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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/229

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport sowie der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

Die Verwaltung wird mit dem Aufbau einer „Schulentwicklungsplanung Digitalisierung“ beauftragt. Für die Durchführung von Fachveranstaltungen, gemeinsam mit dem IQSH und anderen Partnern, Bildungskonferenzen und der Etablierung von themenbezogenen Fortbildungen werden im Haushalt 2019 50.000€ zur Verfügung gestellt. Der Betrag ist in die Änderungsliste zum HH-Entwurf aufzunehmen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 07.12.2017 beschloss der Kreistag mit der DrS/2017/274 Empfehlungen zur Entwicklung eines Zukunfts- und Infrastrukturförderprogrammes. Der Bereich Digitalisierung nimmt hier mit den Themenblöcken Breitbandtechnik, WLAN–mobiler Internetzugang, E-Health und Bildung einen breiten Raum ein. Im Themenblock Bildung heißt es:

Daher wird von der Lenkungsgruppe befürwortet, eine Informationsveranstaltung zu organisieren, die Beratungsangebote des IQSH zu nutzen und eine Medienentwicklungsplanung zu erstellen. Ziel ist, ein flächendeckendes Konzept zu entwickeln.

 

Im Verlauf des Jahres 2018 hat der Bildungsmanager/Bildungsplaner im engen Austausch mit dem IQSH eine Grundkonzeption zur Beförderung einer kreisweiten Medienentwicklungsplanung für den Kreis Segeberg erstellt. Dabei zeigte sich, dass auf Grund der sehr unterschiedlichen Entwicklungsstände bei der Digitalisierung der Schulen im Kreis es von Vorteil wäre, durch einen breit aufgestellten Prozess möglichst allen Schulträgern und Schulverbänden mit ihren individuellen Bedarfen entgegen zu kommen.

 

Die im Folgenden hier vorgestellte und zu etablierende „Schulentwicklungs-planung Digitalisierung“ mit den beschriebenen vier Säulen bildet dabei das gesamte Spektrum der flankierenden Unterstützungsmöglichkeiten des Kreises Segeberg ab. Aufgrund der noch nicht geklärten Zusammensetzung der Förderungsinstrumente des Bundes („Wanka-Millionen“) und des Landes Schleswig-Holstein, wird zunächst dem großen Informations- und Beratungsbedarf Rechnung getragen. Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungsstände der einzelnen Schulträger, Schulverbände und der einzelnen Schulen selbst bleibt es aber nicht aus, auch kreisseitig über eigene Förderinstrumente nachzudenken. Diese sollten insbesondere diejenigen Schulträger und Schulverbände unterstützen, die derzeit noch ganz am Anfang einer Digitalisierung ihrer Schulen stehen. Die „Schulentwicklungsplanung Digitalisierung“ wird hierbei, durch ein flankierendes Monitoring der Digitalisierungsbemühungen vor Ort, Handlungsempfehlungen erarbeiten.

 

 

Digitalisierung als Thema der Schulträgertagung 2018

 

Auf der Schulträgertagung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK) des Landes Schleswig-Holstein mit dem Themenschwerpunkt Digitalisierung am 26.09.2018 wurden die ersten (vagen) Eckpunkte der Landesstrategie zur Umsetzung einer umfassenden Digitalisierung der Schullandschaft in Schleswig-Holstein vorgestellt. Da bisher die Verhandlungen mit dem Bund und die gesetzlichen Voraussetzung für eine Förderung der Schullandschaft durch Förderprogramme des Bundes noch nicht abgeschlossen sind (Beratungen im Bundestag und Bundesrat stehen noch aus), bleibt weiter offen, wie und in welcher Form die Umsetzung erfolgen dann kann.

 

Für Schleswig-Holstein plant das Land neben der Einführung einer einheitlichen Schulsoftware und der Einführung einer Bildungscloud weitere zentrale IT Dienstleistungen. Es zeichnet sich aber ab, dass lediglich der Aufbau/Ausbau einer WLAN/LAN Grundstruktur mit (Jugendschutz-)Filterfunktion an den Schulen gefördert werden wird. Serverstrukturen, Wiedergabetechnik und Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte wurden nicht erwähnt. Auf die Fortbildungsbedarfe der Lehrkräfte wurde kaum eingegangen.

 

Prozess der Schulentwicklung im Bereich der Digitalisierung

 

Die Kapazitäten für Beratung und Unterstützung durch das IQSH im Bereich der Medienentwicklungsplanung und der Mediennutzungsplanung für Schulträger/Schulverbände und Schulen sind bereits jetzt sehr belastet. Dies bedeutet, dass die individuelle Entwicklung von Vorhaben zur Digitalisierung einzelner Schulen bereits jetzt teilweise nur langsam vorankommt. Demgegenüber gibt es auch eine erhebliche Zahl von Schulen im Kreis, die sich dem Themen Digitalisierung bisher nur sehr eingeschränkt geöffnet haben. Hier gilt es, über einen kontinuierlichen Prozess der Informationsweitergabe, den Nukleus der Motivation zur Digitalisierung der Schulen bei alle Beteiligten zu entwickeln.

 

Gleichzeitig wird deutlich, dass Vorhaben zur Förderungen einer Digitalisierung nur dann zeitnah umgesetzt werden können, wenn zuvor bereits mit der Medienentwicklungsplanung und der Mediennutzungsplanung begonnen worden ist. Es zeichnet sich deshalb ab, dass der Informations- und vor allem der Beratungsbedarf im Themenbereich Digitalisierung bei den Schulträgern/Schulverbänden und den einzelnen Schulen im Kreis deutlich steigen wird. Das gilt auch für gut entwickelte Standorte, die das Thema Medienentwicklungsplanung mit Unterstützung des IQSH bereits angegangen sind.

 

Aufgrund der Vielzahl von Themen und Inhalten, die beim Thema Digitalisierung zu berücksichtigen sind, ist mit einem hohen Kostenaufwand zu rechnen, um entsprechendes beratendes und informierendes Fachpersonal für Veranstaltungen und Fortbildungen im Kreis Segeberg zu verpflichten. Deshalb schlägt die Verwaltung, in inhaltlicher Umsetzung der Empfehlungen der Lenkungsgruppe vor im Haushalt 2019 nun 50.000 € zur Verfügung zu stellen, um das entsprechende Vorhaben umsetzen zu können.

 

Analog zu diesem Vorgehen, wird bereits im Bereich der Jugendberufsagentur Kreis Segeberg und der „Qualität im offenen Ganztag“ dieses Vorgehen, mit Fachveranstaltungen, Bildungskonferenzen, Bildungsdialogen und Fortbildungen umgesetzt. Die Schulentwicklungsplanung und das Bildungsmonitoring begleiten diese Themengebiete. In 2019 wird dies weiter fortgesetzt.

 

Vier Säulen der Schulentwicklungsplanung Digitalisierung

 

  1. Informationsveranstaltungen zur Digitalisierung, Medienentwicklungsplanung und Mediennutzungsplanung gemeinsam mit dem IQSH sowie weiteren Partnern. Bildungskonferenzen zur Vernetzung der Bildungsstandorte. Langfristig inhaltlich kleinteiliger Veranstaltungen und Fortbildungen, um den unterschiedlichen Entwicklungsständen Rechnung zu tragen;
  2. datenbasierte Bedarfs- und Bestandsermittlung der lokalen Entwicklungsstände (schulscharf, wenn möglich), sowie Auswertung der vorliegenden Informationen (IQSH). Aktualisierung ca. alle 2 Jahre;
  3. Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und einer strategischen Entwicklungsplanung für die Digitalisierung der Schullandschaft im Kreis SE zusammen mit den Schulträgern und Schulverbänden;
  4. Erarbeitung einer Förderlinie des Kreises Segeberg zur additiven Ergänzungen der kommenden Förderungen (Bund/Land), um eine möglichst flächendeckende digitale Infrastruktur für den netzbasierten Unterricht zu ermöglichen. Ziel sollte es dabei sein strukturelle Förderlücken und ungleiche Startbedingungen auszugleichen.

 

Digitalisierung als Daueraufgabe

 

Die Digitalisierung der Schullandschaft wird einen permanenten Prozess der ständigen Erneuerung, des Ausbaus, Umbaus, des Austausches und der Servicedienstleistungen mit sich bringen. Insbesondere die vielen unterschiedlichen zu verwendenden Produkte haben sehr kurze Lebenszyklen von meist nur wenigen Jahren. Hinzu kommt, dass Entwicklungszyklen bei netzbasierten Angeboten sehr kurz sind, aber sehr lange brauchen bis diese sich flächendeckend verbreiten. Umso wichtiger ist es, diesen fluiden Prozess der Digitalisierung fortlaufend strategisch und operativ durch den Kreis Segeberg zu flankieren. Bis zu einer flächendeckenden Digitalisierung der Schullandschaft im Kreis Segeberg ist von mindestens 5 - 10 Jahren Entwicklungszeit auszugehen. Parallel dazu startet dann auch ein fortlaufender Prozess der Erneuerung der vorhandenen Infrastruktur.

 

Begründet in der Komplexität der Thematik Digitalisierung ergibt sich für den Kreis Segeberg die Möglichkeit, mit einem flankierenden Prozess zur „Schulentwicklungsplanung Digitalisierung“ die Fortentwicklung im Kreis nachhaltig zu beschleunigen. Das IQSH unterstützt dieses Vorhaben ausdrücklich und hat seine Beteiligung und die Weitergabe von Fachinformationen bereits zugesagt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

50.000 € für das Jahr 2019

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan:243

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

       5.7: setzt sich für die Einrichtung und Vernetzung möglichst ortsnaher Beratungs- und

              Betreuungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen ein

      5.11: verstärkt die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit,

       6.4: setzt sich dafür ein, dass der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt

              wirkungsorientiert organisiert wird, sowie
       6.5 und 6.7.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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