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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/043-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

  1. Der Kreis übernimmt die Kosten des straßengebundenen ÖPNV der kreisangehörenden Kommunen ab dem 01.01.2019.
  2. Die Übernahme der Finanzierung gilt für den Leistungsstand des Jahresfahrplans 2019 und bezieht sich auch auf die ÖPNV-Leistungen in örtlicher Aufgabenträgerschaft unter der Voraussetzung, dass diese auf den Kreis (zurück)übertragen wird.
  3. Kreisangehörende Kommunen können weiterhin zusätzliche ÖPNV-Leistungen initiieren. Dafür, inwieweit entsprechende Weiterentwicklungen, die über das Leistungsniveau 2019 hinausgehen, vom Kreis und/oder den Kommunen finanziert werden, sollen im Rahmen des nächsten Regionalen Nahverkehrsplans (RNVP) Kriterien entwickelt werden.
  4. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der betroffenen Kommunen und Schulträger.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach Beratung des auf einen Antrag von B90/Grüne zurückgehenden Sachverhalts (DrS/2018/043-1) beschloss der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz am 19.09.2018, vor einer Entscheidung die Städte mit örtlicher ÖPNV-Aufgabenträgerschaft anzuhören. Der Hauptausschuss fasste am 25.09.2018 den weitergehenden Beschluss, zunächst alle kreisangehörenden Kommunen anzuhören. Diese schriftliche Anhörung wurde am 28.09.2018 mit einer Frist zur Stellungnahme bis zum 31.10.2018 durchgeführt.

 

Stellungnahme

Bis zum 01.11.2018 sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

 

Kommune

Zustimmung

Stadt Bad Bramstedt & Schulverband (9 Kommunen)

ja

Stadt Bad Segeberg & Schulverband (24 Kommunen)

ja

Stadt Kaltenkirchen & Schulverband (9 Kommunen)

ja

Stadt Norderstedt

nein

Amt Kisdorf & Schulverband (8 Kommunen)

ja

Amt Trave-Land (27 Kommunen)

ja

Gemeinde Alveslohe

ja

Gemeinde Bornhöved

nein

Gemeinde Gönnebek

nein

Gemeinde Tarbek

nein

Gemeinde Tensfeld

nein

 

Die Ablehnung Norderstedts hat vorsorglichen Charakter, da vor einer endgültigen Stellungnahme zunächst die Politik mit dem Thema befasst werden soll, was für November in Aussicht gestellt wurde, so dass spätesten zum Kreistag am 06.12.2018 ein Votum vorliegen sollte. Die dazu bislang geführten informellen Gespräche deuten eine positive Tendenz an.

Die Ablehnung der Gemeinden Bornhöved, Gönnebek, Tarbek und Tensfeld wird damit begründet, dass die Übernahme der kommunalen ÖPNV-(Mit)Finanzierung im Wert von 0,6%-Punkten der Kreisumlage die Gemeinden im Endeffekt nicht entlaste, sondern zusätzlich belaste. Denn eine alternative Senkung der Kreisumlage (oder die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen) in ebendieser Höhe würde die Gemeinden stärker entlasten als die ÖPNV-Finanzierungsreform. Würde jedoch die als nicht ausreichend betrachtete ÖPNV-Finanzierungsentlastung durch ÖPNV-Angebotsverbesserungen flankiert, so wäre ggf. eine andere Betrachtungsweise möglich. Die bestehende Ungleichbehandlung der kreisangehörenden Kommunen bezüglich der höheren  Schlüsselzuweisungen an die Mittelzentren wird als gerechtfertigt angesehen, nicht dagegen die Entlastung der Mittelzentren bei der ÖPNV-Finanzierung.

Das Amt Kisdorf fordert, die ÖPNV-Finanzierungsreform dürfe nicht zu anderweitigen Mehrbelastungen führen (z. B. durch eine Erhöhung der Kreisumlage). Da dies nach hiesiger Einschätzung nicht auf der Agenda steht, ist die Sorge unbegründet.

Stadt und Schulverband Bad Bramstedt fordern, jede zukünftige ÖPNV-Änderung dürfe nur in Absprache mit den betroffenen Kommunen erfolgen. Nach hiesiger Auffassung bezieht sich diese Forderung nicht auf vom Kreis veranlasste ÖPNV-Verbesserungen (werden bislang auch nicht abgesprochen, was sich noch nie als problematisch erwies), sondern drückt die Sorge aus, es könne zu unabgestimmten Verschlechterungen kommen. Da Derartiges sich aber auf keiner Agenda findet, ist auch diese Sorge unbegründet. Im Anhörungsanschreiben wird vielmehr betont, dass es bei der ÖPNV-Finanzierungsreform nicht um Reduzierungen des ÖPNV-Angebots gehe. Vielmehr solle der Beschluss für das Volumen des Jahresfahrplans 2019 gelten, der insofern die untere Leistungsgrenze darstelle. Zudem gelte, dass die politisch gewollte Verkehrs- und Energiewende nicht mit weniger, sondern nur mit mehr und attraktiverem ÖPNV erreicht werden könne.

Des Weiteren wird gefordert (Kaltenkirchen, Norderstedt), auch zukünftig müsse für die Kommunen die Möglichkeit bestehen, Wünsche zur ÖPNV-Angebotsentwicklung einbringen zu können. Das Anhörungsanschreiben führt hierzu aus, dass die Einbindung von und die Abstimmung mit Kommunen von der ÖPNV-Finanzierungsreform unberührt erhalten bliebe. Wenn es Wünsche gebe, werden diese – wie bisher auch - gemeinsam konstruktiv erörtert und Umsetzungslösungen gefunden. Siehe dazu auch Punkt 3 des Beschlussvorschlags.

Über die ÖPNV-Finanzierungsreform hinaus regen das Amt Trave-Land und die Gemeinde Alveslohe diverse Verbesserungen des ÖPNV-Angebots an; diesbezüglich wurde drauf verwiesen, diese in die Neuaufstellung des Regionalen Nahverkehrsplans Kreis Segeberg 2020-2024 einbringen zu können.

Später eingehende Stellungnahmen werden aufbereitet und in geeigneter Weise die weitere Beratungsfolge eingespeist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

2,08 Mio. Euro pro Jahr ab 2019

 

X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 547

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme siehe Strategische Ziele des Kreises Ziffer                 3.11

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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