Drucksache - DrS/2018/276
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion zur Lärmschutzförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- L Azubi
- Verfasser 1:
- SPD Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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29.11.2018
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Gestoppt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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06.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu ermitteln, in welchen Kommunen des Kreises bereits Lärmaktionspläne aufgestellt wurden bzw. in Planung sind. Die dort empfohlenen Maßnahmen entlang von Kreisstraßen sollen vom Kreis gefördert werden. Hierfür ist eine passende Förderrichtlinie zu erarbeiten.
Im Haushalt für das Jahr 2019 ist erstmalig ein Budget für die Lärmschutzförderung in Höhe von 50.000 € einzustellen. In den Folgejahren ist dieses Budget jeweils neu zu beraten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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226,6 kB
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