Bericht der Verwaltung - DrS/2019/175
Grunddaten
- Betreff:
-
Pflegekonferenz und AG Entlassungsmanagement
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Koch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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22.08.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Fachdienst Soziale Sicherung berichtet über die Arbeit, Zusammensetzung und Themen der Regionalen Pflegekonferenz und der Arbeitsgruppe Entlassungsmanagement.
Regionale Pflegekonferenz
Die Zielsetzung der „Regionalen Pflegekonferenz“ (RPK) ist es, eine an den Bedürfnissen der Menschen im Kreis Segeberg und den Zielen des Landespflegegesetz und den Sozialgesetzbüchern orientierte, bedarfsgerechte und aufeinander abgestimmte pflegerische Versorgungsstruktur sicherzustellen und weiterzuentwickeln.
Nach der Geschäftsordnung werden insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Pflegeinfrastrukturplanung
- Austausch von Informationen und Erfahrungen
- Beratung und Meinungsbildung zu grundsätzlichen Fragen der SGB XI,XII,V
- Öffentlichkeitsarbeit
- Umsetzung der Empfehlungen des Landespflegeausschusses
- Vernetzung der Akteure im Bereich der Pflege
- Kooperation, insbesondere mit den an den Kreis Segeberg angrenzenden Kommunen sowie den Anbietern flankierender Maßnahmen auf dem Gebiet des Pflegesektors
Die RPK tritt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Kalenderjahr zusammen Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die RPK gibt Empfehlungen ab. Die RPK setzt sich zusammen aus:
- Kreis Segeberg: Fachbereichsleitung III und die Fachdienstleitungen der Fachdienste Soziale Sicherung, Gesundheit sowie Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten und Vertreter der im Kreistag vertretenen Fraktionen
- Pflegekasse / Medizinischer Dienst der Krankenkassen
- Kommunale Vertretungen
- Kreisseniorenbeirat
- Pflegestützpunkt
- Träger der freien Wohlfahrtspflege
- Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.
- Kommunaler Pflegeverband Schleswig-Holstein
- Landesarbeitsgemeinschaft der Verbände privater Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein
- Psychiatrische Pflege: Landesverein für Innere Mission
- Krankenhäuser im Kreis Segeberg
- Ständige Gäste: Sozialplanung, Hilfeplanung, Geschäftsführung
Mit den nachfolgenden beispielhaft genannten Themen hat die die RPK in der Vergangenheit befasst.
- Vorstellung „Budget für Arbeit – Möglichkeiten für die Pflege“
- Einstufung in den Pflegegrad 1 – Beispiele in Hinsicht auf Angebotsstrukturen (Entlastungsbetrag)
- Präsentation Bundesteilhabegesetz und PSG III
- Einrichtung einer Pflegekammer in Schleswig-Holstein
Immer wieder hat sich die RPK mit dem Thema Entlassungsmanagement auseinandergesetzt. Nach der Definition von Wikipedia handelt es sich hierbei um ein auf den Patienten abgestimmtes Versorgungsmanagement mit dem Ziel, eine lückenlose sektorenübergreifende Versorgung nach Entlassung oder Verlegung Krankenhaus, sicherzustellen. Von der RPK wurde eine Umfrage initiiert. Nach Auswertung der Rückmeldungen von Krankenhäusern, stationären Einrichtungen, ambulanter Dienste und Allgemeinmediziner wurde 2017 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern dieser Bereiche gebildet, um einheitliche Standards zum Entlassungsmanagement abzustimmen.
AG Entlassungsmanagement
Bisher haben 8 Sitzungen der Arbeitsgruppe stattgefunden. Es konnten folgende Teilnehmer gewonnen werden:
- Fr. Hinz vom Haus Itzstedt, Bundesverband privater Anbieter für soziale Dienste
- Frau Mielke vom Dt. Bundesverband für Pflegeberufe DBFK, Palliativnetz Travebogen Nord
- Herr Eggert, Facharzt für Allgemeinmedizin aus Norderstedt
- Herr Gauri von den Segeberger Kliniken als Leiter Patientensteuerung dort verantwortlich für das Entlassungsmanagement
- Frau Rapp, Leiterin des Sozialdienstes der Segeberger Kliniken
- Herr Witte, Facharzt für Innere- und Allgemeinmedizin aus Bad Segeberg
- Frau Hansen vom Pflegedienst Hospital at Home
- Frau Fries, Leiterin der Senioreneinrichtung Azurit Christiansfelde
- Herr Koch als Fachdienstleiter Soziale Sicherung
- Frau Scharge als Hilfeplanerin Hilfe zur Pflege.
Trotz deutlich verbesserter Rahmenbedingungen und rechtlicher Strukturen (Pflegestärkungsgesetze, Expertenstandart Entlassungsmanagement in der Pflege, Rahmenvertrag Entlassmanagement von Krankenhäusern nach § 39 Abs. 1a SGB V, standardisierten Überleitungsbögen) verläuft die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zu einer effizienten und effektiven Entlassung bundesweit nicht immer optimal.
Der Pflegewissenschaftler Dr. Klaus Wingenfeldt von der Universität Bielefeld hat folgende Problemfelder identifiziert:
- Versorgung und deren Finanzierung nach der Entlassung müssen gesichert sein. Hilfsmittel und weitere Leistungen rechtzeitig bereit stehen.
- Verfügen Patienten und Angehörige über die Ressourcen und Kenntnisse, um nach der Entlassung zu Recht zu kommen?
In den lebhaften Diskussionen zu diesem Thema, welches alle Beteiligten dieser AG deutlich erkennbar umtreibt, wurden u.a. nachstehende Hemmnisse identifiziert:
- Mangelnde Kommunikation und damit fehlende Information zwischen den Akteuren derselben Disziplin
- Mangelnde Kommunikation und damit fehlende Information zwischen den verschiedenen Disziplinen
- Zeit- und Kostendruck
- Datenschutz und Unsicherheit bei der Umsetzung der neuen Verordnungen
- Personalmangel oder häufig wechselndes Personal.
Von der AG wurde ein Prozess für eine gelungene Überleitung von der ambulanten bzw. stationären pflegerischen Versorgung in die Klinik und zurück von der Klinik in die ambulante/stationäre Versorgung erstellt.
Ein entwickeltes Formular zur Weiterleitung an den Sozialdienst, den behandelnden Arzt des Krankenhauses und die Pflege, um in Kürze die außerklinische Versorgungs-und Gesundheitssituation des Patienten darzustellen, erwies sich als nicht praktikabel.
Da jedoch durch fehlende Informationen die Nachbehandlung und die anschließende Pflege des Patienten ggf. nicht sichergestellt sind, wurde eine Faxmitteilung erstellt. Diese wird sowohl an die Station gesendet, welche den Patienten behandelt hat, als auch an den Sozialdienst des behandelnden Krankenhauses. Das Fax dient für den Sozialdienst auch als wichtige Informationsquelle, wo der Ablauf des Entlassungsmanagements noch nicht richtig umgesetzt wird. Es kann dann dementsprechend im Rahmen einer Qualitätsverbesserung krankenhaushausintern an der Optimierung der Prozesse gearbeitet werden.
Als nächster Schritt ist geplant, die Arbeit des Fachdienstes 50.00 in der AG Entlassungsmanagement transparent zu machen. Es soll versucht werden im Rahmen der Prozessoptimierung in dringenden Notfällen, die Finanzierung der Versorgungsmaßnahmen nach geltendem Recht aber trotz dessen zügig zu bearbeiten.
Der Sozialdienst der Segeberger Kliniken wird versuchen, zukünftig einen Oberarzt zur Mitarbeit in der AG Entlassungsmanagement zu gewinnen, um auch die Ärzteschaft der Klinik von der Notwendigkeit eines gut funktionierenden Entlassmanagements zu überzeugen.
Ziel ist es, das seit vielen Jahren bestehende System in kleinen Schritten aufzubrechen. Ein nächster Schritt dazu ist der geplante Pflegefachtag 2020. Hier soll eine weitere Vernetzung aller in der Versorgung von Pflegebedürftigen Tätigen stattfinden.
