Drucksache - DrS/2018/177
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufgabenübertragung an den Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) Vereinbarung ab 01.01.2019 zur Aufgabenübertragung (Inhaltszuschuss/Fördergelder) für die Jahre 2019-2021 sowie Vereinbarung zur weiteren institutionellen Förderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Verfasser 1:
- Klimpel, Angela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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06.12.2018
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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01.11.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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29.11.2018
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Aufgabenübertragung an den Kreisjugendring Segeberg e. V. zur Förderung der Jugendarbeit mit einem Inhaltszuschuss / der Verwaltung von Fördergeldern in Höhe von zzt. 51.100 EUR (abhängig von zukünftigen Zuweisungen und Haushaltsberatungen) zzgl. der Jugendferienwerksmittel (JFW – mit Ausnahme der Mittel für Familienurlaube) vom Land und in identischer vom Kreis in Höhe von zzt. insgesamt 22.000 EUR sowie einem Verwaltungskostenzuschuss (Personalkosten / Minijob für übertragene Aufgaben und anteilige Sachkosten, z.B. für Büromaterial u. Miete) in Höhe von 12.000 EUR jährlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 fortzusetzen.
Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Vereinbarung zu o.g. Aufgabenübertragung 2019-2021 mit der Verwaltung von Fördergeldern sowie einem Verwaltungskostenzuschuss, d.h. einem Gesamtumfang von 85.100 EUR gemäß dem beiliegenden Entwurf.
Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Vereinbarung zu der seit 01.01.2016 gewährten institutionellen Förderung des Kreisjugendringes Segeberg e.V. mit jährlich 35.000 EUR (weiterhin unbefristet) gemäß dem beiliegenden Entwurf.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreisjugendring wurde in den 50er Jahren gegründet. Im Jahr 1990 wurde erstmals ein Geschäftsführer eingestellt. Damals wurde die Satzung geändert und der Kreisjugendring ab März 1991 ein eingetragener Verein (VR 671 SE).
Am 05.03.1997 wurde eine Vereinbarung (jährliches Gesamtbudget: 300.000 DM ~ 153.387,56 EUR ohne betragsmäßige Zuordnung zu den einzelnen Aufgaben) über die Übertragung von Aufgaben der Jugendarbeit zwischen dem Kreis Segeberg und dem Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) geschlossen.
Am 13.03.2001 wurde der o.g. Vertrag zum 31.12.2001 gekündigt mit Hinweis auf die Neustrukturierung im Bereich der Wahrnehmung von jugendpflegerischen Aufgaben im Kreis Segeberg. Es schlossen sich längerfristige Beratungen an, bevor am 13.11.2002 ein Beschluss über die weitere Aufgabenwahrnehmung durch den KJR wie folgt gefasst wurde:
Die in der Anlage 1 dargestellten Aufgaben der Jugendarbeit
7.700 EURInternationale Jugendbegegnungen
6.200 EURFortführung der internationalen Jugendbegegnung des Kreisjugendamtes (zzt. Estland)
18.500 EURSicherstellung der Aktion „Ferienpass“
11.300 EURBewirtschaftung der Kreis- und Landesmittel im Rahmen des Jugendferienwerks
25.600 EURAuszahlung von Jugendgruppenleiter/-innenentschädigungen
0 EURAusstellung von Verlängerung von Ausweisen bzw. Cards für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit
0 EURErstattung von Verdienstausfall für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit (exkl. Auszahlung)
werden an den Kreisjugendring Segeberg e.V. übertragen. Der Kreisjugendring erhält für die Wahrnehmung der Aufgaben einen Betrag zur Abgeltung des Verwaltungsaufwandes in Höhe von 5% des Kreiszuschusses (Anlage 1 / 10.000 EUR).
Darüber hinaus wird dem Kreisjugendring e.V. die Möglichkeit gegeben, für weitere Leistungen und Projekte im Rahmen der Jugendarbeit, Zuschüsse insgesamt in Höhe von bis zu 15.000 EUR zu beantragen.
Es ist eine entsprechende Leistungsvereinbarung darüber zu beschließen.
Dieser Beschluss wurde dem Kreisjugendring Segeberg e.V. mit Schreiben 11/570-6/Fa vom 21.11.2002 mitgeteilt. In zukünftigen Aufgabenübertragungen wird mehrfach auf einen „Vertrag“ vom 21.11.2002 Bezug genommen. Zu dem o.g. Schreiben gibt es jedoch keinen Vertrag. Die weiteren Beauftragungen gemäß den gefassten Beschlüssen erfolgten ebenfalls nur durch einfachen Brief:
JHA 27.09.20062006 – 2007DrS/2006/77
JHA 28.11.20072008 – 2009DrS/2007/127
JHA 18.11.20092010 – 2011DrS/2009/146
JHA 23.11.20112012 – 2013DrS/2011/121
JHA 31.10.20132014 – 2015DrS/2013/141
JHA 12.11.20152016 – 2018DrS/2015/257
Mit Beschluss vom November 2015 erfolgte die Beauftragung erstmals für die Dauer von drei Jahren, um für beide Seiten eine Planungssicherheit zu schaffen.
Folgende Mittel werden vom KJR verwaltet:
Aufgabe | seit 2016 | Bemerkung | Vorschlag neu: |
Ferienpass | 16.100 EUR | bisher auskömmlich | 13.600 EUR |
Juleica-Entschädigungen | 16.000 EUR | Erhöhung seit 01.01.18 bei Zuweisung an KJR nicht berücksichtigt Betrag in Vorjahren nie auskömmlich – Regelung über Deckungskreis | 21.000 EUR |
Förderung Jugendarbeit gem. Richtlinie | 15.000 EUR | bisher auskömmlich | 16.500 EUR |
gegenseitig deckungsfähig | 47.100 EUR |
| 51.100 EUR |
Jugendferienwerk Land | 10.944 EUR | Annahme für HH-Planung: 14.400 EUR abzgl. 24% für Norderstedt 2018: 15.000 EUR zzgl. 4.310 EUR für Familienurlaube / Norderstedt eigene Förderung | 11.000 EUR |
Jugendferienwerk Kreis | 10.944 EUR | JFW-Richtlinie Land, Ziff. 3.1.5: Landeszuwendung darf höchstens 1/3 der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen Kreisförd. identisch, Rest verbleibt bei Kommunen, Trägern, Familien | 11.000 EUR |
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| gesamt Inhaltszuschuss/Fördergelder: | 73.100 EUR |
Ausstellung Juleica | 0 EUR | Rg. werden nach Prüfung KJR direkt vom Kreis bezahlt | 0 EUR |
Verdienstausfall | 0 EUR | Kreis erhält Zuweisung vom Land u. erstattet dem KJR genehmigte Anträge | 0 EUR |
Die Zuschüsse für die Juleica-Entschädigung werden in diesem Jahr durch die im Jahr 2017 beschlossene Erhöhung steigen. Bei der Jugend-/Fahrtenförderung liegen mehr Anträge mit mehr Teilnehmern vor, insbesondere auch durch Maßnahmen der Jugendfeuerwehren. Aufgrund dieser Umstände und der Erfahrungen der Vorjahre wird vorgeschlagen, die Zuweisung für den Ferienpass zu reduzieren, die für die Juleica-Entschädigungen und sonstige Förderung der Jugendarbeit zu erhöhen, so dass bei den deckungsfähigen Positionen insgesamt 4.000 EUR mehr bereitgestellt werden. Diese Erhöhung des TP 362 für 2019 ist bisher noch nicht im Haushalt geplant worden. Sofern die Mittel nicht ausgeschöpft werden, erfolgt eine Rückzahlung.
Die Mittelzuweisungen für das Jugendferienwerk (siehe Anmerkungen in der Tabelle) sind tatsächlich höher als in den früheren Haushaltsplanungen angenommen. Da die Mittel für die Antragsstellungen beim KJR bisher auskömmlich waren, wird hier nur eine Aufrundung vorgeschlagen. Die weiteren Mittel vom Land sollen für die Familienurlaube (siehe hierzu DrS/2018/207) zur Verfügung stehen.
Im Jahr 2015 wurde (JHA 28.05.2015 / HA 30.06.2015 / KT 02.07.2015 – DrS/2015/118) eine institutionelle Förderung für den KJR in Höhe von 35.000 EUR beschlossen. Dieser setzt sich zusammen aus Personalkostenzuschüssen in Höhe von 25.200 EUR und 6.800 EUR sowie einem Verwaltungskostenzuschuss von 3.000 EUR. Die Regelungen zur Aufgabenübertragung blieben von diesem Beschluss unberührt. Auch zu dieser institutionellen Förderung wurde kein Vertrag geschlossen.
Es ist nun vorgesehen, die Aufgaben der Jugendförderung erneut für drei Jahre auf den Kreisjugendring zu übertragen und dieses in einer Vereinbarung verbindlich zu regeln.
Der Entwurf der Vereinbarung wurde mit dem KJR abgestimmt und ist als Anlage beigefügt.
Außerdem soll für die bereits unbefristet beschlossene institutionelle Förderung, eine Vereinbarung geschlossen werden, um die gegenseitigen Rechte und Pflichten festzulegen. Der Entwurf dieser Vereinbarung befindet sich verwaltungsintern und mit dem KJR noch in Abstimmung und muss aufgrund der Feriensituation nachgereicht werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| a)Aufgabenübertragung (zzt.) b)Institutionelle Förderung |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 362 - Jugendarbeit | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Kulturelle, musische, präventive Angebote in den Bereichen Bildung, Erziehung und Übergang in die Arbeitswelt erhalten und wirkungsorientiert organisieren (3.1) / Förderung der Jugendarbeit durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe – Sicherung von Angebotsvielfalt – Förderung des Ehrenamtes | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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117,8 kB
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(wie Dokument)
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313,6 kB
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