Bericht der Verwaltung - DrS/2019/099-3
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnisse aus Jugend im Kreistag vom Januar 2019 / AG 5 "Meinung mit Wirkung" hier: Jugendbeteiligung / Weckung von Politikinteresse bei Jugendlichen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Verfasser 1:
- Klimpel, Angela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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27.08.2019
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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12.09.2019
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die von den Jugendlichen während der Veranstaltung „Jugend im Kreistag - JiKT“ behandelten Themen sollen den Kreisgremien zur Kenntnis gegeben und möglichst auch Beschlüsse dazu gefasst werden. Nachfolgend wird das im Betreff genannte Thema vorgestellt mit
- Informationen zu Jugend im Kreistag 2019 allgemein,
- der bisherigen Beratung im BKS,
- den rechtlichen Grundlagen,
- dem Thema Kinder –und Jugendbeiräte sowie
- der Jugendbeteiligung bei Kreisangelegenheiten.
Sachverhalt:
1.Jugend im Kreistag 2019:
Am 17. + 18.01.2019 fand die Veranstaltung „Jugend im Kreistag - JiKT“ mit 47 Teilnehmenden aus neun Schulen statt. In fünf Arbeitsgruppen, davon einem Team Öffentlichkeitsarbeit, wurden am ersten Tag in der JugendAkadamie Vorlagen erarbeitet, die am zweiten Tage im Jugend-Kreistag beschlossen wurden. Diese Vorlagen wurden mit DrS/2019/099 bereits folgenden Ausschüssen zur Kenntnis gegeben:
23.05.2019Bildung, Kultur und Sport
05.06.2019Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
13.06.2019Jugendhilfeausschuss
20.06.2019Sozialausschuss
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 26.06.2019 unter TOP Ö 3.24 die Vorlagen aus JiKT erneut in die Fachausschüsse verwiesen.
Der Antrag (inkl. Power Point Präsentation) der AG 5 „Meinung mit Wirkung“ enthielt verschiedene Vorschläge, um die Beteiligung von Jugendlichen zu verbessern und das Interesse an der Politik zu wecken, und zwar
1. Digital:
-Erstellen einer Website / App
-virtuelle Treffen, z.B. über Skype
2. Analog
-Ratsversammlungen (Kommunaljugendrat, Kreisjugendrat, Landesjugendrat)
-Vertreter*innen der Jugendlichen in den Gemeinden- und Kreisgremien mit Rederecht (um Argumente vorzutragen und um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen)
-Teilnahmemöglichkeiten an den Sitzungen werden durch das jeweilige Gremien ermöglicht (Fahrdienst)
-eigene Themen können durch kommunale Presse verbreitet werden (um möglichst viele Menschen zu erreichen)
In der Sitzung des Jugend-Kreistages hat die AG ihren Antrag noch geändert. Die Änderung wurde angenommen und lautete wie folgt:
Wir beantragen das Einsetzen einer Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung von mehr Maßnahmen zur Weckung von Interesse bei Jugendlichen an der Politik.
2.Bisherige Beratung im BKS:
Im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport wurden die Fraktionen gebeten, sich mit den Vorlagen zu befassen. Es gab Vorschläge, die Jugendlichen einzuladen, um ihre Intentionen zu erläutern bzw. die Jugendkreistagspräsidentin einzuladen. Es wurde eine Beratung nach der Sommerpause vorgeschlagen, um alles aufarbeiten zu können.
3.Rechtliche Grundlagen:
Generell ist es richtig und wichtig, dass Kinder und Jugendliche an Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Die Gemeindeordnung (GO) von Schleswig-Holstein sieht Jugendbeteiligung in §47 f zwingend vor. Darin heißt es:
(1) Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu muss die Gemeinde über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner nach den §§ 16 a bis 16 f hinaus geeignete Verfahren entwickeln.
(2) Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, muss die Gemeinde in geeigneter Weise darlegen, wie sie diese Interessen berücksichtigt und die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat.
Im 2. Abschnitt der Kreisordnung für Schleswig-Holstein (Kreisordnung - KrO) ist in §§ 42 a + b die Bildung von Beiräten geregelt. Besondere Regelungen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gibt es nicht.
In § 16 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) ist die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und den Kindern wie folgt geregelt, und zwar in Absatz 2:
Die Kinder in Kindertageseinrichtungen sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand, insbesondere im schulpflichtigen Alter, bei Angelegenheiten, die ihren Tagesablauf betreffen, zu beteiligen.
Im Unterabschnitt III (§§ 79 ff) des Schleswig-Holsteinisches Schulgesetzes (Schulgesetz - SchulG) sind die Regelungen für Schülervertretungen enthalten, so z.B. § 79 Abs. 1:
Die Schülervertretung ist die gewählte Vertretung der Schülerinnen und Schüler in der Klasse und in der Schule. Sie ist Teil der Schule und gibt den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gemeinsamer Mitwirkung an den die Schule betreffenden Angelegenheiten. Die Arbeit der Schülervertretungen dient auch der politischen Bildung.
Es zeigt sich in allen Bereichen, dass Kinder- und Jugendbeteiligung nicht immer einfach ist. Die Formulierungen in der GO, diese „in angemessener Weise“ zu beteiligen und „geeignete Verfahren“ zu entwickeln sind maßgeblich. Die Kinder und Jugendlichem müssen „abgeholt“, alters-/jugendgerecht angesprochen und beteiligt werden. Dabei ist auch das Einbeziehen moderner Medien unerlässlich.
4.Kinder- und Jugendbeiräte:
Über die Beteiligungen in Kitas und Schulen sowie Vereinen / Verbänden hinaus scheint die Beteiligung in den jeweiligen Wohngemeinden über die Kinder- und Jugendbeiräte eine gute Möglichkeit. Diese gewählten Gremien brauchen Betreuungspersonen (idealerweise Fachkräfte für Kinder- und Jugendbeteiligung – siehe Anlage), die sie in ihrer Arbeit unterstützen, um das Interesse an der kontinuierlichen Mitwirkung aufrecht zu erhalten. Die Aufgaben und Entscheidungen der Gemeinden betreffen die Jugendlichen oft direkt und sind erlebbar. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Sitzungen der gemeindlichen Gremien in ihrem Wohnort zu besuchen und mit den politischen Vertretern*innen ins Gespräch zu kommen.
In Schleswig-Holstein gibt es zzt. über 60 Kinder- und Jugendbeiräte. Die genaue Zahl der Beiräte im Kreis Segeberg wird zzt. recherchiert. Eigentlich sollten diese auf der Seite https://www.politische-bildung.sh/jugend/jugendbeteiligung.html eingetragen sein. Es ist aber bekannt, dass z.B. auch Bad Bramstedt und die Gemeinde Klein Gladebrügge im Amt Trave-Land Kinder- und Jugendbeiräte haben, das o.g. Verzeichnis also unvollständig ist. In diesem Jahr wurden vom Land landesweiten Wahlen (#LaWa_SH) initiiert (siehe Seite 65 + 66 der Anlage „Meine Gemeinde – ich mach mit!“).
In Kooperation z.B. mit dem VJKA und dem KJR könnte angeregt werden, in weiteren Gemeinden im Kreisgebiet Kinder- und Jugendbeiräte einzurichten. Es bleibt aber eigenständige Aufgabe der Gemeinden.
5.Jugendbeteiligung bei Kreisangelegenheiten:
Das Problem der Kreisaufgaben ist, dass diese die Jugendlichen oftmals nicht persönlich betreffen, sich nicht direkt auf ihre Wohngemeinde, ihr schulisches Umfeld oder sonstigen Lebensbereich beziehen. Da schon sehr wenig erwachsene Besucher*innen zu den Sitzungen der Kreisgremien kommen, ist nachvollziehbar, dass Jugendliche noch weniger nach Bad Segeberg kommen, zumal die Verkehrsanbindung aus vielen Orten schwierig oder nicht vorhanden ist. Eine vor einigen Jahren gegründete Kreisjugendkommission hat sich nach kurzer Zeit wieder aufgelöst.
Aktuell besteht ein Arbeitskreis mit Mitgliedern Politik, Verwaltung, Schule, VJKA und KJR, der sich mit der Entwicklung eines Konzeptes für das Projekt „Jugend im Kreistag – JiKT“ befasst. In diesem Arbeitskreis wurde am Rande schon mehrfach das Thema einer verbesserten Jugendbeteiligung angesprochen. Die dort aufgeworfenen Fragen und Vorschläge werden gesammelt.
Die Verwaltung hält es zzt. nicht für sinnvoll, zu diesem Thema – wie von JiKT beantragt - auch noch eine Arbeitsgruppe zu gründen.
Unabhängig davon gibt es innerhalb der Verwaltung, d.h. im FD 51.10 „Kita, Jugend, Schule und Kultur“ sowie beim Bildungsmanager und auch beim VJKA Überlegungen, wie das Thema Jugendbeteiligung kreisweit verändert und verbessert werden kann. Hier kämen z.B. gemeinsame Veranstaltungen für alle Kinder- und Jugendbeiräte und/oder Schülervertretungen bzw. einzelner Vertreter*innen dieser Gremien in Betracht. Die Art und Weise der Beteiligung muss vom jeweiligen Thema abhängig gemacht werden.
Da die Homepage des Kreises überarbeitet werden soll, könnte geprüft werden, ob dort ein eigener Bereich zum Thema Jugendbeteiligung eingerichtet werden kann. Auch der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien, die bei Jugendlichen Priorität haben, sollte geprüft werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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412,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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589,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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