Drucksache - DrS/2019/001
Grunddaten
- Betreff:
-
Neugestaltung des Spielgeländes an dem Förderzentrum "Janusz-Korczak-Schule" in Kaltenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Verfasser 1:
- Schernau, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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05.02.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.02.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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14.03.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt, die Detailplanung für die Neugestaltung des Spielgeländes der Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen vom Fachbereich V – Immobilienverwaltung – vornehmen und eine entsprechende Vorlage für die politischen Gremien fertigen zu lassen.
Die Neugestaltung ist für das Jahr 2020 geplant und wird nach einer ersten Kostenschätzung Mittel in Höhe von 100.000 EUR benötigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die baulichen Entwicklungen an den drei Förderzentren GE in Trägerschaft des Kreises Segeberg sind bereits in der Vorlage DrS/2018/219 skizziert worden. Die Realisierung eines Pausengeländes für alle Altersstufen an allen drei Förderzentren ist dort benannt worden.
Das Spielgelände der Janusz-Korczak-Schule ist aktuell mit folgenden Geräten ausgestattet: einem Spielschiff aus Holz, zwei Schaukeln und einer Sandkiste. Grundlegende Spielgeräte wie eine Rutsche oder ein Kletter- und Balancierparcour sind nicht vorhanden. Für die Kinder im Rollstuhl sind keine geeigneten Spielgeräte vorhanden. Eine „Chillzone“ (Ruhezone) für die älteren Schülerinnen und Schüler fehlt ebenfalls. Die Schulleitung hat mit Datum vom 10.01.2019 einen Antrag auf Neugestaltung des Spielgeländes gestellt.
An der Schule werden immer mehr adipöse Kinder unterrichtet und betreut, die außerhalb der Schulzeiten aufgrund ihrer Behinderung keinen öffentlichen Spielplatz besuchen können. Für diese Kinder stellt das Spielgelände ihrer Schule die einzige Spiel- und Bewegungsmöglichkeit dar. Daher erscheint aus Sicht der Schulleitung und der Verwaltung eine Neugestaltung dringend geboten.
Das Holzschiff ist über 15 Jahre alt. Kleine Reparaturen sind in der Vergangenheit bereits erfolgt. Aktuell müssten Holzteile in einem größeren Umfang ausgetauscht werden, um die Sicherheit weiterhin zu gewährleisten. Nach ersten Betrachtungen durch die Immobilienverwaltung erscheint eine Reparatur in dem erforderlichen Umfang nicht als wirtschaftlich. Der Austausch von Teilen kann ggf. weitere Reparaturen an der Holzkonstruktion nach sich ziehen. Vier Fotos zur Dokumentation des aktuellen Zustandes sind dieser Vorlage beigefügt. Der Austausch des Spielsandes um das Holzschiff ist ebenfalls notwendig.
In Absprache mit der Immobilienverwaltung ist eine Realisierung der Neugestaltung im nächsten Jahr 2020 möglich. Weitere Planungen für Erweiterungsbauten auf dem Schulgelände oder das Anlegen von Baustraßen werden durch diese Neugestaltung des Spielgeländes nicht behindert.
Der Einsatz von langlebigen, teils modularen Spielgeräten, die bei Bedarf ergänzt bzw. umgestaltet werden können, ist vorgesehen. Die Detailplanung für dieses Vorhaben und die weitere Befassung der politischen Gremien erfolgt durch den Fachbereich V - Immobilienverwaltung.
Die Schule am Hasenstieg in Norderstedt ist mit aktuellen Spielgeräten bereits sehr gut ausgestattet. Nach Fertigstellung des Sporthallenneubaus ist eine weitere Gestaltung des Außengeländes vorgesehen. Die Trave-Schule in Bad Segeberg erhält in diesem Jahr ein zusätzliches Spielgerät. Eine weitere Ausstattung mit Spielgeräten ist zukünftigen Planungen vorbehalten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Für die Neugestaltung des Spielgeländes ist nach einer ersten Schätzung ein Betrag in Höhe von ca. 100.000 EUR vorgesehen. Die finanzielle Darstellung der Mittel erfolgt im Fachbereich V. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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410,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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473,8 kB
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