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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die anliegende Neufassung der Richtlinien des Kreises Segebergs für Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII tritt mit Wirkung zum 01.07.2019 in Kraft und ersetzt die bisher gültigen Richtlinien vom Stand 26.03.2015.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Kreisjugendamt leistet im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII verschiedene Formen der ambulanten und (teil-)stationären Leistungen. Unter den Begriff der stationären Leistungen fällt auch die Gewährung von Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII.

 

Unter Vollzeitpflege versteht man grundsätzlich die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer anderen Familie (sog. Pflegestelle) als der Herkunftsfamilie. Die Pflegestelle kann sich aus der Verwandtschaft bilden, oder eine fremde Familie sein. Im Unterschied zu anderen Leistungsarten werden im Rahmen der Vollzeitpflege keine institutionalisierten Träger der freien Jugendhilfe beauftragt.

 

Hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Einrichtung eines Pflegeverhältnisses macht das SGB VIII nur begrenzte Vorgaben im Rahmen der §§ 33, 39 SGB VIII. Dieser gesetzliche Rahmen muss durch die Jugendämter vor Ort ausgefüllt werden. Dies betrifft zum einen die Frage von Verfahren und Strukturen, sowie zum anderen Fragen der finanziellen Ausstattung von Pflegeverhältnissen. 

 

Dieses Ausfüllen des gesetzlichen Rahmens erfolgt dabei insbesondere durch örtliche Richtlinien der Jugendämter.

 

Die für den Kreis Segeberg aktuell maßgeblichen Richtlinien datieren vom 26.03.2015. Nach 4 Jahren ist eine Neufassung dieser Richtlinien aus fachlichen Gründen notwendig. Zu den Richtlinien gehört weiterhin eine Anlage, welche die Gewährung von Beihilfen und Annexleistungen abdeckt.

 

In der Anlage befinden sich  sowohl der alte Richtlinientext nebst Anlage, sowie die neugefasste Richtlinie nebst Anlagen.

 

Aufgrund des grundlegenden Neuaufbaus beider Dokumente wurde auf die Erstellung einer Synopse verzichtet. Hierfür wird um Verständnis gebeten.

 

Folgend werden kurz die wesentlichen Änderungen dargestellt.

 

Im Richtlinientext:

Der Richtlinientext wurde erheblich gekürzt um die Lesbarkeit zu erhöhen.

 

Auch die Ausführungen zur Binnenorganisation des Pflegekinderdienstes im Jugendamt wurden ersatzlos gestrichen. Auch dieses war im Kontext der Richtlinien zur Gewährung von Vollzeitpflege sachfremd.

 

Das Verfahren zur Anerkennung von Pflegestellen wurde gänzlich herausgenommen, da dieses abschließend durch gesetzliche Vorgaben geregelt ist und insofern keiner weitergehenden Regelung im Rahmen der Richtlinien bedarf.

 

Bezüglich der verschiedenen Formen der Vollzeitpflege wurden die weiterführenden Beschreibungen als Anlage aufgenommen.

 

Auch die Ausführungen zum Mehrbedarf wurden deutlich reduziert. Die Einstufung erfolgt nunmehr auf Grundlage eines standardisierten Ermittlungsbogens, welcher eine objektiv nachvollziehbare Einstufung ermöglicht. Hierdurch wird u.a. eine höhere Transparenz und Rechtssicherheit im Vergleich zum jetzigen Verfahren erzielt.

 

Beihilfen- und Annexleistungen (Anlage 2):

 

Unter Ziffer 1 wird ein erheblicher Teil der einmaligen Beihilfen sowie der wiederkehrenden Bedarfe über eine monatliche Pauschale in Höhe von 10 % der jeweiligen Altersstufe für den Lebensunterhalt (aktuell 56 EUR, 64,40 EUR und 70,90 EUR) abgegolten. Bisher sind diese Leistungen auf Antrag und teilweise unter Stellungnahme des Pflegekinderdienstes zu gewähren. In Anbetracht der fachlich unstrittigen Begründetheit dieser Beihilfen kann hier durch die Einführung einer Pauschale eine erhebliche Vereinfachung bei Pflegeeltern, Pflegekinderdienst (bzw. beauftragten Träger) und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe erreicht werden. Im Rahmen der Bemessung der Pauschale wurden auch neue Lebenssachverhalte anerkannt und berücksichtigt. Dies betrifft u.a. das Erfordernis zur Anschaffung elektronischer Endgeräte (z.B. Laptop) um am schulischen Alltag partizipieren zu können. 

 

Unter Ziffer 2 wird die Höhe der Erstausstattung für alle Altersgruppen auf 1.000,- EUR festgelegt. Bisher erfolgte eine Gewährung in Höhe der Altersstufe für den Lebensunterhalt. Diese nach Alter differenzierte Betrachtung erscheint sachfremd.

 

Unter Ziffer 3 wird der Anspruch auf Kostenübernahme für die Kosten einer Betreuung in der Kindertagesstätte auf Kinder im Krippenalter erweitert. Damit wird der Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung auch im Krippenalter aufgegriffen und anerkannt. Die Beschränkung auf eine Betreuungsdauer von 6 Stunden/tägl. wurde beibehalten.

 

Unter Ziffer 4 wurde die Höhe der Verselbstständigungsbeihilfe von 805,- EUR auf 850,- EUR angehoben.

 

Insgesamt wird durch die Anpassungen der Regelungen zu Beihilfen und Annexleistungen eine deutliche Vereinfachung für Pflegepersonen gesehen, bei gleichzeitiger Anerkennung weiterer Bedarfe. Hierdurch wird auch eine Anerkennung der Arbeit der Pflegepersonen gesehen.

 

Trotz der o.g. Erhöhungen kommt es voraussichtlich nur zu bedingten Mehraufwendungen, da diese Erhöhungen nur eine geringe Fallzahl betreffen. Ebenso kann die Inanspruchnahme von einzelnen Leistungen nicht valide prognostiziert werden. Es wird von einem Anstieg der Aufwendungen im niedrigen fünfstelligen Bereich ausgegangen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

ca. 10.000- 20.000,- EUR p.a. im Vergleich zum aktuellen HH- Ansatz, der Ausgleich erfolgt im Rahmen des Budgets FB III

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 3633

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

x

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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