Drucksache - DrS/2019/054
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstockung des Landesprogramms IMPULS ("Kita-Sofortprogramm 2019") für Kita-Modernisierungen mit Kreismitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Kablutschkin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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21.02.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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12.03.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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14.03.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt, für die auskömmliche Mittelaufstockung des „Kita-Sofortprogramm 2019“ des Landes einen Kreisanteil in Höhe von bis zu 1.385.200 EUR einzusetzen. Die Deckung des Betrages erfolgt aus im Kreishaushalt bereitstehenden investiven Mitteln des Kreises für den Kita- und Krippenausbau.
Es sollen alle bis zum 31.01.2019 im Rahmen des Programms dem Kreis vorgelegten Anträge im Umfang von 75 % der anerkennungsfähigen Kosten aus Landes- und Kreismitteln gefördert werden. Die Förderung aus Landesmitteln muss bis zum 31.12.2019 abgerechnet sein, die Fertigstellung der geförderten Maßnahmen muss bis zum 31.10.2019 erfolgen. Die Förderung aus Kreismitteln muss bis zum 31.03.2020 abgerechnet sein.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit zur verwaltungsseitigen Abwicklung des „Kita-Sofortprogramm 2019“ wird auf die Herausgabe einer Richtlinie durch den Kreis Segeberg verzichtet. Die Abwicklung durch den Kreis erfolgt auf Basis der einschlägigen Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein und im Rahmen dieses Beschlusses.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausgangssituation / Problemstellung:
Das Land Schleswig-Holstein stellt im Haushaltsjahr 2019 aus dem Sondervermögen „Infrastruktur-Modernisierungs-Programm für unser Land Schleswig-Holstein“ – IMPULS – Haushaltsmittel in Höhe von 15,45 Mio. EUR für den Bau und die Sanierung von Kindertageseinrichtungen bereit (hier „Kita-Sofortprogramm 2019“ genannt). Davon entfallen auf den Kreis Segeberg 1.527.652,68 EUR zur Weiterleitung an entsprechende Antragsteller. Die Landesrichtlinie sieht vor, dass die Zuwendungshöhe bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen kann. Der Höchstbetrag je geförderter Kindertageseinrichtung beträgt 300.000,00 EUR. Eine Förderung kommt erst in Betracht, wenn die zuwendungsfähigen Kosten eines Antrages über 10.000,00 EUR liegen. Damit alle Planungs-/Sozialräume im Kreis Segeberg gleichermaßen von den Mitteln des „Kita-Sofortprogramms 2019“ partizipieren können plant die Verwaltung, das Budget in Höhe von 1.527.652,68 EUR nach der Anzahl der Kinder unter 6 Jahren im Kreis Segeberg (Stichtag 31.12.2017) nach Regionen aufzuteilen.
Wegen der Kurzfristigkeit der Mittelbereitstellung hat das Programm weder als Einnahme noch als Ausgabe Berücksichtigung im Kreishaushalt 2019 finden können. Dennoch stellt sich die Abwicklung des Programms im laufenden Jahr als kurzfristige Kreisaufgabe dar.
Ziel des „Kita-Sofortprogramms 2019“ ist die Förderung kurzfristig geschaffener Betreuungsplätze sowie insbesondere weiterer Qualitätsverbesserungen, wie z.B. die Vergrößerung/Neuschaffung von Mehrzweckräumen oder Gruppenräumen, die Herstellung von Barrierefreiheit oder die Sanierungen von Kita-Gebäuden.
Es sind bis zum Stichtag 31.01.2019 insgesamt 72 Förderanträge beim Kreis Segeberg eingegangen, deren Gesamtvolumen die vom Land bereitgestellten Fördermittel deutlich überschreitet. Bei einer Förderung aller Anträge mit 90 % wäre das Förderbudget um 1.970.088,02 EUR überzeichnet. Bei einer Förderung aller Anträge mit 75 % würde die Überzeichnung bei 1.385.126,06 EUR liegen.
Das Jugendamt hat dieses Programm von Anfang an kritisch gesehen, da eine Aufstockung bereits laufender Förderprogramme für die Kindertagesstätten als sinnvoller anzusehen gewesen wäre. Die Richtlinie zum Förderprogramm sieht vor, dass die Fertigstellung der Maßnahmen bis zum 31.10.2019 erfolgen muss, die Abrechnung wäre bis zum 31.12.2019 möglich.
Folglich ist eine sehr schnelle Bearbeitung und Bewilligung notwendig, bei begrenzten Personalkapazitäten im Fachdienst. Weiterhin ist die vom Land bereit gestellte Fördersumme viel zu gering, um alle Anträge angemessen berücksichtigen zu können. Für die Verwaltung stellen sich nachfolgende Lösungsansätze dar.
Drei Varianten für die Programmabwicklung:
1) Aufteilung der begrenzten Landesmittel auf alle Anträge nach gleichem Maßstab. Dabei würde die Förderquote bei ca. 39 % liegen. Bei dieser niedrigen Quote wären viele der Maßnahmen wegen der erforderlichen kommunalen Eigenanteile nicht mehr realisierbar, Rückgaben von Bewilligungen wären zu erwarten, Neuverteilungen und Neuberechnungen von Restmitteln bzw. deren Rückgabe ans Land wären die Folge.
2) Verteilung der begrenzten Mittel nach dem Windhundprinzip, dabei beträgt die Förderquote 75 % bzw. 90 %, die Anträge werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Die Vorteile sind, dass eine schnelle Abwicklung möglich wäre, keine zusätzlichen Mittel notwendig sind, das unpraktikable Förderprogramm wird abgearbeitet. Es entsteht weniger Sachbearbeitungsaufwand in der Verwaltung, da nur einige Anträge berücksichtigt werden können.
3) Der Kreis stockt aus eigenen Mitteln das Förderbudget bis zur Höhe des Gesamtfördervolumens aller vorliegenden Anträge zum Kita-Sofortprogramm 2019 auf. Und zwar mit einer Förderquote von 90 % (Variante 3a) oder 75 % (Variante 3b). Die haushalterische Deckung der dafür benötigten Kreisgelder könnte aus den in den Kreishaushalten 2019 ff. für das „1.000 Kita-Plätze Programm“ bereitgestellten Mitteln erfolgen. Dabei handelt es sich um nachrangig gegenüber Bundes- und Landesmitteln für den Krippenausbau einzusetzende und bereitstehende Investitionsfördermittel des Kreises, deren Abfluss zurzeit noch nicht durch Bewilligungen an Einzelprojekte gebunden ist bzw. absehbar im Haushaltsjahr 2019 auch nicht mehr an Einzelprojekte zu binden sein wird.
Eine anteilige Umwidmung von Kreismitteln vom Förderungszweck „1.000 Kita-Plätze“ zum Förderungszweck „Kita-Sofortprogramm 2019“ kann voraus-sichtlich durch zu erwartende und bereits angekündigte Fördermittel des Landes für 2019 bis 2021 in Höhe von rund zusätzlich 2,5 Mio. EUR mehr als kompensiert werden. Wann diese zusätzlichen Landesmittel zur Verfügung gestellt werden ist jedoch noch nicht klar. Der Vorgang befindet sich nach Auskunft des Sozialministeriums im Anhörungsverfahren; im Haushalt des Landes seien die Gelder aber bereits eingeplant. Es ist daher zu erwarten, dass in den Jahren 2019 bis 2021 weiterhin ausreichende Fördergelder für die Krippen-Ausbauziele des Kreises Segeberg bereitstehen werden. Ein Stillstand bei der Förderung des Krippenausbaus ist auch bei einer teilweisen Umwidmung von Fördergeldern nicht zu befürchten. Allerdings werden einmal umgewidmete und für andere Förderungszwecke verausgabte Mittel später nicht mehr für den Ausbau von Kitas und Krippen bzw. für eventuell erst später bedarfsgerecht zu erweiternde Ausbauziele zur Verfügung stehen.
a) Bei einer Förderung aller dem Kreis vorliegenden Anträge mit 90 % der anerkennungsfähigen Kosten werden neben den Landesmitteln in Höhe von 1.527.652,68 EUR Kreismittel in Höhe von 1.970.088,02 EUR benötigt. Die Gesamtförderung für das „Kita-Sofortprogramm 2019“ würde sich in diesem Fall im Kreis Segeberg auf rund 3,5 Mio. EUR belaufen; aufgebracht zu 43.7 % vom Land und 56.3 % vom Kreis. Der Eigenanteil der Kommunen an den Kosten der Maßnahmen beliefe sich auf 10 %.
b) Bei einer Förderung aller dem Kreis vorliegenden Anträge mit 75 % der anerkennungsfähigen Kosten werden neben den Landesmitteln in Höhe von 1.527.652,68 EUR Kreismittel in Höhe von 1.385.126,06 EUR benötigt. Die Gesamtförderung für das „Kita-Sofortprogramm 2019“ würde sich in diesem Fall im Kreis Segeberg auf rund 2,913 Mio. EUR belaufen. aufgebracht zu 52.4 % vom Land und 47.6% vom Kreis. Der Eigenanteil der Kommunen an den Kosten der Maßnahmen beliefe sich auf 25 %.
Die Vorteile dieser Varianten (3a und 3b) sind, dass alle Antragssteller eine Förderung erhalten, der Kreis seiner Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion gerecht wird und eine größtmögliche Entlastung der Kommunen eintritt. Die Nachteile sind der große Verwaltungsaufwand für 72 Anträge und 11 baufachliche Prüfungen in kurzer Zeit sowie der hohe finanzielle Einsatz von Kreisgeldern für Reparaturen und Gebäudesanierungen, welche eigentlich für die Schaffung von neuen Plätzen in Krippen und Kitas vorgesehen waren.
Fazit:
Nach Darstellung aller Varianten schlägt die Verwaltung zur Beschlussfassung die Variante 3 b mit einer einheitlichen Förderungsquote von 75 % vor, da diese Förderungsquote auch bei der Schaffung von neuen Plätzen angewendet wird und es sich zudem um die für den Kreis finanziell günstigere Variante handelt.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass alternativ zur Umwidmung von Mitteln aus dem „1.000 Kita-Plätze“-Programm auch die Bereitstellung von bisher ungebundenen Investitionsmitteln des Kreises zur Entlastung von Kommunen in Betracht kommt. Diese Option konnte wegen der Eilbedürftigkeit der Vorlage vor dem Jugendhilfeausschuss am 21.02.2019 nicht mehr in eine Vorberatung der zuständigen Lenkungsgruppe eingespeist werden; sie bleibt aber für den weiteren Beratungs- und Entscheidungsverlauf dieser Vorlage im Hauptausschuss und Kreistag bestehen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Gemäß Variante 3b: 2,913 Mio. EUR einmalig im HH 2019 |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 365, Tageseinrichtungen für Kinder | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
X | Minderaufwendungen bzw.- auszahlungen bei der geplanten Investitionstätigkeit Höhe von 1.385.200 EUR (Umwidmungsvorgang) |
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X | Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: in Höhe von 1.527.600 EUR aus Landesmitteln |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Hauptziele des Kreises: - die Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität seiner Einwohner und Einwohnerinnen unter Beachtung der Grundsätze der Inklusion, der Gleichstellung aller Menschen und der Herausforderungen der demografischen Entwicklung, - die Förderung von Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren („familien- freundlicher Kreis“):
5. Demografie und Soziale Sicherheit Der Kreis Segeberg 5.1 stärkt sein Image als „familienfreundlicher Kreis“, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien und ältere Menschen. Er wird deshalb u. a. - ein bedarfsgerechtes, qualifiziertes Angebot für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln und - den Ausbau der Ganztagsbetreuung unterstützen. | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
In Kindertageseinrichtungen werden regelmäßig auch Kinder mit Behinderungen betreut.
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
