Drucksache - DrS/2018/242
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf FD 50.60 für das Haushaltsjahr 2019 ff.; hier: Teilplan 313 - Verlängerung der Befristung der Stellen für das Team Integration und Rückgabe von zwei Vollzeitstellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Andrasch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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15.11.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
FB III – 50.60
Teilplan 313 – Team Integration
Stellen- | Bezeich- nung | Anzahl | Bewer- tung | Kosten | Refinan- zierung | Befris- tung |
0.31300.11-0.31300.13 | Angestellte | 2,5 VZS | E9c, S12 | 171.400 € | 134.000,-€/ Jahr (einschl. Sachkosten) | |
0.31300.05 u. 0.31300.07 | Angestellte | 2,0 VZS | S12, E8 | 126.100 € | Freiwilligen-management 63.000,-€/ Jahr (einschl. Sachkosten) weitere Förderung ab 8/2019 nicht gesichert | ja, bis 31.12.2024 |
Hinweis:
DrS-Nr. | Fachausschuss | Datum | Ergebnis |
| Sozialausschuss |
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Begründung:
Die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund ist eine Aufgabe, die im besonderen Fokus der Gesellschaft steht und sich laufend den geänderten Rahmenbedingungen anpassen muss. Die Kreisverwaltung hat drei Säulen des Integrationsmanagements aufgebaut: die Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund, das Freiwilligenmanagement und die Koordinierungsstelle für die integrationsorientierte Aufnahme von Flüchtlingen.
Säule 1: Koordinierungsstelle für die integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen (KiA); ab 2019 Koordinierungsstelle für Integration und Teilhabe (KIT).
Es wird auf die Vorlage DrS/2018/156 verwiesen. Der Sozialausschuss hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Integration, Teilhabe und Zusammenhalt auf regionaler und lokaler Ebene einen Förderantrag zur Errichtung und zum Betrieb einer auf mehrere Jahre ausgelegten Koordinierungsstelle für Integration und Teilhabe zu stellen.“
Gefördert werden maximal zwei Personalstellen je Kreis im Umfang von 67.000,-€ pro Jahr vom Land. Davon können maximal 20 % für Verwaltungsaus-gaben sowie projektbezogene Sachausgaben anerkannt werden.
Säule 2: Freiwilligenmanagement
Das Freiwilligenmanagement des Kreises erfüllt folgende Aufgaben:
- Durchführung von Fortbildungen für die ehrenamtlichen Helfer*innen
- Regelmäßiger Kontakt zu den Helferkreisen und Beratung in Einzelfällen (z.B. durch Informationsbeschaffung oder Weitervermittlung an Berater, Behörden u. a. Institutionen)
- Beratung der Freiwilligen bei Überforderung in Einzelgesprächen, Arbeitsgruppen, Informationsveranstaltungen
- Maßnahmen zum Halten des Engagements und der Motivation der Ehrenamtlichen
- Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements z. B. durch Organisation eines Neujahrsempfangs
- Netzwerkarbeit durch Organisation von Quartalstreffen der Leitungen der Helferkreise und der hauptamtlichen Freiwilligen- und Flüchtlingskoordinatoren im Kreis, durch Fachaustausch der Freiwilligenkoordinatoren der angrenzenden Kreise und auf Landesebene, durch Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen der KV oder mit anderen Institutionen
- Beratung der Ehrenamtlichen bei Abschiebungen der Flüchtlinge
- Organisation und Durchführung von fachübergreifenden Tagungen für hauptamtliche Akteure der Flüchtlingshilfe (z. B. Fachtagung Übergangsmanagement Schule – Beruf).
Das Freiwilligenmanagement des Kreises hat eine unterstützende und vermittelnde Funktion. Einerseits gilt es das vorhandene Engagement zu fördern und zu unterstützen, andererseits gilt es die ehrenamtlich Tätigen vor eigener Überforderung zu schützen und einem Missbrauch vorzubeugen.
Ehrenamtliches Engagement hat auch seine Grenzen: Es soll die Arbeit der Behörden ergänzen, diese aber nicht ersetzen. Die Anforderungen, die an Ehrenamtliche gestellt werden, sind mit der fortschreitenden Situation der Geflüchteten komplexer und zeitaufwändiger geworden. So haben sich manche Ehrenamtliche zu „sogenannten“ Experten entwickelt, was den Blickwinkel für hochkomplexe Rechtsfragen, welche von Profis bearbeitet werden sollten, ins Abseits geraten lassen.
Das Freiwilligenmanagement ist aufgerufen, präventiv vorzugehen und ggf. einzuschreiten. Im Einzelfall steht es auch mit dem Datenschutzbeauftragten des Kreises oder mit dem Verfassungsschutz des Landes im Kontakt.
Diese Aufgaben werden zurzeit von einer Vollzeitkraft wahrgenommen.
Säule 3: Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund
Das Team nimmt hier folgende Aufgaben wahr:
- Beratung der Geflüchteten bei der Erledigung von Formalitäten oder in Alltagssituationen in deutscher, arabischer, kurdischer, persischer und russischer Sprache
- Vermittlung der Menschen mit Migrationshintergrund zu anderen Dienststellen (Jugendamt, Gesundheitsamt, Ausländerbehörde, Schulamt, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege , etc.), Städte, Ämter, Gemeinden und anderen Institutionen (Vereine, Verbände, Selbsthilfeorganisationen
- Beratung und Betreuung in schwierigen Lebenssituationen
- Krisenintervention durch eine Sozialpädagogin im Notfall (Gewalt, Missbrauch, Trauma, )
- Entlastung anderer Dienststellen, z. B. der Ausländerbehörde, Jugendamt, durch Übersetzung
- Hilfen bei schwierigen Arztbesuchen einschl. Begleitung oder Vermittlung von Sprachmittlern (z.B. bei unheilbaren Krankheiten, Geburten, Einleitung von Sterbebegleitung, Totgeburten usw.)
Das Beratungsangebot war von Anfang an im Sinne einer Willkommenskultur konzipiert.
In den Jahren 2015 bis 2017 standen die Fragen der Existenzsicherung (Lebensunterhalt, Unterkunft, Sprache) für die Geflüchteten im Fokus.
In der Beratung zeigt sich eine deutliche Veränderung. Es geht nicht mehr nur darum, welche Anträge muss ich wo stellen, wo und wie melde ich mein Kind zur Schule an, sondern die Menschen mit Migrationshintergrund, die in die Beratung kommen, haben komplexe Problemlagen, die aufgrund von Traumata in Bezug auf die Fluchterfahrungen, Identitätskrisen, Perspektivlosigkeit ( Abschiebung), schweren Erkrankungen und mehr sehr belastend sind. Die Mitarbeiter/Innen berichten über Probleme in der Partnerschaft, weil die Frauen selbständiger werden und die Männer sich in ihrer Rolle als „Patriarchen“ gefährdet sehen. Das wirkt sich auch auf die Kinder aus, die im Rahmen einer gelebten Integration auch ihre Kultur weiterleben sollen. Das kann auch dazu führen, dass die eigene Religion viel strenger gelebt wird als im Heimatland, die Frauen tragen z. B. wieder das Kopftuch. Das interkulturelle Verständnis der Mitarbeiter/Innen im Beratungsteam hilft Barrieren abzubauen und das gegenseitige Verständnis zu fördern. Damit werden sehr niedrigschwellig Konflikte entschärft und gemeinsam Lösungen gesucht oder Wege aufgezeigt.
In der Beratung sind 2,35 Vollzeitkräfte tätig.
Säule 4: Netzwerkarbeit und Projekte:
Die Mitarbeiter/Innen in der Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund arbeiten weiterhin aktiv in verschieden Projekten und leisten eine sehr wirksame Netzwerkarbeit.
Während sich die Ausrichtung der Arbeit der Koordinierungsstelle (KIT) künftig schwerpunktmäßig entsprechend der Landesrichtlinie auf die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe, die Stärkung der Regelstrukturen und die Förderung der Migrantenorganisationen konzentriert, bleiben weitere wichtige Handlungsfelder offen.
Dazu gehören die Handlungsfelder Sprache, Gesundheit und Ausbildung / Beruf.
Der Zugang zu beruflich qualifizierenden Bildungsangeboten und die Integration in den Arbeitsmarkt, können nur mit ausreichenden Sprachkenntnissen gelingen. Gerade Eltern haben hier einen Nachteil, die aufgrund der mangelnden Kinderbetreuung und/oder Mobilität keinen geeigneten Sprachkurs besuchen können. Überwiegend sind hier Frauen mit Kindern betroffen.
Eine weitere Problematik, die sich einstellt, ist das abgelehnte Asylbewerber trotz sehr guter gesellschaftlicher Integration, Sprachkenntnisse und vorhandenen Arbeits- oder Ausbildungsstelle, keine Möglichkeit haben, sich dadurch eine Bleibeperspektive in Deutschland zu erwerben. Das führt bei den Betrieben inzwischen zu einer sehr hohen Frustration und Unverständnis, wenn ein/e Geflüchtete/r durch ihre/seine Fähigkeiten und ihren/seinen Engagement die Fachkraft von morgen sein könnte und dann trotz dessen der Aufenthalt beendet wird. Das verbaut nach und nach auch den Geflüchteten, die zwar abgelehnt sind, jedoch mit keinem Arbeitsverbot belegt sind, den Zugang zu Betrieben. Kein Betrieb kann es sich dauerhaft leisten, eine Fachkraft auszubilden und mitten im Ausbildungsprozess oder direkt danach, wird diese Person ausgewiesen und dem Betrieb geht dadurch nicht nur eine wichtige Arbeitskraft, sondern auch die erfolgte Investition ist verloren.
Eine Herausforderung ist daher die Schaffung von Integrationsangeboten für abgelehnte AsylbewerberInnen, damit diese nicht in vollständig in die Perspektivlosigkeit abgleiten und keine Chance haben, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Eine weitere Herausforderung ist die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt. Auch nach dem Erwerb von Sprachkenntnissen benötigen die Frauen Unterstützung und Beratung, um eine Arbeit- oder Ausbildung aufnehmen zu können. Vorbereitende Maßnahmen, die eine Kompetenzfeststellung Sprachkenntnisvertiefung, Bewerbungstraining beinhalten, sind meist nicht in Teilzeit, so dass für Frauen mit Kindern die Teilnahme kaum möglich ist.
Auch viele Männer benötigen nach dem Sprachkurs noch Unterstützung, um den Weg in den Arbeitsmarkt zu finden. Das beginnt mit den Fragen, wie „Welche Berufe gibt es in Deutschland?“, „Wie kann ich mich dafür qualifizieren?“, „Was ist eine Bewerbung und wie schreibe ich diese?“, „Werde ich die Fachbegriffe verstehen?“ und „Was verdiene ich und welche Aufstiegsmöglichkeiten habe ich?“.
Um diesen Fragen und den weiteren zuvor genannten Herausforderungen zu begegnen und den Menschen damit den Weg den in den Arbeitsmarkt zu ebnen, wurde neben weiteren Projekten, z. B. der Arbeitskreis „Zukunft Arbeit“ gegründet. Die Kooperationspartner sind das Jobcenter, die Agentur für Arbeit, zwei Sprachkursträger und die IHK. Derzeit wird in diesen Arbeitskreis das Projekt „Fit in den Arbeitsmarkt“ entwickelt. In diesem Projekt erhalten Menschen mit abgeschlossenem Integrationskurs, die Möglichkeit ihre Sprach-kompetenz berufsbezogen zu erweitern. Daneben Kompetenztraining und Bewerbungsunterstützung. Das Projekt erfolgt in Kooperation mit Betrieben aus verschiedenen Branchenbereichen. Derzeit befindet es sich nach Festlegung des Konzeptes im Stadion der Akquise der Teilnehmer und soll Ende des Jahres starten. Bei erfolgreichen Start und Beginn des Projektes soll dieses auf den Pflegebereich erweitert werden, mit dem Fokus, insbesondere Frauen eine Teilnahmemöglichkeit zu eröffnen.
Die bestehenden rechtskreisübergreifenden Arbeitskreise mit dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, den Berufsbildungszentren, den Sprachkursträgern, den Mitgliedern des Netzwerkes zur Versorgung traumatisierter Flüchtlinge, den Koordinatoren /Innen in den Kommunen, dem Frauenzimmer, den Gleich-stellungsbeauftragten, den Koordinatoren/Innen auf Landesebene, dem Netzwerk des Paritätischen, den Migrationsberatungsstellen kreisweit, dem Forum auf Kreisebene u.a. sollten unbedingt fortgeführt werden.
Folgende Projekte wurden initiiert bzw. befinden sich in der Vorbereitungs- Umsetzungsphase:
•Projekt Talk About – Sexualität und Gender - initiiert
•ProVention - „Salafismus und Radikalisierung“ – initiiert
•Projekt „Handwerk ist interkulturell“ – initiiert
•Mobile Anerkennungsberatung im Jobcenter – initiiert
•Anlaufstellen bei Traumaverdacht – initiiert
•Mitgliedschaft im „Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ –
initiiert
•Berufsmesse für Geflüchtete 14.02.2018
•Kinderbetreuungsmöglichkeit in Sprachkursen . Vorbereitungsphase
•Projekt „Fit in den Arbeitsmarkt“ - Vorbereitungs- Umsetzungsphase
Für die Netzwerkarbeit und die Initiierung und Umsetzung von Projekten sind 1,80 VZS erforderlich.
Das ganze Team Integration ist für die Aktualisierung der Website, den Info Brief und die App Integreat verantwortlich.
Für die Teamleitung ist ein Stellenanteil von 0,25 VZS vorgesehen.
Insgesamt werden somit 7,40 VZS (einschl. Teamleitung) benötigt. Davon sind 3 Stellen unbefristet, so dass eine Verlängerung der Befristung bis zum 31.12.2024 von 4,5 (rechnerisch 4,40 Stellen) Stellen unbedingt erforderlich ist.
Zwei Vollzeitstellen werden zurückgegeben. Diese Stellen wurden aufgrund der rückläufigen Zahlen im Bereich der Flüchtlinge nicht wieder besetzt. Dies hat u. a. zur Folge, dass keine Praktikanten/Innen oder junge Menschen im Bundesfreiwilligendienst betreut werden können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 297.500,00 € im Jahr; davon 170.750,00 € Landesmittel (2019)
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
5.10 Der Kreis Segeberg fördert und unterstützt in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden, Vereinen, Kita-Trägern und Schulen die Integrations- und Migrationsarbeit.
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
