Drucksache - DrS/2019/076
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterstützung finanzarmer Kommunen im konsumtiven Bereich für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- McGregor, Traute
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.04.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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16.05.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
Der Kreis Segeberg gewährt finanzarmen Kommunen im Kreisgebiet im Haushaltsjahr 2019 eine allgemeine Finanzzuweisung. Es werden 50 % des Betrages, um den die bereinigte Finanzkraft einer Kommune vom Durchschnitt aller Kommunen im Kreis abweicht, gewährt. Als Berechnungsgrundlage gilt die Anlage 1.
Die Zuweisung wird ohne weitere Zweckbindung zur Finanzierung konsumtiver Bedarfe gewährt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 beschlossen, in diesem Jahr 1 Mio. EUR zur Unterstützung finanzarmer Kommunen für konsumtive Bedarfe zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, Vorschläge zu den Verteilungsalternativen zu erarbeiten.
Dies hat die Verwaltung für die Sitzungen der Lenkungsgruppe Zukunfts- und Infrastrukturförderprogramm im Januar und März vorgelegt.
Im Einzelnen wurde vorgetragen, dass als Grundlage für die Verteilung lediglich der einnahmeorientierte Ansatz zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass die Finanzstärke bzw. Finanzarmut der Kommune am Kriterium der zur Verfügung stehenden Steuereinnahmen zzgl. Gemeindeschlüsselzuweisungen abzgl. Kreisumlage errechnet wird.
Die Alternative wäre eine fehlbetragsorientierte Betrachtung gewesen, bei der die unterschiedlichen Belastungen auf der Aufwandsseite Berücksichtigung gefunden hätten. Der fehlbetragsorientierte Ansatz scheidet aber leider aus, da der Kommunalaufsicht seit dem Haushaltsjahr 2013 nicht für alle Kommunen die beschlossenen Jahresabschlüsse vorliegen und damit eine aktuelle Vergleichsgrundlage fehlt.
Zur Ermittlung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen sollten die Regelungen der Richtlinien des Kreises für die finanzielle Förderung von Maßnahmen (allgemeine Förderrichtlinie, Anlage 2) herangezogen werden. Laut den Ziffern 3.5 und 3.6 wird die bereinigte Finanzkraft der Kommune im Durchschnitt der letzten 3 Jahre errechnet und daraus ein kreisweiter Durchschnitt pro Kreiseinwohner ermittelt. Gemeinden mit einer unterdurchschnittlichen bereinigten Finanzkraft erhalten bei Förderungen des Kreises Zuschläge zur Regelförderquote in 2 v.H.Schnitten, max. 10 v.H.
Der Lenkungsgruppe wurden Berechnungsbeispiele vorgelegt, in denen
- einerseits die Empfängerseite (Kommunen mit 2v.H., 4v.H., 6v.H. und 8v.H. Zuschlägen) und
- andererseits die Höhe der Zuweisung (Ausgleich der Differenz zur durchschnittlichen Finanzkraft um 50 %, 75 %, 90 % oder 100 %)
variierten und die jeweilige finanzielle Auswirkung auf den Kreishaushalt dargestellt waren.
Die Lenkungsgruppe hat sich in der Sitzung am 06.03.2019 einhellig darauf verständigt, den Beschlussgremien eine 50%ige Ausgleichszuweisung an alle Kommunen mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft zu empfehlen.
Auf der Basis des aktuellen Durchschnitts der Jahre 2017 – 2019 ergäbe sich hieraus ein Gesamtzuweisungsbetrag in Höhe von rd. 879.000 EUR.
Die Differenz zwischen der im Haushalt veranschlagten 1 Mio. EUR und dem Auszahlungsbetrag von rd. 879.000 EUR steht für Fehlbetragszuweisungen bis 80.000 EUR pro Kommune zur Verfügung, für die der Kreis lt. gesetzlicher Regelung im Finanzausgleichsgesetz zuständig ist.
In der Anlage 1 ist abzulesen, wie sich die Verteilung im Einzelnen darstellt. Außerdem sind der Vollständigkeit halber auch die Alternativen einer 75%igen, 90%igen sowie 100%igen Ausgleichszuweisung abgebildet mit der jeweiligen Gesamtfördersumme aus dem Kreishaushalt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| rd. 879.000 EUR im HHJ 2019 |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 611 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 5352 allgemeine Zuweisungen an Gemeinden |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
3.7 Der Kreis unterstützt strukturschwache Gemeinden im Rahmen seiner Ausgleichsfunktion. | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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243,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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203,8 kB
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