Drucksache - DrS/2018/159-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt Förderung für Geflüchtete nach Abschluss des Asylverfahrens mit Bleibeperspektive im Übergang in selbst angemieteten Wohnraum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Giesecke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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23.10.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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06.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die noch bis zum 31.12.2019 in der Unterkunft in Warder zu erbringenden Beratungsleistungen „Wohnkompetenztraining“ und „Wohnraumakquise und –vermittlung“ für geflüchtete Menschen werden Bestandteil der zum 01.01.2020 auszuschreibenden Beratungsleistung „Wohnungsnotlagenberatung“. Die Bewerber haben im Rahmen des einzureichenden Konzepts darzulegen, wie die Beratung und Unterstützung dieses Personenkreises erfolgen soll.
Für die Erbringung dieser Leistungen und die kreisweite Etablierung des Angebotes wird das Budget um 120.000 € jährlich erhöht, so dass das auszuschreibende Budget insgesamt 344.100 € jährlich beträgt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 21.09.2017 (Sozialausschuss) bzw. 10.10.2017 (Hauptausschuss) – Vorlage DrS/2017/126-1 – wurde dem Konzept zur Neuausrichtung der Unterkunft des Kreises für geflüchtete Menschen in Warder für die Zeit ab dem 01.01.2018 zugestimmt. Das Konzept beinhaltet u. a. ein „Wohnkompetenztraining“ für die in der Unterkunft lebenden Personen sowie eine „Nachsorge“ nach Bezug einer Wohnung. Ferner erfolgt flankierend als Vorbereitung zur Anmietung einer Wohnung die Kontaktaufnahme zu Vermietern, Akquise von Wohnraum, die Förderung der Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter sowie durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen der Abbau von Vorurteilen.
In der Sitzung am 20.09.2018 - Vorlage DrS/2018/159 – hat der Sozialausschuss empfohlen, dass die Unterkunft in Warder zum 31.12.2019 geschlossen werden soll mit der Folge, dass anerkannte Flüchtlinge, die noch keine eigene Wohnung gefunden haben und deswegen in die Unterkunft in Warder umgezogen sind, zukünftig von den Kommunen untergebracht werden müssen. Um diesen Personenkreis auch zu erreichen zu können, müssen die Maßnahmen im gesamten Kreisgebiet vorgehalten werden. Dem ist der Kreistag mit Beschluss vom 27.09.2018 gefolgt.
In der Sitzung am 30.08.2018 – Vorlage DrS/2018/128-1 – hat der Sozialausschuss die Ausschreibung der sozialen Dienstleistung „Wohnungsnotlagenberatung“ für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2025 beschlossen. Diese Beratungsleistung beinhaltet auch die Leistungen, die derzeit noch in der Unterkunft in Warder erbracht werden. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen sollten daher auch die in der Unterkunft in Warder angebotenen Leistungen Bestandteil der Ausschreibung werden. Die Bewerber werden aufgefordert, im Rahmen ihres Konzeptes darzulegen, wie sie die Maßnahmen bzgl. der Personengruppe der Geflüchteten umsetzen wollen.
Die Beratung und Unterstützung soll aber nicht nur den zukünftig anerkannten geflüchteten Menschen zugutekommen, sondern auch den bereits in den Kommunen lebenden Personen sowie Personen mit Migrationshintergrund ohne Fluchtvergangenheit angeboten werden. Dadurch erhöht sich die Anzahl der zu betreuenden Personen. Da zudem die Leistungen dezentral im gesamten Kreisgebiet (außer Norderstedt) vorgehalten werden müssen, sollte das auszuschreibende Budget für die Leistung „Wohnungsnotlagenberatung“ um 120.000 € erhöht werden. Dies entspricht etwa 2,0 Vollzeitkräften bei dem Träger, der den Zuschlag erhält.
Bei der Festlegung des ursprünglichen Budgets für diese Dienstleistung „Wohnungsnotlagenberatung“ wurde versehentlich die allg. Kostensteigerung lediglich auf fünf Jahre hochgerechnet; tatsächlich soll die Leistung aber für sechs Jahre vergeben werden, so dass auch die allg. Kostensteigerung auf diesen Zeitraum umzurechnen ist. Insofern ist das ursprüngliche Budget um 2.800 € zu erhöhen.
In der Gesamtsumme ergibt sich daraus folgendes Budget:
Zuschuss aktuell (bis 31.12.2019) 86.250 €
Steigerung aufgrund der Fallzahlenveränderung= 61.210 €
Steigerung aufgrund allgemeiner Kostensteigerung = 16.640 €
Steigerung aufgrund zusätzlicher Leistungen = 60.000 €
Steigerung aufgrund des Personenkreises „Flucht“= 120.000 €
257.850 €
neuer Zuschuss (ab 01.01.2020) 344.100 €
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
In den Jahren 2020 bis 2025 sind Mittel in Höhe von jeweils 344.100 € zur
Verfügung zu stellen
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
5.6 Der Kreis Segeberg entwickelt die Sozialraumorientierung fort 5.7 Der Kreis Segeberg setzt sich für die Einrichtung und Vernetzung möglichst ortsnaher Beratungs- und Betreuungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen ein 5.9 Der Kreis Segeberg verstärkt seine Präventionsarbeit
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
sofern es sich um Personen mit Flucht- und/ oder Migrationshintergrund handelt
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
