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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/218

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag, die Aufnahme der Stellen 0.12210.0048 und 0.12210.0049 in den Stellenplan 2019. Die Stelle 0.12210.0049 erhält einen Sperrvermerk und ist durch den Hauptausschuss freizugeben.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

FB II – Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz

 

Teilplan 1221 – Ausländer- und Asylangelegenheiten

FD 33.00 – Ausländerbehörde

 

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewer-tung

Kosten
p. a.

Refinan-zierung

Befris-tung

0.12210.0048

 

Verw.-Angest.

1,00

VZS

9 b

62.800 €

Anteilig über

Gebührenein-

nahmen

ja, bis kw 2025

nein

0.12210.0049

Verw.-Angest.

1,00

VZS

9 b

62.800 €

Anteilig über

Gebührenein-

nahmen

Sperrvermerk

 

 

Erläuterungen:

a)    Die mit Befristung bis 2025 dargestellte Stellenanmeldung (0.12210.0048) beruht auf einer Organisationsuntersuchung vom 12.06.2018.
In dieser wurde unter Punkt 2. für den Aufgabenbereich der allgemeinen Ausländerangelegenheiten festgestellt, dass derzeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 7,4 Stellen eingesetzt sind.

Als ermittelter Bedarf in diesem Bereich wurden 8,5 Stellen festgestellt.

Begründet ist dieser Bedarf durch eine gestiegene Zahl ausländischer Kunden in diesem Bereich und insgesamt gestiegenen Fallzahlen.

Hinzu kommen wiederholte Rechtsänderungen in verschiedenen zu berücksichtigenden Normen, erforderliche statistische Erhebungen und das zunehmende gesetzgeberische Einpflegen von Einzelfallnormen, die sowohl die Komplexität der Fallbearbeitung als auch die Prüfungsdauer erhöhen.

 

b)    Die mit einem Sperrvermerk dargestellte Stellenanmeldung (0.12210.0049) ist nachträglich aufgrund der bundesgesetzlichen Gewährung eines Anspruchs auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten seit 01.08.2018 erfolgt.

Es wurde in das Aufenthaltsgesetz ein neuer Paragraph (§ 36 a Aufenthaltsgesetz) eingefügt.

Dieser regelt den bis dahin ausgeschlossenen Familiennachzug für diesen Personenkreis, der auf grundsätzlich 1.000 Personen pro Monat und Bundesgebiet begrenzt ist.

Aus den bisher vorliegenden Bearbeitungshinweisen für diese Fallkonstellationen ist zu entnehmen, dass es sich um einen über den allgemeinen Familiennachzug hinausgehenden Prüfungsumfang handelt. Für eine anschließende Priorisierung der 1.000 Einreisenden durch das Bundesverwaltungsamt sind auch sogenannte weiche Fakten (z. B. Integrationsbemühungen oder -leistungen) durch den Fachdienst zu ermitteln, zu bewerten und weiterzusenden.

Grundsätzlich antragsberechtigt über die deutschen Auslandsvertretungen sind vor der Priorisierung alle Personen, die dabei eine Referenzperson mit subsidiärem Schutz im Bundesgebiet benennen.
Dies bedeutet, dass durch den Fachdienst im Vorwege mehr Fälle zu prüfen sein werden, als tatsächlich kurzfristig einreisen.

Um eine rechtzeitige Berücksichtigung des Stellenbedarfs zu ermöglichen, wurde diese Stelle mit einem Sperrvermerk versehen. Die Freigabe erfolgt durch den Hauptausschuss.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

125.600 € p.a.

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan:1221

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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