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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/041-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Siehe Ursprungsvorlage

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Vorlage DrS/2019/041 hat die Verwaltung den Entwurf einer Nachtrags-satzung zur Satzung für das Jugendamt in der derzeit gültigen Fassung vom 12.08.2015  vorgelegt. Eine Satzungsänderung ist erforderlich, da die bisher gültige Satzung keine Regelungen über die Wahl von Stellvertretungen der stimmberechtigten und der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (JHA) enthält.

 

Der vorgelegte Verwaltungsentwurf sieht u.a. vor, dass die im JHA stimm-berechtigten acht Mitglieder des Kreistages nur von Mitgliedern des Kreistages, und nicht von bürgerlichen Mitgliedern der Fraktionen, vertreten werden können.

 

Damit würde die Satzung für das Jugendamt über die parallel in die Gremien eingespeiste Vorlage zur Änderung der Hauptsatzung (DrS/2019/053) hinaus-gehen, welche eine Stellvertretung von Mitgliedern des Kreistags in den Fachausschüssen auch durch bürgerliche Mitglieder der Fraktionen ermöglicht.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat, anders als die übrigen Fachausschüsse des Kreistages, gemäß § 71, Abs. 3 SGB VIII ein eigenständiges Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe. Darüber hinaus hat der JHA eine besondere Zusammensetzung, da zwei Fünftel seiner stimmberechtigten Mitglieder vom Kreistag auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt werden.

 

Beide Umstände haben den Kreis Segeberg bisher stets dazu bewogen, in der Satzung für das Jugendamt eine weitgehende Anbindung der stimmberechtigten Mitglieder des JHA an die Zusammensetzung des Kreistags festzulegen. Dadurch ist im JHA zumindest rechnerisch immer eine Mehrheitsbildung durch die stimmberechtigten Mitglieder des Kreistages möglich gewesen.

 

Eine rechtliche Pflicht zu einer solchen Satzungsregelung besteht jedoch nicht. Gemäß § 71, Abs. 1, Nr.1 SGB VIII gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder an "mit drei Fünfteln des Anteils Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind".

 

Insofern ist bundesrechtlich weder eine Mehrheit von Mitgliedern des Kreistages im JHA erforderlich, noch besteht diese Anforderung für die stellvertretenden Mitglieder des JHA.

 

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Segeberg hat sich in seiner Sitzung am 21.02.19 mit der Frage der vorgelegten Nachtragssatzung befasst und einen Empfehlungsbeschluss darüber zurückgestellt, um die Frage der künftigen Satzungsregelung über die stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder des JHA in den Fraktionen  beraten zu können.

 

Sollte die Anforderung, dass stimmberechtigte Mitglieder des Kreistages im JHA künftig nur von Mitgliedern des Kreistages vertreten werden dürfen, von den Gremien fallen gelassen werden, wäre der in der als Anlage beigefügten Lesefassung des Satzungsentwurfs unter § 4, Abs. 1 d) als Variante I kursiv gedruckte Halbsatz durch die Variante II zu ersetzen.

 

Darüber hinaus ist in der Nachtragssatzung auf die Einfügung einer Regelung für die sogenannten stimmlosen Mitglieder des JHA zu verzichten. Auf deren Fraktionen sind im Rahmen der Verhältniswahl keine Sitze bzw. Stimmberechtigungen im JHA  entfallen. Deren Recht zur Entsendung eines beratenden Mitglieds begründet sich bereits in § 41 Abs 2. KrO; eine Wahl von Stellvertretungen dieser Mitglieder ist jedoch nicht vorgesehen.

 

Um die Vorlage einer Lesefassung, aus der die geplanten und alternativen Änderungen der gültigen Satzung für das Jugendamt hervorgehen, hatte der JHA gebeten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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