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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/110

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
 

die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Projektes Kommunale Bewegungsförderung zur Implementierung der Nationalen Empfehlungen bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gemäß dem vorgelegten Kostenplan (Anlage 1).

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit (OVG) stimmte am 11.02.2019 einer Bewerbung des Kreises Segebergs als Modellkommune im Projekt KOMBINE zu (vgl. Vorlage - DrS/2019/022). 

Für dieses Projekt wurde der Kreis Segeberg nun u. a. von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und dem GKV Spitzenverband als eine von sechs Modellkommunen bundesweit ausgewählt.

KOMBINE verfolgt zwei Ziele. Für den Kreis Segeberg bedeutet dies:

a)In drei ausgewählten Modellregionen werden Maßnahmen zur Bewegungsförderung entwickelt, priorisiert und umgesetzt. Von den Maßnahmen soll die gesamte Bevölkerung profitieren, insbesondere auch Menschen mit sozialer Benachteiligung. 

b)Der Kreis Segeberg entwickelt Strukturen zur kommunalen Bewegungsförderung.
 

Projektvorgehen zu Ziel a)

Auswahl von drei Modellregionen im Kreis Segeberg

Zur Vorauswahl wurden Sozial- und Gesundheitsdaten herangezogen. Im Anschluss finden/fanden Gespräche mit den jeweiligen Bürgermeistern statt[1]

Bestandsaufnahme

In jeder der ausgewählten Modellregionen erfolgt eine Bestandsaufnahme, welche im Rahmen des Projektes KOMBINE hauptverantwortlich durch die Universität Erlangen-Nürnberg durchgeführt wird.

Planungsprozess zur Entwicklung von Maßnahmen der Bewegungsförderung

In einer kooperativen Planungsgruppe, bestehend aus lokalen Basisexpert*innen (u. a. Akteure aus Sozial-, Bildungs- und Sporteinrichtungen der drei Modellregionen), lokalen Entscheidungsträger*innen und Menschen mit sozialer Benachteiligung, werden für alle drei Modellregionen Maßnahmen zur Bewegungsförderung erarbeitet. Während des Projektes KOMBINE wird dieser Prozess maßgeblich von der Universität Erlangen-Nürnberg geleitet.  

Umsetzung der Maßnahmen zur Bewegungsförderung

Im Zeitraum 2020 bis Ende 2022 werden die erarbeiteten Maßnahmen zur Bewegungsförderung in den jeweiligen Modellregionen umgesetzt.
 

Projektvorgehen zu Ziel b)

Das genaue Vorgehen und die Organisation der strukturellen Verankerung der Bewegungsförderung im Kreis Segeberg wird u. a. Teil des Planungsprozesses sein und entsprechend ab Mitte/Ende 2020 umgesetzt.

Personalbedarf und Finanzierung

Die Universität Erlangen-Nürnberg wird den Kreis Segeberg bis ca. Mitte 2020 mit Personalressourcen unterstützen. Die in 2019 anfallenden Tätigkeiten werden durch die Gesundheitsplanung übernommen, ab 2020 wird die Gesundheitsplanung weiterhin einen Anteil ihrer Arbeitskraft in das Projekt einbringen. Ab 2020 (befristet bis 12/2022) wird zur Erfüllung der Projektziele eine zusätzliche 0,5 VZS „Koordination Kommunale Bewegungsförderung“ erforderlich, um insbesondere die Maßnahmenumsetzung sowie die strukturelle Verankerung der Bewegungsförderung sicherzustellen. Die Personalkosten werden durch Fördergelder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung teilweise übernommen (siehe hierzu Anlage 1).

 

Die Voraussetzung für die Stellung eines Projektantrages ist die Aufnahme einer 0,5 VZS Koordination Kommunale Bewegungsförderung im Fachdienst Gesundheit für den Stellenplan 2020 - 2022. Diese Stelle ist ab dem 01.01.2020 zu besetzen.

 

 


[1] Bis zum 07.05.2019 fanden zwei Gespräche statt. Unter Vorbehalt eines positiven Beschlusses der Kreis-Ausschüsse und der jeweiligen Gemeindevertretung signalisierten die Bürgermeister großes Interesse an einer Teilnahme als Modellregion.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Zusätzliche Aufwendungen gemäß Kostenplan:

2020 - 2022: 56.278,27 €

2020:                300,60 €

2021:           18.479,22 €

2022:          37.498,46 €
 

Weitere Folgekosten und die Förderbedingungen für die Umsetzung der Maßnahmen zur Bewegungsförderung sind noch nicht bekannt.

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

             5.9 (Verstärkung der Präventionsarbeit)

              3.4 (Ausbau Gesundheitsregion)

              5.7 (Vernetzung örtlicher Beratungs-und Betreuungsangebote)

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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