Drucksache - DrS/2018/237
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf 2019 ff. im FD 50.60 Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration; hier: Unterhaltssachbearbeitung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Andrasch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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15.11.2018
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
FB III
Teilplan 3112 – Hilfe zur Pflege – Unterhalt-
FD 50.60
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewer-tung | Kosten | Refinan-zierung | Befris- tung |
0.03112.026 0.03112.027 | Verwaltungsfachan-gestellte/r Beamter/in gehobener Dienst | 1 VZS | 5, 9c | 56.900 € | Ja, durch zusätzliche Einnahmen | bis
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Hinweis:
DrS-Nr. | Fachausschuss | Datum | Ergebnis |
DrS/2017/255 | Sozialausschuss | 23.11.2017 | Zustimmung: 6 Ablehnung: -Enthaltung: 6
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Erläuterungen:
Diese Stellenanmeldung wurde bereits im letzten Jahr für den Stellenplan 2018 eingebracht. Aufgrund des Kompromissvorschlages des Landrats an die Politik wurde die Anmeldung des Stellenmehrbedarfs (zum Teil) in dieses Jahr und auf den Stellenplan 2019 verschoben. Diesbezüglich wird auf den Beschluss des Hauptausschusses vom 30.11.2017 verwiesen.
In der Vorlage DrS/2017/255 wurde ein Stellenmehrbedarf von 1,9 VZS begründet. Der Stellenanteil von 0,9 VZS konnte zwischenzeitlich durch eine Mitarbeiterin im mittleren Dienst und durch Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit bei den vorhandenen Mitarbeiterinnen besetzt werden.
Die in der Begründung zur Vorlage (DrS/ 2017/255) dargestellte Fallzahlensteigerung setzt sich insbesondere im Bereich der Unterhaltsheranziehung in der Fällen der stationären Hilfe zur Pflege fort; im Jahre 2017 sind die Fallzahlen von 630 auf 688 Unterhaltspflichtige gestiegen.
Die Unterhaltsheranziehung für die Bereiche der ambulanten Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe kann erst erfolgen, wenn dafür Personal zur Verfügung steht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 56.900 € |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
2.2 Der Kreis Segeberg strebt einen Haushaltsausgleich durch die Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten bzw. die Reduzierung von Ausgaben durch Personaleinsatz an | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
