Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/260

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag die Aufnahme der Stelle 0.11140.0018 (zukünftig 0.11180.0001) und 0.11140.0050 (zukünftig 0.11180.0002) und 0.11180.000x in den Stellenplan 2019.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

FB L – Landrat

 

Teilplan 11180 – Gemeinsamer Datenschutz

FD 10.58 – Datenschutzbeauftragter

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinan-
zierung

Befristung

0.11140.0018

(zukünftig 0.11180.0001)
0.11140.0050

(zukünftig 0.11180.0002)

0.11180.000x

Datenschutz

1,85 VZS

E 11

134.865

Teilweise
durch die
Kommunen

ja, bis

 

nein

 

Hinweis:

DrS-Nr.

Fachausschuss

Datum

Ergebnis

 

Hauptausschuss

29.11.2018

 

 

Erläuterungen:

 

Datenschutz

Aufgrund der Art. 37 ff. Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO i. V. m. § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 122) in der zurzeit geltenden Fassung ist geplant, nach Beschlussfassung des Kreistages, der Stadt- und Gemeindevertretungen und der Amtsausschüsse einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bestellung einer oder eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu schließen. Dieses Vorhaben wurde zwischen dem Landrat und den sich beteiligenden Körperschaften des öffentlichen Rechts inhaltlich ausführlich besprochen. Die zuständigen Gremien haben ihre Zustimmung bereits erteilt bzw. signalisiert. Zum Vertragsabschluss wurde eine seperate Vorlage erstellt. Die Entscheidung über den Abschluss des Vertrages obliegt dem Kreistag.

Mit dem Vertrag soll die Begründung einer Verwaltungsgemeinschaft zum Zwecke der Bestellung der gemeinsamen hauptamtlich behördlichen Datenschutzbeauftragten (nachfolgend gbDSB) für den Kreis Segeberg als Anstellungsbehörde und die Vertragskommunen geschlossen werden. Der gemeinsame Datenschutzbeauftragte berät und begleitet die Dienststellen in den ihr obliegenden datenschutzrechtlichen Aufgaben. Verantwortlich für den Bereich des Datenschutzes bleibt die Kommune. Zu den Aufgaben als gemeinsame/r Datenschutzbeauftragte/r gehören

  • die Unterrichtung und Beratung der Vertragsparteien und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften des Bundes- oder Landesrechts.
  • die Überwachung der Einhaltung der DSGVO, anderer Datenschutzvorschriften sowie der Strategien der Vertragsparteien für den Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten und der Sensibilisierung  der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfung.
  • Schulung von Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu datenschutzrechtlichen Belangen.
  • die Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutzfolgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Art. 35 DSGVO.
  • die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.
  • die Tätigkeiten als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörden in der Verarbeitung zusammenhängender Fragen einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Art. 36 DSGVO und ggfs. Beratung zu allen sonstigen Fragen.
  • Schaffung von organisatorischen Rahmenbedingungen, Konzepterstellung und Aktualisierung derselben.
  • Hinwirken auf datenschutzrechtlich einwandfreie Verfahren.
  • Teilnahme am Arbeitskreis der Datenschutzbeauftragten der Kreise.
  • Musterprozess für Freigabeverfahren entwickeln und Muster Verfahrensdokumentation entwerfen.
  • maßgebliche Mitwirkung bei der Erstellung eines Datenschutz- sowie eines Datensicherheitskonzeptes.
  • Überprüfung von Satzungen, Richtlinien u.a. datenschutzrechtlicher Sicht.
  • Mitwirkung bei Grundsatzentscheidungen der Kreisverwaltung in Form von Beratungen und Stellungnahmen.
  • Anfragen von MitarbeiterInnen und BürgerInnen.
  • Mängelermittlung und -behebung aus datenschutzrechtlicher Sicht.
  • Vorabkontrollen und Mitwirkung bei Programmfreigaben.
  • Überprüfung von Protokolldatenbeständen.

 

Der gemeinsame Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend Rechnung, wobei er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung berücksichtigt.

Die zur oder zum gbDSB zu bestellende Person muss über die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen. Hierzu gehört insbesondere die Kenntnis der einschlägigen Datenschutzregelungen und ein angemessenes Maß an technischem Verständnis, um die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten überwachen zu können. Die Bestellung der oder des gbDSB muss durch alle Vertragsparteien erfolgen. Die Bestellung der oder des gbDSB unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats der Anstellungskommunen.

Die entsprechenden Stellenanteile betragen insgesamt 1,85 und sollen mit dem Stellenplan 2019 für den 01.01.2019 eingeworben werden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja: 134.865 €

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

1.1 arbeitet als modernes öffentliches Dienstleistungsunternehmen wirtschaftlich, effektiv, leistungs- und bürgerorientiert

 

1.4 steigert durch den verstärkten Einsatz des E-Governments und der Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologien die Standortattraktivität und Kundenfreundlichkeit des Kreises

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

Loading...