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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2018/259

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die öffentlichen Dienstleistungsaufträge (Verkehrsverträge) über die ÖPNV-Teilnetze SE3-9 laufen zum 12.12.2020 aus und sind insofern ab dem 13.12.2020 (Fahrplanwechsel) neu zu vergeben.

 

In Abstimmung mit den Städten Bad Bramstedt (SE5), Bad Segeberg (SE7) und Kaltenkirchen (SE3) werden diese in örtlicher ÖPNV-Aufgabenträgerschaft liegenden Teilnetze zusammen mit den in regionaler Kreis-Aufgabenträgerschaft liegenden Teilnetzen SE4, 6, 8 und 9 in einem effizient gebündelten Verfahren vergeben.

 

Gemäß § 8a (2) Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat der Kreis Segeberg als zuständige Behörde seine Vergabeabsicht frühestens 27 Monate vor Vertragsbeginn und gemäß Art. 7 (2) der europäischen ÖPNV-Verordnung EG (VO) 1370/2007 spätestens 1 Jahr vor Beginn des Vergabeverfahrens im EU-Amtsblatt zu veröffentlichen („Vorinformation“). Nach § 12 (6) PBefG wird dadurch ein 3monatiges Zeitfenster geöffnet, in dem Marktteilnehmer die Mög-lichkeit haben, eigenwirtschaftliche Anträge auf die in der Veröffentlichung beschriebene ÖPNV-Leistung zu stellen, was als kaum wahrscheinlich einzuschätzen und nach Ablauf der Frist ausgeschlossen ist.

 

Die Absicht zur Neuvergabe der Teilnetze SE3-9 für 10 Jahre wurde vor diesem Hintergrund am 30.10.2018 im EU-Amtsblatt veröffentlicht (Anlage). Darin vorgegeben werden die Be-standsfahrpläne und die Bestandsqualitäten der betroffenen Buslinien. Die politische Beratung der in der anschließenden Ausschreibung vorzugebenden Qualitäten (z.B. EURO 6-Norm, Klimatisierung, WLAN) ist für das 1. Halbjahr 2019 vorgesehen. Die Weiterentwicklung des Fahrplanangebots ist wie bisher auch während der Vertragslaufzeit möglich.

 

 

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Anlagen

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