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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/238

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stelle eines amtlichen Tierarztes/einer amtlichen Tierärztin im Fachdienst 39.30 in den Stellenplan 2019.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

FB II – Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz

 

Teilplan 4142Fleischbeschau

FD 39.30 – Fleischhygiene

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewer-

tung

Kosten
p. a.

Refinan-zierung

Befris-

tung

0.     .     

Amtlicher Tierarzt/

amtliche Tierärztin

1,0 VZS

E 14

98.400

-

ja,

bis

 

nein

 

Begründung:

In Anbetracht der vielfältigen Überwachungsaufgaben im Fachdienst 39.30 ist die Schaffung einer Vollzeitstelle für einen amtlichen Tierarzt fachlich und sachlich erforderlich und unabweisbar. Daher wird die Stelle zusätzlich beantragt.

 

Der Antrag wird wie folgt begründet:

 

  1. Kündigung der stellvertretenden Fachdienstleitung und einer amtlichen Tierärztin zum 31.12.2018.

 

Derzeit besteht eine Vertretung der Fachdienstleitung im Fachdienst 39.30. Ab dem 01.01.2019 wird diese Vertretung nicht mehr gewährleistet sein. Dies begründet sich zum einen darin, dass andere amtliche Tierärzte diese Tätigkeit abgelehnt haben. Zum anderen hat eine weitere amtliche Tierärztin, die sich – wie auch ein weiterer tierärztlicher Kollege – aufgrund ihrer Erfahrung und Fachexpertise als Vertreterin durchaus geeignet hätte, zu Ende des Jahres 2018 gekündigt und wird eine Stelle in einem anderen Kreis antreten.

Die Vertretungstätigkeit kann auch nicht durch andere Fachdienstleiter aus dem Gebiet des öffentlichen Veterinärwesens im Fachbereich II, deren Aufgaben mindestens ebenso vielfältig und komplex sind, wahrgenommen werden. Eine Vielzahl der von der Stellvertretung derzeit wahrge-nommenen Aufgaben muss ab dem 01.01.2019 anderweitig verteilt werden und bei einer Beratung am 27.09.2018 hat sich herausgestellt, dass in vielen Bereichen die Vertretung der Fachdienstleitung nicht sichergestellt werden kann.

 

Die Stelle der Vertretung der Fachdienstleitung ist zur Nachbesetzung nicht vorgesehen, wird aber dringend benötigt. Auch in Anbetracht der Tatsache, dass die besagte andere amtliche Tierärztin den Kreis Segeberg verlassen wird, muss derzeit zwingend davon ausgegangen werden, dass diese Stelle nachbesetzt wird und eine umfassende Einarbeitung des neuen Stelleninhabers zu gewährleisten ist. Auch diese Tätigkeit kann aus Sicht des Fachdienstes nur dann in der erforderlichen Qualität gewährleistet werden, wenn derjenige Tierarzt in der Position der Fachdienstleitung, der den neuen Kollegen einarbeitet, bei einem Teil seiner eigentlichen Aufgaben vertreten wird. 

 

 

2.Verbesserung der verwaltungsrechtlichen Kompetenz im Fachdienst 39.30

 

Der Fachdienst 39.30 wird in verwaltungsrechtlichen Belangen durch Mitarbeiter des Fachdienstes 39.20 und den leitenden Kreisveterinär unterstützt. Insofern werden hier zusätzliche Aufgaben wahrgenommen und originäre Aufgaben des Fachdienstes 39.20 müssen dadurch zurückgestellt werden.

 

Für die Verbesserung der verwaltungsrechtlichen Kompetenz ist es erforderlich, dass Tierärztinnen und Tierärzte aus dem Fachdienst 39.30 an entsprechenden Lehrgängen zum spezifischen Verwaltungsrecht teilnehmen. Dadurch werden Abwesenheitszeiten entstehen, die ebenfalls zu kompensieren sind. Auch dies kann nach hiesiger Einschätzung nur durch die Einstellung eines weiteren amtlichen Tierarztes erfolgen.

 

 

3.Personalentwicklung im Fachdienst 39.30

 

Die Mehrzahl der Tierärzte im Fachdienst 39.30 ist bereits 60 Jahre und älter. Unter diesem Aspekt ist es umso wichtiger bereits jetzt jüngere Kollegen zu rekrutieren und mit der gebotenen Sorgfalt in die vielfältigen Aufgaben einzuarbeiten. Grundsätzlich soll mittel- bis langfristig zumindest ein Tierarzt im Fachdienst 39.30 tätig sein, der die Prüfungen zur Erlangung der Befähigung für den höheren Dienst in der Veterinär-verwaltung erfolgreich absolviert hat. Dies bedeutet jedoch, dass der entsprechende Kollege zum einen umfassend und insbesondere in die Tätigkeiten des tierärztlichen Innendienstes eingearbeitet wird und auch ausreichend Zeit (dreieinhalb Monate) ist, um das sogenannte Kreisexamen mit dem vorbereitenden Lehrgang zu absolvieren. Hinzu kommen ggfs. noch Praktika als Zugangsvoraussetzungen für den Lehrgang in unterschiedlichen Einrichtungen wie beispielsweise Laboren oder auch Behörden der Veterinärverwaltung. Es ist unschwer zu erkennen, dass diese Personalentwicklung über die regulären Aufgaben Arbeitszeit und Ressourcen erfordert, die mit den gegenwärtig angestellten Tierärzten nicht leistbar sein wird.

 

 

4.Mit zunehmenden Alter des Vion-Schlachtbetriebes (> 50 Jahre) ist der

Instandhaltungsaufwand in den letzten Jahren deutlich größer geworden. Entsprechende Instandhaltungsarbeiten müssen aber unter dem Aspekt des gesundheitlichen Verbraucherschutzes besonders intensiv überwacht werden. Daraus resultiert eine vermehrte Arbeitsbelastung der Kollegen vor Ort.

 

Fazit: Eine befristete Anstellung eines amtlichen Tierarztes würde zwar kurzfristig Entlastung bringen aber bereits jetzt ist absehbar, dass eine qualifizierte und kompetente Personalentwicklung im Fachdienst 39.30 nur dann möglich sein wird, wenn den vorstehenden Ausführungen durch die Schaffung der Stelle Rechnung getragen werden wird. Insbesondere in der heutigen Zeit mit allen Schwierigkeiten der Fachkräfterekrutierung ist eine besonnene und rechtzeitige Planung und Umsetzung solcher Entwicklungsmaßnahmen unabdingbar. Der Stellenmehrbedarf kann nicht durch einen verminderten Arbeitsaufwand bei anderen Aufgaben des Fachdienstes egalisiert werden und besteht akut.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

98.400 € p. a. (Die Kosten sind im Haushaltsentwurf 2019 nicht enthalten.)

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 4142

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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