Drucksache - DrS/2019/082
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterentwicklung der SE-KulturTage 2020 ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Verfasser 1:
- Schleicher,Susanne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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23.05.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.06.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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27.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt, die Aufgabe der Durchführung der SE-KulturTage in den Jahren 2020 und 2021 an den Verein für Jugend und Kulturarbeit (VJKA) zu übertragen.
Variante A:
Das Kulturprojekt wird in den o.g. Jahren wie bisher mit 72.500,00 Euro durch den Kreis gefördert.
oder alternativ
Variante B:
Das Projekt wird im Jahr 2020 mit Kreismitteln in Höhe von 87.500,00 Euro und im Jahr 2021 mit Kreismitteln in Höhe von 107.000,00 Euro gefördert.
Die Beschlussfassung steht unter Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Aufgabenübertragung der SE-KulturTage an den VJKA 2017-2019.
Am 17.12.2016 hat der Kreis Segeberg gemäß Beschluss DrS/2016/174-1 einen Vertrag mit dem VJKA über die Übertragung und Durchführung der Aufgaben der Jugend-und Kulturförderung ab 01.01.2017 abgeschlossen.
Gleichzeitig wurde der VJKA befristet (§ 4 Abs. 1 des Vertrages) beauftragt, in den Jahren 2017 bis 2019 die SE-KulturTage durchzuführen. Dafür stellt der Kreis dem Verein 72.500,00 Euro p.a. zur Verfügung (66.000,00 Euro zgl. 6.500 Euro USt.).
Über die Durchführung der SE-KulturTage hat der VJKA seither stets im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport berichtet.
2. Überlegungen zur Errichtung einer Kulturstiftung
In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 18.05.2018 hat der Fachdienst 51.10 in einem Bericht der Verwaltung (s. DrS/2018/081) mögliche Varianten zur Errichtung einer „Kulturstiftung Segeberg“ dargestellt. Eine Entscheidung hierzu wurde nicht getroffen.
3. Fortsetzung SE-KulturTage
Da die o.g vertragliche Regelung bezüglich der SE-KulturTage ausläuft, ist nunmehr darüber zu entscheiden, wie die SE-KulturTage fortgesetzt werden sollen. Der VJKA hat dazu einen entsprechenden Antrag gestellt (Anlage 1).
Der VJKA weist in diesem Zusammenhang unter Punkt „Finanzierung“ im Sachbericht darauf hin, dass der Verein für eine weitere, qualitativ hochwertige Ausrichtung der SE-KulturTage einen höheren finanziellen Bedarf hat, der mit 107.000,00 Euro beziffert wird.
Für das Jahr 2020 erhält der Verein einen Förderzuschuss des Bundes in Höhe von 19.250,00 Euro, so dass ein Kreiszuschuss in Höhe von 87.750,00 Euro benötigt wird.
Für das Jahr 2021 würde ein maximaler Kreiszuschuss in Höhe von 107.000,00 Euro benötigt, sollten keine Bundes- oder Landesmittel akquiriert werden können, was jedoch durch den Verein versucht wird.
Ferner ist darüber zu entscheiden, ob der VJKA die SE-KulturTage auch über das Jahr 2019 hinaus durchführen soll, und wenn ja, mit welcher Laufzeit.
Der Fachdienst schlägt vor, die Durchführung des Projektes zunächst, wie vom VJKA beantragt, für die Jahre 2020 und 2021 an den VJKA zu übertragen. Es wird auf den Bericht der Verwaltung DrS/2016/175-2 zum Vertrag mit dem VJKA verwiesen, wonach die Förderbeträge ab 01.01.2022 für den Gesamtvertrag des Kreises, spätestens im Sommer 2020 neu verhandelt werden müssen.
So würde es zu einer Harmonisierung der SE-KulturTage sowie des allgemeinen Vertrages kommen.
In diesem Zuge könnte geklärt werden, wie die SE-KulturTage ab 2022 fortgesetzt werden sollen. Für das Jahr 2020 müssen die Planungen zu diesem Projekt bereits jetzt beginnen.
Ferner ist nun zu entscheiden, in welcher Höhe der Kreis Mittel für diese Projektförderung für die Jahre 2020 bis 2021 zur Verfügung stellen soll. (s. auch Anlage 3 und 4).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Variante A: Es entstehen in den Jahren 2020 und 2021 jeweils Kosten i.H.v. 72.500 EUR. Variante B: Für 2020 ergeben sich Kosten i.H.v. 87.500 EUR und für 2021 i.H.v. 107.000 EUR. |
X | Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 252 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
6.7 Der Kreis Segeberg fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten das vielfältige Kultur- und kulturelles Bildungsangebot im Kreis. | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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277,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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185,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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106,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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30,2 kB
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