Drucksache - DrS/2018/272
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf FD 11.00 für das Haushaltsjahr 2019 ff.; hier: Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Rimbach, Christiane
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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29.11.2018
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
FB I – Zentrale Steuerung
Teilplan 1114 – Innere Verwaltungsdienste
FD 11.00 – Personal und Organisation
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinan- | Befristung |
| Kreisamtmann/frau | +0,5 VZS | A 11 | 37.200 €
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| ja, bis
nein |
Hinweis:
DrS-Nr. | Fachausschuss | Datum | Ergebnis |
| Hauptausschuss |
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Erläuterungen:
Auf der Stelle 0.1114.019 ist derzeit der Arbeits- und Gesundheitsschutzes verortet. Auf dieser Stelle sind immense Rückstände vorhanden, die ohne eine Ausweitung des Stellenumfanges nicht abzuarbeiten sind. Derzeit ist der ordnungsgemäße und rechtssichere Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht gewährleistet.
Folgende Rückstände von Tragweite sind vorhanden: Verpflichtende Gefährdungsbeurteilungen flächendeckend für alle Fachdienste und Arbeitsbereiche sind nicht vorhanden. Dies ist nach § 5 Arbeitsschutzgesetz seit 1996 verpflichtend. Weiterhin sind seit 2013 Pflicht, die psychischen Gefährdungen zu beurteilen und ggfs. Maßnahmen zum Abbau zu vereinbaren. Auch dieses ist nicht vorhanden. Ergänzend dazu ist durch die Änderung des Mutterschutzgesetzes zum 01.01.2018 die Pflicht, die Gefährdungen für Schwangere in der Gefährdungsbeurteilung je Arbeitsbereich zu prüfen und Maßnahmen festlegen. Hieran ist das Beschäftigungsverbot für werdende Mütter geknüpft. Weiterhin muss formell eine Pflichtenübertragung auf alle Führungskräfte im Rahmen des Arbeitsschutzes erfolgen, ebenso die kontinuierliche und ganzheitliche Fortbildung der Führungskräfte zur Wahrnehmung ihrer Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Auch dies ist bis dato nicht erfolgt.
Die Aufsichtsbehörde hat für kommendes Jahr eine Prüfung des Arbeits- und Gesundheitsschutz angekündigt. Nach derzeitigem Stand, werden diese Mängel dem Kreis deutlich aufgezeigt und die Abhilfe verpflichtend vorgeschrieben werden. Schon Anfang des Jahres hat die Unfallkasse dem Kreis gebeten, die psychischen Gefährdungen entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung vorzunehmen. Diese Maßnahmen können mit vorhandenem Personal nicht wahrgenommen werden.
Neben diesen gravierenden Punkten wird die Gesundheitsprävention aller rd. 900 MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung nur rudimentär wahrgenommen. Die Krankheitsquote, die Überlastungsanzeichen und die BEM-Zahlen (Betriebliches Eingliederungsmanagement) sind hoch. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement in einer ganzheitlichen prozessorientierten Form existiert nicht. Ein gesetzlich vorgeschriebenes betriebliches Eingliederungsmanagement wird derzeit nicht durchgeführt.
Entsprechend der Beschlusslage des Kreistages ist die Gesunderhaltung und die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen ein wesentlicher Schwerpunkt der personalstrategischen Ausrichtung der Kreisverwaltung. Weiterhin kommt die wachsende Kreisverwaltung hinzu. Rd. 190 neue MA seit Mitte 2016 bedeuten neue Vorsorgeuntersuchungen, neue Unterweisungen, neue Gefährdungsbeurteilungen bei neuen Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkten.
Mit den vorhandenen Ressourcen von 20 Wochenstunden (0,5 VZÄ) ist dies und insbesondere die gesetzliche Aufgabenwahrnehmung derzeit nicht leistbar und nicht gegeben. Die derzeit mit der Aufgabe betraute Mitarbeiterin verfügt über aktuell 95 Überstunden.
Zielsetzung:
Neben Arbeits- und Gesundheitsschutz tragen betriebliches Eingliederungsmanagement und Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung wesentlich zur Zufriedenheit und Wertschätzung der Beschäftigten bei. Zielsetzung ist, die Krankheitsquote nachhaltig zu senken und so die Ausfallzeiten und die Verluste in der Wertschöpfungskette zu reduzieren. Die Ausfallzeiten tragen wesentlich zur Erhöhung der Personalkosten als auch zur Belastungssituation der Mitarbeiter/innen bei. Wie in den Schlüsselkennzahlen regelmäßig berichtet wird, ist die Fehlzeitenquote im Deutschlandvergleich (rd. 3%) überdurchschnittlich hoch. So beläuft sich die Fehlzeitenquote im Durchschnitt in 2017 auf 7,16 %, der zweithöchste Wert innerhalb der letzten vier Jahre.
Die Anzahl der krankheitsbedingten Ausfalltage zu senken, ist eine Chance, wenn es gelingt, ein zielgerichtetes Betriebliches Gesundheitsmanagement aufzubauen und weiterzuentwickeln. Hierfür muss die Kreisverwaltung (wie im Hauptausschuss vom 27.04.2017 gefordert):
- die krankheitsbedingten Ausfallzeiten ihrer Mitarbeiter/innen systematisch erfassen,
- weitere Informationsquellen über die Ursachen der Ausfallzeiten und zum Gesundheitszustand der Mitarbeiter/innen heranziehen und sich
- auf zielgerichtete gesundheitsfördernde oder –erhaltende Maßnahmen vereinbaren und deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit anhand eines zuvor festgelegten Kennzahlensystems fortlaufend überprüfen und ggf. anpassen.
Die Kommunen sind gesetzlich bereits zur Umsetzung bestimmter Maßnahmen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Betrieblichen Eingliederung verpflichtet. Diese Maßnahmen bilden jedoch nur einen kleinen Ausschnitt potentieller Maßnahmen ab.
Ein Handlungsfeld für mögliche Maßnahmen stellt die sog. „Verhältnisprävention“ dar. Diese zielt auf die Veränderung der betrieblichen Arbeitsbedingungen und Strukturen in Richtung Gesundheitsförderung bzw. auf die Behebung oder Minimierung von mit den Arbeitsbedingungen und Strukturen verbundenen potentiellen Gesundheitsrisiken ab. Als Maßnahmen kommen z. B. eine Optimierung der Arbeitsabläufe oder eine inhaltliche Anreicherung von Stellen in Betracht.
Das zweite Handlungsfeld umfasst die sog. „Verhaltensprävention“. Diese beinhaltet Maßnahmen, die die Mitarbeiter/innen über einen gesundheitsbewussten Lebensstil und über präventive Maßnahmen zur Gesunderhaltung informieren (z. B. ein Informationstag zu Diabetes) und sie aktiv zur gesundheitsfördernden Verhaltensänderung bzw. zur Beibehaltung von gesundheitserhaltendem Verhalten anregen sollen. Als Beispiele können hier Gesundheitstage, Betriebssportgruppen oder Kooperationen mit Sportvereinen/Fitnessstudios dienen.
Die krankheitsbedingten Ausfalltage stellen einen Indikator für die objektiv nicht messbare Gesundheit der Mitarbeiter/innen dar. Die physische und die psychische Gesundheit der Mitarbeiter/innen sind von vielfältigen, teilweise sehr individuellen Faktoren abhängig, die nur zum Teil vom Arbeitgeber beeinflusst und verändert werden können.
Weiterhin fördert das Betriebliches Gesundheitsmanagement das Arbeitgeberimage und dadurch die Attraktivität für "High-Potentials". Folglich ist die Weiterentwicklung des Betrieblichen Gesundheitsmanagement Bestandteil des PE-Konzeptes und des Aktionsplanes des FD 11.00
Die Verpflichtung der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Berücksichtigung der psychischen Belastungen, regelmäßige Begehungen und Unterweisungen, Ausbildung in Erste Hilfe und Brandschutz finden nicht in der nach Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschriebenen Maßgaben statt.
Maßnahmen wie einen Gesundheitstag oder regelmäßige Fortbildungen der Führungskräfte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Prävention sowie die Unterstützung der Führungskräfte bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen etc. bleiben derzeit außen vor bzw. werden nur rudimentär durchgeführt.
Seitens der internen Organisation, des Personalrates, der Bewertungskommission sowie des Arbeitsschutzausschusses wird die Aufstockung der vorhandenen 0,5 Stelle auf 1,0 VZÄ für dringend gesehen und uneingeschränkt befürwortet. Diese Stelle wurde bereits für den Stellenplan 2018 gefordert, jedoch seitens der Verwaltung für den Kompromissvorschlag zum Stellenplan 2018 zurückgestellt und auf 2020 verschoben. Nach derzeitiger Lage und gesetzlicher Verpflichtung kann nicht bis 2020 gewartet werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
