Drucksache - DrS/2018/247
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf 2019 ff.; hier: Aufnahme der Stelle der Leitung des Sozialamtes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Löhmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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15.11.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
- eine 1,0 VZS Leitung des Sozialamtes (FD 50, Stellenplan-Nr. 00371-31190.0013) in den Stellenplan 2019 ff. aufzunehmen,
- die Fachdienste 50.60 (Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheit Soziales und Integration), 50.00 (Soziale Sicherung), 50.30 (Eingliederungshilfe für Erwachsene) sowie 50.11 (Betreuungsbehörde, Erwachsenen-Sozialdienst) einschließlich jeweiliger Leitung der Sozialamtsleitung organisatorisch zu unterstellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
FB III – Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
Teilplan 3119 – Verwaltung der Sozialhilfe ohne Leistungsbezug
FD 50 – Sozialamt
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinanzierung | Befristung |
00371-31190.0013 | Leiter*in des Sozialamtes | 1,0 VZS | A14/ E14 | 106.900 €. | keine |
Hinweis:
DrS-Nr. | Fachausschuss | Datum | Ergebnis |
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Begründung:
Nach dem in der Anlage beigefügten aktuellen Organigramm vom 01.08.2018 sind der Fachbereichsleitung III neben dem Steuerungsteam und dem Büro für Chancengleichheit und Vielfalt die im Beschlussvorschlag genannten vier sozialen Fachdienste, das Jugendamt mit fünf Fachdiensten sowie zwei Fachdienste des Gesundheitsamtes organisatorisch unterstellt (der dritte Fachdienst des Gesundheitsamtes, FD 53.30, befindet sich im Fachbereich II). Mithin sind der Fachbereichsleitung sechs Fachdienste, das Jugendamt und zwei Teams mit insgesamt rd. 350 Mitarbeitenden direkt unterstellt. Davon sind rd. 110 Mitarbeitende in den vier sozialen Fachdiensten tätig. Die Fachdienste des Fachbereiches III sind auf 8 Standorte räumlich verteilt.
In dieser Größe und mit der aufgezeigten Führungsspanne kann der Fachbereich III nicht wirksam geleitet und gesteuert werden. Das Gesamtbudget des Fachbereiches beträgt im Haushaltsjahr 2019 rd. 288 Mio. Euro, mithin mehr als ¾ des Gesamthaushaltes in Höhe von 372 Mio. Euro. Die Aufwendungen im Bereich Soziales betragen rd. 173 Mio. Euro. Die strategischen und fachlichen Themen der vier sozialen Fachdienste beinhalten einen großen Teil der Sozial- und finanzpolitischen Megathemen: Demografischer Wandel, steigende Zahl der zu pflegenden und behinderten Menschen, Reformgesetze im Bereich der Pflege und der Inklusion (Pflegestärkungsgesetze, Bundesteilhabegesetz), Integration von Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund, Armut, Wohnungslosigkeit, steigende Populationen mit multikausalen Problematiken, Dauerarbeitslosigkeit, Fachkräftemangel in allen sozialen Handlungsfeldern, Kostenexplosion der sozialen Leistungen.
Im Personal- und Organisationskonzept von 2017 hatte die Fachbereichsleitung III mehrere Handlungsempfehlungen- darunter die hier vorgelegte Personalmaßnahme – vorgestellt (vgl. DrS 12017/241 und 252). Die Aufnahme der Sozialamtsleitungsstelle in den Stellenplan 2018 wurde im Rahmen des zwischen der Politik und dem Landrat vereinbarten Stellenkompromisses von 2018 auf 2019 verschoben (vgl. Hauptausschussprotokoll von November 2017).
Die Aufgaben der Sozialamtsleitung sind folgende:
Leitung der vier sozialen Fachdienste
insbesondere
das Erkennen und Lösen der strategischen und grundsätzlichen
Fragestellungen (siehe oben)
Aufbau bzw. Vorantreiben der Sozialraum-Entwicklung
Einführung und Weiterentwicklung des Fachcontrolling, insbesondere der
Zugangssteuerung in der Eingliederungshilfe und in der Hilfe zur Pflege
rechtliche und fachliche Beratung der Fachdienstleitungen in
herausgehobenen Angelegenheiten, Verhandlung von bedeutsamen
Verträgen
Gremienarbeit: Vorbereitung des Sozialausschusses mit dem
Ausschussvorsitzenden, ständige Teilnahme an den Sitzungen des
Sozialausschusses, Kontrolle der Gremienvorlagen
Budgetaufstellung und Leitung der Haushaltsvorbereitungen
Stellvertretung der Fachbereichsleitung neben der Jugendamtsleitung
gemeinsam mit der Fachbereichsleitung und der Jugendamtsleitung:
Entwicklung der Kuratorien Beratungswesen in den Sozialräumen.
Heute nimmt die Fachbereichsleitung diese Aufgaben teilweise wahr, dies unter Inkaufnahme von Überstunden.
Der Personalrat hatte die Frage aufgeworfen, ob der Fachbereich III nicht besser in die Bereiche Jugend und Soziale aufgeteilt werden sollte. Dieser Ansatz würde nach Auffassung der Verwaltung zu erheblichen Verwerfungen führen, da bestimmte strategische Projekte beendet und andere Maßnahmen, z. B. das Finanzcontrolling, aufgeteilt werden müssten.
Die Erweiterung der Zuständigkeit des Fachbereiches III um die Aufgaben des Gesundheitsamtes im Jahr 2015 war dadurch begründet, die Fortentwicklung der Sozialraumorientierung und die Steuerung der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Jugend-, Sozial- und Gesundheitsamt intern (unter den Fachdiensten) und extern (mit Jobcenter, Bundesagentur, Wohlfahrtsver-bänden) voranzutreiben. Hiervon ist die Verwaltungsleitung nicht abgerückt im Gegenteil: Die Ansätze der Steuerung und der Zusammenarbeit aus einer Hand sind auszubauen und zu stärken.
Hinzu kommt, dass die Fachbereichsleitung III das Dezentrale Finanzcontrolling, das Fachcontrolling, die Integrierte Sozialplanung zurzeit aufbaut, um eine wirksame Steuerung zu gewährleisten. Das Konzept der Integrierten Sozialplanung und –steuerung werden den Kreisgremien Anfang 2019 vorgestellt.
Auch wurde wegen des Fachkräftemangels unter den sozialpädagogischen Fachkräften 2017/2018 unter der Leitung der Fachbereichsleitung III eine fachdienstübergreifende Ausbildungs- und Einarbeitungsoffensive in allen Fachdiensten des Fachbereiches III konzipiert, in denen (sozial-)pädagogische Fachkräfte tätig sind. Diese Fortbildung muss zentral gesteuert werden, da fachdienstübergreifende Fortbildungsinhalte vermittelt werden, an denen die (neuen) Mitarbeitenden aller betroffenen Fachdienste teilnehmen sollen. In einem zweiten Schritt ist die Kooperation mit den privaten Trägern der Jugend- und Sozialhilfe und den Hochschulen in der Nähe geplant. Der Start der Einarbeitungs- und Fortbildungsoffensive ist Anfang 2019 geplant (vgl. DrS/2018/208). Diese Beispiele machen deutlich, dass der Fachbereich III nicht geteilt werden, sondern mit der Sozialamtsleitung eine zweite Leitungsebene eingezogen werden sollte. Diese organisatorische Maßnahme hat die KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) in ihrem Bericht 3/2018 (Organisationsentwicklung in Teilbereichen des Fachbereiches Jugend, Soziales und Gesundheit) bestätigt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 106.900 € |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan:3119 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
1.7 (Stärkung des Ehrenamtes) 1.8 (Stärkung der Beteiligung von Senioren*innen, ausländischen 2.2 (Haushaltsausgleich durch Reduzierung von Ausgaben infolge adäquatem 5.2 (Demografischer Wandel: Sicherstellung der Qualität bei der Versorgung, 5.3 (Unterstützung und Förderung der Inklusion) 5.5 (Umfassende Gleichstellung aller Menschen in allen Lebensbereichen) 5.6 (Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung) 5.7 (Einrichtung von ortsnahen Beratungs- und Betreuungsangeboten) 5.8 (Ausrichtung der Eingliederungshilfe nach den Bedarfen der Menschen 5.9 (Stärkung der Präventionsarbeit) 5.10 (Förderung und Unterstützung der Integrations- und Migrationsarbeit 5.11 (Verstärkung der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und der
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,8 kB
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