Drucksache - DrS/2019/021
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Heiko Birnbaum
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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13.02.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.02.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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14.03.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Natur und Klimaschutz und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Verlängerung der Antragsfrist für die Förderung von Radverkehrsinfrastruktur bis zum 30.11. eines jeden Kalenderjahres.
Punkt 6.4 der Richtlinie wird wie folgt geändert: „Die Antragstellung ist bis zum 30.11. eines jeden Jahres möglich. Ein Antrag gilt als eingegangen, sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen und die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Die Vergabe erfolgt nach Abwägung und Prüfung der genannten Zuwendungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.“
Punkt 6.1 „Beschreibung und Bedeutung des Vorhabens für die Gemeinde sowie qualifizierte Planungsunterlagen“ wird wie folgt ergänzt: „Diese Planungsunterlagen können auch zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Richtlinie zur Förderung von Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Segeberg vom 07.12.2017 wurde in der Vergangenheit bereits für zehn Maßnahmen auf Kreisgebiet in Anspruch genommen. Fast 2 Mio. € Fördermittel wurden in 2018 beschieden.
Es hat sich jedoch herausgestellt, dass der unter Punkt 6.4 genannte Stichtag für die Antragsstellung nicht praxisgerecht ist. Die Planung der Maßnahmen hat in der Regel eine recht lange Vorlaufzeit, da Beschlüsse gefasst werden müssen und die entsprechenden Ingenieurbüros häufig keine freien Kapazitäten für die Erstellung der in der Richtlinie geforderten qualifizierten Planungsunterlagen haben.
Eine Verlängerung der Antragsfrist würde hier Abhilfe schaffen. Die Verwaltung schlägt vor, diese Frist bis zum 30.11. zu verlängern. Ebenso wird vorgeschlagen, die unter Punkt 6.1 geforderten qualifizierten Planungsunterlagen zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen zu können.
Eine Antragstellung wird für interessierte Gemeinden so deutlich niedrigschwelliger.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
(Mittel sind bereits mit DRS/2017/071 beschlossen)
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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237,7 kB
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