Drucksache - DrS/2018/246
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesundheitsportal
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Dr. Friege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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12.11.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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04.12.2018
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Gestoppt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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06.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der OVG-Ausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt,
- die Verwaltung wird beauftragt, ein digitales Gesundheitsportal für den Kreis Segeberg zu erstellen,
- vorsorglich den Betrag von 90.000,00 € für den Aufbau des Gesundheitsportals in den Haushalt 2019 aufzunehmen, der unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die zuständigen Kreisgremien steht.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Lenkungsgruppe zur Konzeption eines Zukunfts- und Infrastrukturprogrammes hat im Bereich Gesundheit die Erstellung eines Wissens- und Informationsportals für den Kreis Segeberg befürwortet (Stand November 2017). Hier wird explizit die Möglichkeit zum Anzeigen von Anbietern im Gesundheitswesen aufgeführt.
Auf Grundlage dieser Anregung wird folgendes Vorhaben geprüft:
IST-Stand: Rund 67 % der regelmäßigen Internetnutzer*innen suchten im Internet nach gesundheitsrelevanten Informationen. Somit hat das Internet für die Beschaffung von Gesundheitsinformationen einen hohen Stellenwert. Es gibt einzelne Internetseiten auf denen Nutzer*innen nach bestimmten Angeboten wie niedergelassenen Ärzten, Apotheken etc. suchen können. Weiterhin gibt es vereinzelte Internetseiten, die versuchen die Angebote regional zu bündeln. Diese Websites sind jedoch nicht umfassend und weisen eine hohe Unvollständigkeit der Daten auf. Auf dem Internetauftritt des Kreises sind im SeniorenNetz vereinzelte Verlinkungen zu externen Websites enthalten. Zusätzlich enthält der psychosoziale Wegweiser des Sozialpsychiatrischen Dienstes Teilaspekte von Angeboten. Dieser steht derzeit jedoch nur als Dokument zum Selbstausdrucken zur Verfügung. Ebenso sind im Wegweiser der Frühen Hilfen einige relevante Informationen enthalten.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass es derzeit nicht möglich ist, sich auf einer unabhängigen, neutralen und benutzerfreundlichen Website über Angebote im Gesundheits- und Sozialwesen für das Kreisgebiet zu informieren.
Inhalt: Geprüft wird die Etablierung eines unabhängigen, neutralen und benutzerfreundlichen digitalen Gesundheitswegweisers für den Kreis Segeberg. Auf dieser Website sollen Angebote im Sinne eines engen Gesundheitsverständnis wie ambulante und stationäre ärztliche, therapeutische und pflegerische Leistungen aber auch Beratungs- und Hilfsangebote für bestimmte Zielgruppen im Sinne eines umfassenden Gesundheitsverständnisses integriert werden. Die Nutzer*innen haben die Möglichkeit über unterschiedliche Suchfunktionen (kartenbasiert, PLZ-Suche etc.) nach relevanten Angeboten zu suchen. Es wird empfohlen den digitalen Gesundheitswegweiser als SubPortal zur Kreisseite zu erstellen.
Zielgruppe: Der digitale Gesundheitswegweiser hat zwei primäre Zielgruppen:
a) Einwohner*innen des Kreises Segeberg und b) Mitarbeiter*innen öffentlicher und privater Einrichtungen bzw. Träger.
Ziel: Der digitale Gesundheitswegweiser soll für beide Zielgruppen als Lotse und Navigator im Gesundheits- und Sozialwesen dienen. Für Mitarbeiter*innen öffentlicher Einrichtungen bzw. Träger kann der digitale Gesundheitswegweiser in Beratungssituationen von Klienten die Arbeit unterstützen bzw. erleichtern.
Zeitplan: Dieser Punkt wurde (Stand 25.10.) aus u. g. Überlegungen bis zur Ausschusssitzung nicht weiter verfolgt.
Kosten: Die Kosten für die erstmalige Entwicklung sind aus u. g. Gründen nicht mit seriösen Zahlen kalkulierbar. Für die spätere fortlaufende Aktualisierung des errichteten Wegweisers wurde dies nur ansatzweise versucht.
Der Gedanke einen Gesundheitswegweiser zu erstellen, wurde seit dem Frühjahr interdisziplinär (Gesundheitsplanung, Planerrunde des Fachbereichs III / Fachdienst Gesundheit / Fachdienst 10.50 Information und Kommunikation mit der Firma Advantic GmbH) geprüft.
Zu den Ergebnissen im Detail wird auf die beiden im Anhang bestehenden Konzepte des Fachdienstes Gesundheit und des Fachdienstes Information und Kommunikation verwiesen. Hier eine stichwortartige Zusammenfassung:
- Grundsätzlich könnte ein errichtetes Gesundheitsportal als Subportal des Kreisportales (über die Firma Advantic) administriert werden
- Bisher angefragte übergeordnete Verbände sind nicht bereit bzw. in der Lage ihre Daten zu übermitteln.
- Die Errichtung einer Website wäre grundsätzlich über einen ausgebildeten Informatiker oder einen Informatikstudenten auf Honorarbasis in Kooperation mit der Gesundheitsplanerin (Inhalte/Aufbau) und der Firma Advantic, welche die Subportale administriert, möglich. Die Stellenbedarfe waren bis zur Erstellung dieser Vorlage nicht seriös kalkulierbar. Insbesondere da die Frage eines Datentransfers nicht abschließend geklärt werden konnte.
- Eine manuelle Dateneingabe aus unterschiedlichen Datenquellen ist aufwendig und hinsichtlich der Personalkosten schwer einschätzbar.
- Des Weiteren müssen auch entsprechende Leistungen und Angebote außerhalb der Kreisgrenzen, die von Bürger*innen des Kreises Segeberg genutzt werden, aufgenommen werden. Dies ist insbesondere für Bürger*innen an den Randgebieten wichtig.
- Es ergeben sich weiterhin die Fragen, ob die Erwartungshaltungen der Öffentlichkeit und der aufgenommen Anbieter erfüllt werden können: Viele Praxen sind überlaufen und auf kommerziell geführten Portalen gelistet. So ist die Frage, inwieweit ein Interesse der Anbieter besteht, auf einer weiteren Plattform aufgeführt zu werden. Für Bürger*innen kann dies möglicherweise bedeuten, dass sie bei aufgeführten Anbietern abgewiesen werden. Es ist davon auszugehen, dass dies jedoch nur einen Teil der Anbieter betrifft.
Zusammengefasst kann die Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt die benötigten Sachkosten nicht kalkulieren, da noch zahlreiche Fragen offen sind, insbesondere zur Aufbereitung und Pflege der Daten. Insofern wird ein Betrag von 90.000,00 € für 2019 geschätzt, der unter den Vorbehalt der Freigabe der Haushaltsmittel durch die Kreisgremien gestellt werden sollte. Sobald die Verwaltung die Kostenkalkulation erstellt hat, werden die Kreisgremien erneut befasst.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 90.000,00 € 2019, Folgekosten noch unklar |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan:4141 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
1.2 (Erhöhung der Kundenfreundlichkeit) | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
