Drucksache - DrS/2018/240
Grunddaten
- Betreff:
-
Strukturvertrag Soziale Hilfen in Schleswig-Holstein Förderung 2019-2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Pfauter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Entscheidung
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15.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die in den Jahren 2019 – 2022 gewährten Landesmittel aus dem Strukturvertrag soziale Hilfen 2018-2022 in Höhe von 228.340,11 EUR p. a. für die in 2018 bereits bewilligten Projektförderungen, einschließlich des in der Sitzung am 20.09.2018 beschlossenen Peer-SpezialistInnen Projektes, einzusetzen, soweit auch in den Folgejahren die übrigen Fördervoraussetzungen vorliegen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 27.11.2017 wurde ein neuer Zuwendungsvertrag über die Strukturierung der Förderung sozialer Hilfen in Schleswig-Holstein (Strukturvertrag soziale Hilfen) zwischen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein und dem Kreis Segeberg über den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2022 geschlossen.
Dieser Strukturvertrag soziale Hilfen umfasst eine jährliche Zuwendung von 228.340,11 EUR für Maßnahmen zur Förderung der regionalen Suchtkrankenhilfe und zur Förderung von Projekten der offenen Hilfen im sozialpsychiatrischen Bereich.
Bis auf jährlich 22.000,- EUR für die Glücksspielfachstelle ist der Kreis Segeberg frei in der Entscheidung, welche förderungsfähige Maßnahmen aus den Mitteln des Strukturvertrages soziale Hilfen umgesetzt werden.
Seit der Kommunalisierung der Mittel zum 01.01.2012 wurden verschiedene Projekte über unterschiedliche Zeiträume gefördert. Aktuell werden folgende Maßnahmen aus dem Strukturvertrag soziale Hilfen gefördert:
| Mittel-empfänger | Maßnahme | Fördersumme in EUR/p. a. |
1) | Landesverein für Innere Mission | Psychosoziale Begleitung Substituierter (PSB) | 107.685,- |
2) | Landesverein für Innere Mission | Fachberatung Glücksspielsucht | 22.000,- |
3) | Landesverein für Innere Mission | Begegnungsstätten für psychisch kranke Menschen (Standort Kaltenkirchen) | 24.605,54 |
4) | HMW – Gesundheit und Pflege | Aufsuchende niedrigschwellige sozialpsychiatrische Betreuung | 12.000,- |
5) | Das Rauhe Haus | Aufsuchende niedrigschwellige sozial-psychiatrische Betreuung | 21.226,44 |
6) | n.n. | Peer-SpezialistInnen im (sozial-) psychiatrischen Bereich für Anti-Stigma-Arbeit psychisch kranker Menschen sowie deren Einsatz als Multiplikatoren unter anderem in den Bereichen Beratung, Genesungsbegleitung und Gremienarbeit | ca. 30.000,- |
| tarifliche und strategische Reserve (ca. 5 % der Förderhöhe) | ca. 10.800,- | |
Für weitergehende Informationen und den bisherigen Kontext wird auf die Vorlage DrS/2018/096-1 der Sitzung vom 20.09.2018 verwiesen.
In dieser wird dargestellt, dass die aktuell geförderten Maßnahmen wichtige, sinnvolle und wirksame Prozesse begleiten:
- Die Psychosoziale Begleitung Substituierter begleitet und berät Substituierte z.B. bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche, und befördert hierdurch eine Stabilisierung und soziale Integration.
- Die Begegnungsstätte Kaltenkirchen bietet psychisch kranken Menschen eine Tagesstruktur damit deren Lebensqualität und Integrationsmöglichkeiten erhöht werden und somit weitergehende und kostenintensivere Maßnahmen verhindern können.
- Die aufsuchende niedrigschwellige sozialpsychiatrische Begleitung hat Personengruppen im Blick, bei denen Notlagen wie Verwahrlosung, Suizidalität, soziale Isolation, Obdachlosigkeit, Sucht oder fremdgefährdendes Verhalten drohen. Die Hilfen können dem begegnen und die beschriebene Personengruppe in Krisensituationen erreichen und durch präventive und nachsorgende Interventionen ihre Situation verbessern.
- Der bewilligte Aufbau von Peer-SpezialistInnen im (sozial-) psychiatrischen Bereich für die Anti-Stigma-Arbeit psychisch kranker Menschen sowie deren Einsatz als Multiplikatoren unter anderem in den Bereichen Beratung, Genesungsbegleitung und Gremienarbeit wird zurzeit gestartet. Diesem Pilotprojekt sollte aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit gegeben werden, sich über die nächsten Jahre zu entwickeln.
Aus diesem Grund wird verwaltungsseitig empfohlen, die bestehenden und wirkungsvollen Maßnahmen im Rahmen der vorhandenen Förderkulisse fortzuführen und das neue Pilotprojekt weiter aufzubauen.
Um entsprechende Planungssicherheit für die Maßnahmen zu haben, wird verwaltungsseitig empfohlen, den Einsatz der Fördermittel für die bestehenden Maßnahmen bis einschließlich 2022 zu beschließen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Landesmittel |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Siehe strategische Ziele des Kreises Segeberg, insbesondere im Bereich Demografie und Soziale Sicherheit Nrn. 5.3, 5.5, 5.7, 5.10 | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Die Leistungen aus dem Strukturpaket Soziale Hilfen werden im Bereich der
ambulanten Suchthilfe und der offenen Hilfen im sozialpsychiatrischen
Bereich eingesetzt.
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
