dem Jahr 2017 wurde ihr die Projektleitung „Stadt der Kin­der – SdK“ übertragen. Für die Finanzierung dieses Projektes besteht ein Förder­vertrag für die Jahre 2018-2020 i.H.v. 28.400 EUR jährlich.

 

4. Institutionelle Förderung seit 2016

Im Jahr 2015 hat der Kreistag den Bedarf für eine institutionelle Förderung des KJR in Höhe von jährlich 35.000 EUR (unbefristet) ab dem Jahr 2016 gemäß sei­nem Antrag anerkannt. Der Vertrag beinhaltet

-einen Verwaltungskostenzuschuss (Bürobedarf, Miete)

-einen Personalkostenzuschuss für eine Verwaltungskraft (Mini-Job)

-einen Personalkostenzuschuss Bildungsreferent/-in (20 Std./Woche)

Die Verwaltungsaufgaben werden von Frau Oelschlägel wahrgenommen. Die Stelle der Bildungsreferentin ist, nachdem diese im Jahr 2018 einige Monate va­kant war, seit 01.08.2018 mit Frau Sophie Baierl besetzt.

 

5. Mitwirkung im JHA / Bericht

Aktuell stellt der KJR mit Frau Oelschlägel (1. Vorsitzendes des KJR) und Herrn von Essen (Kassenwart des KJR) zwei von drei Mitgliedern der im Bereich des Jugendamtes anerkannten Jugendverbände. Unter TOP 5.2 der Jugendhilfeaus­schusssitzung vom 13.06.2019 hat der Ausschussvorsitzende den KJR um einen Bericht über seine Arbeit, die Mitarbeitenden und Projekte gebeten.

 

Zwei schriftliche Berichte sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Es wird in der Sitzung dazu vorgetragen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...