Drucksache - DrS/2017/013-3
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Projekten nach Ziffer 2.2.3 der Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets in Henstedt-Ulzburg im Jahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Verfasser 1:
- Görner, Ulrike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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13.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, in Anwendung der Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets vom 01.11.2018,
1. die Förderung der intensivpädagogischen Hausaufgabengruppe in Höhe von bis zu 20.000,- €,
2. die Förderung der Mädchengruppe in Henstedt-Ulzburg in Höhe von bis zu 20.000,- sowie
3. die Förderung der Sozialen Gruppenarbeit für Jungen in Höhe von bis zu 14.684,59 €
im Jahr 2019.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 09.05.2019 (DrS/2017/013-2) wurde die zusätzliche Förderung von Projekten für das Gemeindeteam Henstedt-Ulzburg gemäß der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets in Höhe von 17.557,41 EUR beschlossen.
Gemäß der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets in der vom Jugendhilfeausschuss am 09.02.2017 beschlossenen Fassung entscheidet der Jugendhilfeausschuss unter Vorlage einer Beschlussvorlage der Jugendamtsleitung nach Abschnitt 4, Ziffer 10, der Zuwendungsvoraussetzungen und Antragsverfahren, falls die jährliche Fördersumme 10.000 EURO übersteigt. Dies gilt auch für Verlängerungsanträge.
Dieses Erfordernis trifft auf drei Gruppenangebote zu. Die Unterlagen stammen vom Träger WieGe Sozialräumliche Hilfen sowie vom Träger Regenbogen e.V., beides Sozialraumträger für den Einzugsbereich der Dienststelle Henstedt-Ulzburg.
Die Zielgruppe der intensivpädagogischen Hausaufgabengruppe sind Schülerinnen und Schüler, die weder zu Hause noch in der schulischen Hausaufgabenhilfe passend gefördert werden können und einen pädagogisch engen Rahmen benötigen, um ihre sozialen Kompetenzen zu stärken/entwickeln. Häufig kommen die Kinder aus schwierigen Familienverhältnissen und zeichnen sich durch verschiedene Entwicklungsschwierigkeiten oder schlechte Deutschkenntnisse in der Familie aus. Die Hausaufgabengruppe besteht seit Anfang 2018, wurde jedoch bis zum Sommer 2018 über Einzelanträge der HzE-Leistungen finanziert.
Die Mädchengruppe richtet sich an Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren und hat das Ziel, die Mädchen niedrigschwellig und zeitnah anzubinden, um ihnen in ihrer instabilen Lebenssituation tragfähige Beziehungen zu ermöglichen. Die Mädchengruppe wurde erst im Herbst 2018 über die Richtlinien installiert.
Die Soziale Gruppenarbeit für Jungen zeichnet sich durch intensive Elternarbeit aus. Aufgenommen werden Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren aus dem Sozialraum Henstedt-Ulzburg, die in ihrem sozialen Umfeld bereits durch aggressives, oppositionelles Verhalten aufgefallen sind. Besonders Kinder, die zusätzliche Unterstützungen wie z.B. Schulbegleitungen benötigen sind hier angesprochen.
Die Träger der jeweiligen Gruppenangebote werden im Jugendhilfeausschuss anwesend sein und die Angebote auf Wunsch darstellen bzw. für Fragen zur Verfügung stehen.
Die Gesamtsumme der zu fördernden Gruppenangebote beläuft sich auf 54.684,59 € für das Jahr 2019. Bereits ausgegeben wurden 8.368,18 € für die Hausaufgabengruppe, 7.331,64 € für die Mädchengruppe, 7.921,40 € für die Soziale Gruppenarbeit für Jungen, insgesamt 23.621,22 €. Offen sind somit noch 31.063,37 €. Hierfür wird die im Jugendhilfeausschuss beschlossene zusätzliche Förderung in Höhe von 17.557,41 verwendet sowie die noch offenen Mittel in Höhe von 13.505,96 €.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Bis zu 54.684,59 € EUR im Jahr 2019, Ausgleich über Deckungsring FB III |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 3633 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
5.6 entwickelt die Sozialraumorientierung fort 5.7 setzt sich für die Einrichtung und Vernetzung möglichst ortsnaher Beratungs-und Betreuungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen ein | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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180 kB
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2
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202,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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350,2 kB
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