Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/221

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Befristung der Stellen 0.12210.0033, 0.12210.0034, 0.12210.0036 und 0.12210.0041 bis zum 31.12.2024 zu verlängern.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

FB II – Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz

 

Teilplan 1221 – Ausländer- und Asylangelegenheiten

FD 33.00 – Ausländerbehörde

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

Befristung

0.12210.0033 0.12210.0034

0.12210.0036

0.12210.0041

 

 

Verw.-Angest.

3,5

VZS

7, 9b

197.000 €

Anteilig über

Gebührenein-

nahmen

ja, kw 2025

 

 

Erläuterungen:

Die Anträge auf Verlängerung der Befristung bis zum 31.12.2024 für die dargestellten Stellen beruhen auf einer Organisationsuntersuchung vom 12.06.2018.

 

a)    In der Organisationsuntersuchung wurde unter Punkt 2. für den Aufgabenbereich der allgemeinen Ausländerangelegenheiten (Stellenplan-Nr. 0.12210.0034, befristet bis 31.12.2019) festgestellt, dass derzeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 7,4 Stellen eingesetzt sind.

Als ermittelter Bedarf in diesem Bereich wurden 8,5 Stellen festgestellt.

Aufgrund der hohen Anzahl von anerkannten Flüchtlingen und diesbezüglichen Antragsverfahren besteht im allgemeinen Ausländerbereich ein hohes Arbeitsaufkommen, das bei gestiegener Komplexität und Termindruck abzuarbeiten ist. Weitere Gründe für einen andauernden Stellenbedarf in dem Bereich sind Ausstellungen und Prüfungsverfahren von EU-Bürgern und Familienangehörigen, die einen hohen Anteil des ausländischen Bevölkerungsanteils ausmachen.

Einen größeren Anteil nehmen zunehmend der allgemeine Familiennachzug und der anzuerkennenden Flüchtlinge ein.

Durch erweiterte Regelungen nehmen die Arbeitsmigration und diese Antragsverfahren zu. Derzeit prüft der Gesetzgeber, ob 2019 ein sogenanntes Einwanderungsgesetz geschaffen wird.

Begründet ist dieser Verlängerungsbedarf durch eine gestiegene Zahl ausländischer Kunden in diesem Bereich und den damit verbundenen Fallzahlen.
Hinzu kommen wiederholte Rechtsänderungen in verschiedenen zu berücksichtigenden Normen, erforderliche statistische Erhebungen und das zunehmende gesetzgeberische Einpflegen von Einzelfallnormen, die sowohl die Komplexität der Fallbearbeitung und die Prüfungsdauer erhöhen.
 

b)    Unter Punkt 1. der Organisationsuntersuchung ist ein Stellenbedarf von 5,1 Stellen für den Aufgabenbereich Asyl (Stellenplan-Nr. 01.12210.0033, befristet bis 31.12.2018 und Stellenplan-Nr. 01.12210.0036, 01.12210.0041, beide befristet bis 31.12.2019) festgestellt worden.

Zwar ist die Zahl der jährlich neu zugewiesenen Personen gesunken. Durch die relativ lange Dauer der anhängigen Asyl-und Gerichtsverfahren ist die Bestandszahl von Personen in der Prüfung mit ca. 1.200 Personen aber weiterhin hoch. Es bedarf in dieser Zeit der Bearbeitung  asylunabhängiger Anträge (z.B. Beschäftigung, Umverteilung) und Ausweisverlängerungen, die im Zusammenhang mit der Vorsprache vorgenommen werden.

Durch die Verteilung von Personen aus Herkunftsländern, die nicht rückführbar sind oder dem Vorliegen von Ausreisehindernissen ist die Zahl, der zu duldenden Ausreisepflichtigen auf ca. 400 Personen gestiegen. Aufgrund von Mitwirkungsverpflichtungen und Ausreiseberatungen bestehen  kürzere Verlängerungsintervalle.

Aufgrund der  in den letzten beiden Jahren eingeführten Arbeitserlaubniserleichterungen für Flüchtlingsbewerber sind Anträge auf Genehmigungen von Ausbildungen, Praktika, Arbeitsaufnahmen in nahezu allen Verfahrensstadien zu prüfen und zu bescheiden.

Im Asylbereich werden die Ausweise und Reisedokumente der anerkannten Flüchtlinge beantragt, aufgenommen, geprüft und anschließend an die Personen ausgehändigt. Aufgrund einer hohen Anerkennungsquote sind zahlreiche Dokumente auszustellen.

Sehr arbeits-und zeitaufwendig gestaltet sich die Unterbringung, der in den Kreis Segeberg verteilten Flüchtlingsbewerber. Trotz geringerer Anzahl als in den letzten Jahren, bedarf die dezentrale Zuweisung der Ankommenden unter dem Leitbild der integrationsorientierten Verteilung eines hohen Abstimmungsumfangs.

Aufgrund der internen Bewertung der Arbeitssituation zum aktuellen Stand wird eine halbe Vollzeitstelle im Asylbereich in den Abgang gebracht (siehe Vorlage).

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

197.000 € in p.a.

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 1221

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

Loading...