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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/148

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die vorgelegte Prioritätenliste 2020 für die Durchführung der investiven Sportförderung des Kreises Segeberg durch den Kreissportverband Segeberg e.V. (KSV).

Die Änderungen in der Prioritätenliste 2019 werden zur Kenntnis genommen und die in 2019 neu hinzugekommenen Anträge werden in die Prioritätenliste 2019 mit aufgenommen.

Die freien Haushaltsmittel aus 2019 werden in das Haushaltsjahr 2020 des Kreis­sportverbandes Segeberg e.V. übernommen.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Der Kreissportverband Segeberg e.V. ist mit der Durchführung investiven Sport­förderung beauftragt. Hierfür hat er vertragsgemäß die Prioritätenliste für das Jahr 2020 vorgelegt. Nachfolgend werden die vertraglichen Regelungen, die Haushaltsmittel für 2017-2020 und die aktuelle Situation für 2019 dargestellt.

 

Sachverhalt:

 

1.Vertragliche Regelungen zur Durchführung der Sportförderung inkl. Prio­ritätenliste 2020

 

Mit dem Vertrag über die Übertragung und Durchführung der Sportförderung des Kreises Segeberg zwischen dem Kreis Segeberg und dem Kreissportverband vom 31.01.2011, hat der Kreissportverband Segeberg e.V. (KSV) die Bearbeitung der investiven Sportförderung übernommen.

 

Gemäß § 4 Abs. 3 des geltenden Vertrages hat der KSV bis zum 30.10. eines je­den Jahres einen Maßnahmenkatalog über die zu fördernden Projekte in Form einer Prioritätenliste vorzulegen.

 

Die Prioritätenliste für das Jahr 2020 (Anlage 1) wurde der Verwaltung am 04.07.2019 vorgelegt. Die Verwaltung hat die Unterlagen geprüft und empfiehlt die Prioritätenliste 2020 zur Beschlussfassung.

 

2.Haushaltsmittel 2017 - 2020

 

Für die Jahre 2017 bis 2019 sind die Mittel für die investive Förderung auf jähr­lich 480.000 € verdoppelt worden, um den Sanierungsstau abzubauen (Drs/2016/223). Diese verdoppelte Förderung ist bis Ende 2021 verlängert wor­den (DrS/2017/193).

 

Mit detaillierten Kostendarstellungen und Übersichten hat der KSV im Frühjahr 2018 darüber hinaus einen weiteren Bedarf aufgezeigt und zusätzliche Mittel be­antragt. Gemäß Kreistagsbeschluss am 06.12.2018 (DrS /2018/124) wurde einer Erhöhung der Fördermittel um jährlich 600.000  € für die Jahre 2019 bis 2021 zugestimmt.

 

Dem Kreissportverband stehen somit in den Jahren 2019 und 2020 Fördermittel in Höhe von jeweils 1.080.000 € zur Verfügung.

 

3.Sportförderung 2019 u. ggf. Mittelübertragung beim KSV

 

Gemäß § 4 Abs. 6 des genannten Vertrages hat der KVS dafür Sorge zu tragen, dass investive Maßnahmen nach Möglichkeit in einem Haushaltjahr durchgeführt und vollendet werden.

 

Es muss derzeit noch geprüft werden, ob die für die Gemeinde Oering einge­plante Summe in Höhe von 232.400 € im laufenden Jahr 2019 ausgezahlt wer­den kann. Ferner könnte es noch zu nicht vorhersehbaren Änderungen kommen, die dazu führen, dass eingeplante Mittel nicht verbraucht werden können. Der KSV ist gemäß § 4 Abs. 3 des genannten Vertrages berechtigt, die Prioritätenliste im Laufe eines Jahres zu ändern, soweit keine neuen Investitionsmaßnahmen zur Mitfinanzierung durch den Kreis Segeberg aufgenommen werden. Somit können bereits eingeplante Fördersummen ande­ren Projekten zukommen.

 

Nicht verbrauchte Mittel kann der KSV am Ende eines Jahres auf Antrag in das nächste Haushaltsjahr übertragen, wenn Aufträge bereits erteilt wurden bzw. die Maßnahme begonnen wurde. Das ist im Dezember 2018 geschehen. Mit Zustim­mung der Verwaltung, dem Vertrag entsprechend, wurde eine Summe in Höhe von 91.082 € in das Jahr 2019 übertragen (s. anl. Prioritätenliste 2020).

 

Freie Mittel aus dem Jahr 2019 sollten daher ggfs. beim KSV in das Jahr 2020 übernommen werden und somit weiterhin der Sportförderung zur Verfügung ste­hen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan:421

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

x

Ja; Darstellung der Maßnahme

6.7. Der Kreis fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten ein vielfältiges Sportange­bot für alle Bevölkerungsgruppen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

x

Ja

 

 

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Anlagen

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