Drucksache - DrS/2018/263
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrag über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft über die Wahrnehmung der Aufgabe der/des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Petra Krügel
- Verfasser 1:
- Meißner, Lina Marie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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04.12.2018
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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06.12.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Wunsch der kreisangehörigen Kommunen hat sich der Kreis Segeberg im Herbst 2017 mit der Frage beschäftigt, ob es dem Kreis möglich sei, auf Grundlage eines gemeinsamen Vertrages die Durchführung der Aufgabe des Datenschutzbeauftragten nach der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverordnung zu übernehmen.
Der als Anlage beigefügte Vertragstext wurde in Abstimmung mit allen Vertragspartnern entworfen und anschließend dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) vorgelegt. Einwände gegen den Abschluss des Vertrages wurden seitens des ULD nicht erhoben. Der Vertrag sieht als Beginn den 01.01.2019 vor. Aus diesem Grund wurde bereits im Hauptausschuss am 3. Juli 2018 die politische Haltung hinsichtlich des Abschlusses dieses Vertrages eingeholt. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.07.2018 signalisiert, dass er dem Vertragsabschluss zustimmen wird.
Auf dieser Grundlage wurde bereits mit dem Ausschreibungsverfahren für eine 1,0-Vollzeitstelle begonnen. Über das Auswahlverfahren konnte ein Interessent für die Wahrnehmung der Aufgabe zum 01.01.2019 gewonnen werden. Der Vertragsabschluss des Arbeitsvertrages wurde unter die Bedingung gestellt, dass der Vertrag nach § 19 a GKZ wirksam zustande kommt.
Eine weitere 0,5 Vollzeitstelle wird nach erfolgter Beschlussfassung ausgeschrieben werden. Die weitere 0,5 Vollzeitstelle wurde bisher nicht ausgeschrieben, da die Stadt Bad Segeberg erst Ende Oktober 2018 bekundet hat, dem Vertrag doch beitreten zu wollen. Die Stadt weist nach eigenen Angaben eine Mitarbeiterzahl von etwa 330 Beschäftigten aus und kommt mit den öffentlich-rechtlichen Einrichtungen "Mittelzentrumsholding" und "Schulverband" auf insgesamt fast 400 Beschäftigte.
Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 23 Kreisordnung hat der Kreistag über den Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen zu entscheiden, soweit sie die Übertragung oder die Übernahme wesentlicher Aufgaben zum Gegenstand haben. Das ist vorliegend der Fall. Der Vertrag soll die Einhaltung und Sicherstellung der EU-Datenschutzgrundvereinbarung garantieren. Beim Datenschutz handelt es sich um eine wesentliche Aufgabe.
Da die eingeworbene Stelle über die Vertragspartner refinanziert wird, entstehen für den Kreishaushalt lediglich geringe finanzielle Auswirkungen, die der Kreis zumindest in Teilen auch bei Nichtabschluss des Vertrages aufbringen müsste, da nach den Ausführungen der Bundesbeauftragten für Datenschutz auf 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Vollzeitstelle "Datenschutz" geplant werden soll. Derzeit wird diese Aufgabe im Kreis mit einer 0,5-Stelle wahrgenommen. Bei über 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit einem Stellenanteil von 0,5 dieser Aufgabe nicht gerecht zu werden.
Legt man die Aussage der Bundesbeauftragten zugrunde, so würden nach den Rückmeldungen aller Vertragsparteien nach heutigem Stand etwa 2.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den Wirkungskreis des Vertrages fallen. Aus diesem Grunde werden weitere 1,85 -Vollzeitstellen eingeworben, wobei die Stelle des derzeitigen Datenschutzbeauftragten, Herrn Kuhlbrodt, von 0,5 auf 0,85 nur für den Datenschutz erhöht wird. Der frei werdende Stellenanteil steht weiterhin dem Fachdienst 10.50 zur Verfügung. Der so entstehende Puffer von etwa 0,35-Stellenanteil muss deshalb einkalkuliert werden, da die Bundesbeauftragte bereits angekündigt hat, die Empfehlung hinsichtlich der Mitarbeiterzahl pro Vollzeitstelle "Datenschutz" anpassen zu wollen und im Ergebnis davon auszugehen ist, dass allein durch die Fahrtzeiten zwischen den einzelnen Sitzen der Vertragsparteien ein Zeitanteilsverlust entsteht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Hierzu wird auf die DrS/2018/271 verwiesen.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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