Drucksache - DrS/2018/220
Grunddaten
- Betreff:
-
Freigabe von einer im Stellenplan 2018 mit Sperrvermerk versehenen Stelle im Fachdienst 32.00 -Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten (Nr. 0.1221.042)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Schröder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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12.11.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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29.11.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für den Stellenplan 2018 wurde im Bereich des Fachdienstes 32.00 – Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten eine zusätzliche Stelle für die Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz beantragt (DrS 2017/217). Die Stelle wurde nach dem Kompromissvorschlag für die Stellenanmeldungen für 2018 durch Beschluss des Kreistages mit einer halben Stelle anerkannt und für einen 0,5-Stellenanteil mit einem Sperrvermerk versehen.
Grundlage für den Antrag waren die Neuregelungen aus dem Prostituierten-schutzgesetz, das zum 01.07.2017 in Kraft getreten ist. Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Gesetzes als „Prostitutionsgewerbeaufsichtsbehörde“ hat das Land Schleswig-Holstein im Hinblick auf die Erteilung der Erlaubnisse zum Betrieb von Prostitutionsstätten und die regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Betriebstätten (Abschnitte 3 - 5 des Gesetzes) auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen.
Es handelt sich damit um eine neue Aufgabe, die dem Schutz der Prostituierten durch Schaffung ordnungsgemäßer Zustände in den Prostitutionsstätten dienen soll. Zu den überwachungspflichtigen Betriebsstätten im Sinne des Gesetzes zählen Bordellbetriebe, Modelwohnungen, Prostitutionsfahrzeuge sowie Prostitutionsveranstaltungen oder die Prostitutionsvermittlung. Im Rahmen der Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz sind die gesetzlichen Mindestanforderungen (u. a. Zuverlässigkeit, Sicherheitsmaßnahmen, bauliche Anforderungen, Betriebskonzept usw.) im Erlaubnisverfahren zu überprüfen und im laufenden Betrieb zu kontrollieren. Zur Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen können Anordnungen erlassen werden oder bestehende Erlaubnisse widerrufen werden.
Bisher wurden eingehende Erlaubnisanträge bearbeitet bzw. die Erlaubnisverfahren sind noch anhängig, da aufwendige Nachforderungen bestehen
Derzeit ist festzustellen, dass zwar von den betroffenen Betreibern die erforderlichen Anträge überwiegend gestellt worden sind. Allerdings liegen in den meisten Fällen die für die Prüfung notwendigen Unterlagen nicht umfassend vor bzw. es sind noch offene Fragen zu klären, die sich aus den vorgelegten Unterlagen ergeben. Sofern sich in der weiteren Prüfung der Anträge ergibt, dass die beantragten Erlaubnisse nicht erteilt werden können, muss nach der ablehnenden Entscheidung gegenüber den Antragstellern die Schließung der Betriebsstätten erfolgen. In diesen Fällen können sich aufwendige Verwaltungsgerichtsverfahren anschließen.
Die bisher gesammelten Erfahrung zur Bearbeitungsdauer der Erlaubnisanträge zeigen, dass für eine sowohl quantitativ möglichst umfassende (Kontrollen zur Verminderung der Dunkelziffer) als auch umfängliche (Erlaubnisverfahren, Verwaltungsvollzug, Rechtsbehelfsverfahren) Umsetzung der Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz eine Vollzeitstelle notwendig ist. Die Freigabe des Sperrvermerkes wird daher beantragt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: | |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten | |
| Die Personalkosten sind in der Haushaltsplanung enthalten.
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| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan:1221 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
