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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2019/087

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Schulsozialarbeit ist zum Schuljahr 2017/2018 an den drei kreiseigenen Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) gestartet. An der Janusz-Korczak-Schule und der Schule am Hasenstieg wird diese Aufgabe seit September 2017 und an der Trave-Schule seit Oktober 2017 jeweils von einer Fachkraft im Umfang von zehn Wochenstunden wahrgenommen.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Schulsozialarbeit ergeben sich aus §§ 2 und 13 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe und aus § 6 Abs. 6 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz. Die Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen zu fördern.

Dazu gehören u.a. die konkrete Beratung und Begleitung in Krisensituationen, die Eltern- und Familienarbeit und die pädagogische Gremienarbeit, z.B. als Mittler zwischen Jugendhilfe und Schule. Weiterhin umfasst diese Aufgabe die soziale Gruppenarbeit und ein Angebot an Sprechstunden und Beratungszeiten. Das Angebot soll sich an alle Schülerinnen und Schüler,  Eltern und Lehrkräfte der Schule richten.

Aus den aktuellen Tätigkeitsberichten der freien Träger wird insbesondere die Kommunikation mit der Lehrerschaft, den zuständigen Behörden und den sozialen Netzen der Schülerinnen und Schüler deutlich. Durch den unmittelbaren Kontakt der Schulsozialarbeit zum/zur Schüler/in und den Bezugspersonen findet ein reger Austausch statt. Schulsozialarbeit agiert somit als Bindeglied zwischen Eltern, Schule, Behörden, Beratungsstellen sowie Ärzten und Therapeuten.

Vor allem in den ersten Monaten wurde viel Zeit in die Netzwerkarbeit gelegt. Es wurden vielfältige Kontakte, z.B. zu freien Trägern in der Region, zur schulpsychologischen Beratungsstelle, zu anderen Schulsozialarbeitern/innen und zu den Ansprechpartnern/innen im Jugendamt, hergestellt.

Neben der Einzelförderung und der Elternarbeit stellen Gruppenangebote ein weiteres großes Aufgabenfeld dar. Hier ist beispielhaft die Beschäftigung mit dem Thema „Erwachsen werden“ unter verschiedenen Blickwinkeln und Aspekten in einer Kleingruppe für die Schülerinnen und Schüler der Werkstufen zu nennen.

Aus den Tätigkeitsberichten wird deutlich, dass der zeitliche Umfang für diese Aufgaben sehr knapp bemessen ist. Für die Aufgaben direkt in der Schule inkl. der Vor- und Nachbereitung und Dokumentation erscheint das Stundenkontingent ausreichend zu sein, da sich das Angebot erst weiter etablieren müsse. Es wird an einer Schule jedoch bereits darauf hingewiesen, dass eine kontinuierliche und rasche Bearbeitung von Sachfragen häufig nicht gewährleistet sei. Fortbildungen, Netzwerkarbeit oder auch die regelmäßige Teilnahme an Lehrerkonferenzen seien nur sehr begrenzt möglich.

Die Aufgabe der Schulsozialarbeit ist im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens vergeben worden. Laut Auskunft des Fachdienstes Rechnungsprüfung/ Gemeindeprüfung ist dies aufgrund der Festbetragsfinanzierung nicht erforderlich. Eine freihändige Vergabe ist somit möglich. Die aktuellen Verträge haben eine Laufzeit von drei Jahren bis Ende des Schuljahres 2019/2020 im Sommer 2020. Mit der Entscheidung über die weitere Wahrnehmung und Finanzierung der Schulsozialarbeit an den drei Förderzentren werden die politischen Gremien rechtzeitig betraut.

 

 

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