Drucksache - DrS/2017/013-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Förderung von Projekten nach Ziffer 2.2.2 der Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets in Henstedt-Ulzburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Sozialpädagogische Hilfen
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Verfasser 1:
- Görner, Ulrike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
09.05.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt in Anwendung der Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets vom 09.02.2017, die einmalige Bereitstellung einer zusätzlichen Summe in Höhe von 33.579,98 EUR im Jahr 2019 zur Finanzierung der laufenden Gruppenangebote.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Richtlinie des Kreises Segeberg zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets in der vom Jugendhilfeausschuss am 09.02.2017 beschlossenen Fassung betrifft seit dem 2. Halbjahr 2018 die Finanzierung sozialer Gruppenangebote (vormals über Einzelfallhilfe gem. § 29 SGB VIII).
Im Rahmen der Planung von Angeboten Sozialer Gruppenarbeit für das Jahr 2019 hat sich gezeigt, dass das zur Verfügung stehende Budget für den Einzugsbereich der Dienststelle des Jugendamtes Henstedt-Ulzburg nicht auskömmlich ist. Bei Angeboten sozialer Gruppenarbeit handelt es sich um ein Regelangebot der Jugendhilfe. Das Jahresbudget in Höhe von 73.000 € insgesamt ist zu den Sommerferien ausgeschöpft. Alle bestehenden Gruppenangebote (außer die Mädchengruppe der ATS) müssten dann eingestellt werden.
Eine Streckung der Maßnahmen wurde geprüft, ist aber aus pädagogischen Gründen nicht sinnvoll. Bei den drei Gruppenangeboten, die betroffen sind, geht es um intensive Arbeit an Entwicklungsbeeinträchtigungen und sozial-emotionalen Schwierigkeiten. Durch positive Gruppenerlebnisse, gemeinsame Freizeitaktivitäten, schulische Förderung wie auch themenspezifische Projektarbeit werden die Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen gestärkt und ihnen ein verlässlicher Rahmen geboten. Die Eltern werden in die Arbeit eingebunden.
Neben der Finanzierung von niedrigschwelligen Projekten ist es kaum möglich, in einem großen Planungsraum mit unterschiedlichen strukturellen Voraussetzungen eine bedarfsdeckende Struktur an Gruppenangeboten zu schaffen und immer wieder neue inhaltliche Bedarfe zeitnah umzusetzen.
Die Mitarbeiter*innen sind für die Gemeinden Henstedt-Ulzburg, Ellerau sowie die Ämter Itzstedt und Kisdorf und somit für eine Bevölkerungszahl von 56.131 Einwohner/innen zuständig. Der Anteil der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen bis zum 21. Lebensjahr beläuft sich auf 21,2%.
In Henstedt-Ulzburg und insbesondere im Amtsbereich Itzstedt ist ein Aufbau von Jugendhilfestrukturen notwendig, der in anderen Planungsräumen bereits stärker umgesetzt ist und auf bestehende Infrastruktur aufbauen kann.
Bei der Berechnung der Mittel zur Förderung von Gruppenangeboten nach der Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote wurde kein Verteilungsschlüssel zwischen den einzelnen Gemeindeteams angewandt. Als Berechnungsgrundlage diente die Haushaltsposition für Soziale Gruppenangebote aus dem Jahr 2018, welche in 6 gleich hohen Anteilen auf die Regionen umgelegt worden sind.
In dem zugrunde gelegten Jahr 2018 gab es im Sozialraum Henstedt-Ulzburg noch keine fest installierten sozialen Gruppenangebote, die schon Wirksamkeit entfalten konnten und als Berechnungsgrundlage für den tatsächlichen Bedarf dienten. Die 2017 installierten Gruppen hatten Projektcharakter durch Kooperationen mit Sportvereinen und dem Ziel der Vereinsanbindung von Kindern und wurden somit schon über die Richtlinien finanziert.
Zudem gab es einen Wechsel in der Sozialraumträgerschaft. Dadurch wurden erst Ende 2017 sowie im Verlauf des Jahres 2018 mehrere Gruppenangebote installiert, die 2019 fortgesetzt werden sollen (siehe Anlage 1: Übersicht über die geförderten Projekte und Gruppenangebote inkl. Kosten p.a.).
Alle installierten Angebote sind ausgelastet und teilweise mit Warteliste versehen. Die intensivpädagogische Hausaufgabengruppe versorgt Kinder, welche in Regeleinrichtungen (Hort, Schule, Offener Ganztag) aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten nicht tragbar sind. Zielgruppe sind Kinder, die im Alltag große Schwierigkeiten haben, sich an Regeln zu halten und im Nachmittagsbereich keine Tagesstruktur oder Unterstützung von zu Hause erfahren. Teilweise handelt es sich um Kinder mit Fluchthintergrund.
Im Amtsbereich Itzstedt wird zudem ein niedrigschwelliges aufsuchendes Beratungsangebot für Familien in Kooperation mit dem Familienzentrum Nahe und dem SOS Kinderdorf finanziert, da es vor Ort kaum schnelle Unterstützungsmöglichkeiten für Familien im Rahmen von Regelangeboten gibt. Die teilweise Förderung von notwendiger Infrastruktur vor Ort fehlt zur Deckung von pädagogischen Bedarfen an anderer Stelle.
Eine klassisch sozialraumorientierte Gruppenarbeit in den unterschiedlichen Ämtern und Gemeinden ist mit dem bisher zur Verfügung stehenden Budget nicht umzusetzen. Bei örtlicher Erreichbarkeit besuchen Kinder Gruppenangebote in Kaltenkirchen, teilweise abgedeckt über Fahrdienste.
Insgesamt fehlen zur Weiterfinanzierung der Gruppenangebote in der Region Henstedt- Ulzburg 33.579,98 €. Sollten diese Mittel nicht bewilligt werden, hätte dies sowohl eine Steigerung der Einzelfallhilfen zur Folge als auch eine Erhöhung der Zugangsvoraussetzungen zu den aufgeführten Angeboten. Dadurch würde der niedrigschwellige Zugang verloren gehen, der gerade durch die Projektförderung im Rahmen der Richtlinienförderung ermöglicht worden ist. Es wäre zu befürchten, dass Kinder und Jugendliche dadurch die Angebote nicht weiter besuchen können.
Für das Haushaltsjahr 2020 sind erhöhte Mittelanmeldungen gemessen an den Bedarfen der Planungsräume und deren sozialstrukturellen Gegebenheiten geplant.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Bis zu 33.579,98 € EUR im Jahr 2019, der Ausgleich erfolgt im Rahmen des Budgets FB III |
x | Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 3633 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
x | Ja; Darstellung der Maßnahme |
5.6 entwickelt die Sozialraumorientierung fort 5.7 setzt sich für die Einrichtung und Vernetzung möglichst ortsnaher Beratungs-und Betreuungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen ein | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
x | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
x | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
43,7 kB
|
