Drucksache - DrS/2018/269
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der WI-SE-Fraktion zur Änderung des Gesellschaftervertrages der WKS GMBH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- L Azubi
- Verfasser 1:
- WI-SE Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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04.12.2018
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Gestoppt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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06.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Fraktion WI-SE beantragt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt nachstehende Änderungen des Gesellschaftervertrages der WKS GmbH:
§ 3 Abs. 2 (Neu) der letzte Absatz wird komplett gestrichen (Keine Übernahmepflicht von Projekten, da der GesVertrag eh nicht beachtet wurde – s. RPA Bericht S. 8)
§ 11 Abs. 1
(neu) Der Landrat ist originäres Mitglied des AR OHNE Stimmrecht.
Als Vertreter der Gesellschafter hat er alle Möglichkeiten, steuernd in die Arbeit des AR einzugreifen, sofern sie dem Zweck des Vertrages nicht entspricht.
- Als stimmberechtigtes AR-Mitglied kann es zu Complianceproblemen mit der Aufgabe Gesellschaftervertreter kommen.
- Als Gesellschaftervertreter entlastet er sich in seiner AR-Eigenschaft selbst
- Gemäß GO des AR darf der Landrat als quasi Eigentümer Auskünfte aus AR-Sitzungen nur mit Zustimmung des AR-Vorsitzenden geben – diese Bindung entfällt
- Er kann so nicht in Nichtbeachtungsprobleme kommen (s. RPA-Bericht S. 11 oben
Und Seite 12 oben)
- Er hätte keine unmittelbare Verantwortung für nicht oder unrichtig vorgelegte WiPläne
- § 15 – 1 Gesellschafterversammlung LR beschließt u.a. die ggfs. notwendige Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen GF und Mitglieder AR (gegen sich?)
(neu) Der AR besteht aus 9 Mitgliedern des Kreistages. Jede Fraktion erhält ein
Grundmandat. Darüber hinaus freie Plätze werden nach dem jeweils
gültigen Sitzplatzvergabeverfahren vergeben.
(neu) § 12 Abs. 9 GesVertrag bindet die GO des AR.
(neu) § 14 Abs. 4 Den Vorsitz in der GesVersammlung führt der Landrat
(s. RPA-Bericht 2014-16 Seite 6)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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174,6 kB
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