Drucksache - DrS/2018/197
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf FD 39.20 für das Haushaltsjahr 2019 ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Schröder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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12.11.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
FB II – Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz
Teilplan 1223 – Verbraucherschutz
FD 39.20 – Tiergesundheit und -haltung
Stellen- | Bezeich-nung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinan-zierung | Be- fristung |
Amtstierarzt/ Amtstierärztin | 1,0 VZS | E 14 | 106.900 € | - |
Begründung:
In Anbetracht zweier Überwachungsaufgaben ist die Schaffung einer Vollzeitstelle für einen Amtstierarzt fachlich und sachlich erforderlich und unabweisbar. Daher wird die Stelle zusätzlich beantragt.
Der Antrag wird wie folgt begründet:
- Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einer von Wildschweinen dicht besiedelten Region in Belgien:
Die Tatsache, dass die Afrikanische Schweinepest in Belgien ausgebrochen ist, belegt, dass diese Erkrankung in Verbindung mit Transportwegen von Tieren, Waren und menschlichen Arbeitskräften jederzeit auftreten kann, weil diese Transportwege nicht umfassend und ausreichend kontrollierbar sind. Die Schwarzwildbestände sind nicht ausreichend zu schützen. Für die Bestände von Hausschweinen sieht dies anders aus. In diesen Tierbeständen können durch konzentrierte und forcierte Überwachungsmaßnahmen ausreichende Biosicherheitsmaßnahmen aufgestellt werden, die den wirkungsvollen Schutz dieser Bestände vor Infektionen bewirken können.
Im Kreis Segeberg sind 249 Schweinebestände vorhanden, die aktuell und in der Folge einer verstärkten Überwachung zu unterziehen sind, um ausreichende Schutzmaßnahmen im Fall eines möglichen Seucheneintrags getroffen zu haben. Derzeit sind vier Amtstierärzte, ab dem 01.10.2018 fünf Amtstierärzte, im Fachdienst Tiergesundheit und -haltung beschäftigt. Die Arbeitskraft dieser zwei Kolleginnen und der drei Kollegen ist nicht ausreichend, um eine qualitativ angemessene, hochwertige Überwachung und den Schutz dieser Bestände vor erheblichen wirtschaftlichen Schäden wirksam zu garantieren. Hinzu kommt, dass zwischen den Kontrollen der einzelnen Bestände aus hygienischen Gründen Karenzzeiten von 48 Stunden durch verschiedene Zuchtorganisationen zumindest für Sauenhaltungen vorgegeben sind. Durch diese Karenzzeiten wird die Überwachungstätigkeit zusätzlich erschwert. Daher ist für die akut erforderliche Überwachung von Schweinebeständen die Einstellung einer weiteren Fachkraft also eines Amtstierarztes erforderlich.
Die aktuell durchgeführten Kontrollen in schweinehaltenden Betrieben belegen eindrucksvoll, dass nicht nur ein Mehraufwand in Form der reinen Kontrollen sondern auch im Hinblick auf die Einleitung der gebotenen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen erforderlich sein wird. Die Landrätinnen und Landräte sowie die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister haben sich auf ein Paket von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest geeinigt. Dieses Maßnahmenbündel ist geeignet, um die Mitwirkung der Jägerschaft beim Abschuss von Schwarzwild und eine hygienische Entsorgung von Aufbruch und Fallwild zu forcieren. Der Schutz der Schweine haltenden Betriebe, dem wirtschaftlich und aus Gründen des Tierseuchen- und Tierschutzes eine weitaus höhere Relevanz beizumessen ist, wird hierbei jedoch vernachlässigt. Diese Schutzfunktion kann durch eine funktionierende Überwachung mit der zeitnahen Einleitung stringenter Maßnahmen zur Förderung der Biosicherheit einzelner Betriebe mit ausreichender Personaldecke gewährleistet werden.
Der Stellenmehrbedarf kann nicht durch einen verminderten Arbeitsaufwand bei anderen Aufgaben des Fachdienstes egalisiert werden und besteht akut. Diese Stelle ist im Stellenplanentwurf 2019 noch nicht enthalten.
- Keine Durchführung von Routinekontrollen im Tierschutz und entsprechend
keine Durchführbarkeit einer risikoorientierten Überwachung der Tierbe-stände:
Im Tierschutzbereich ist es seit März 2017 nicht mehr möglich Routinekontrollen durchzuführen. Das Ziel im Benchmarking ist bei 5% Routinekontrollen angesetzt. In der Vergangenheit seit Juli 2017 zeigt sich zunehmend, dass Tierschutzfälle einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsmehraufwand und zahlreiche Nachkontrollen bedingen, was dementsprechend zeitintensiv ist. In der Folge bleiben Routinekontrollen und reguläre Kontrollfrequenzen, die aus der üblichen Risikobewertung für einzelne Tierhaltungsbetriebe resultieren, völlig auf der Strecke. Die Einstellung eines zusätzlichen Amtstierarztes kann in diesem Bereich dazu führen, dass die Routinekontrollen zumindest teilweise wieder möglich sein werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 106.900 € p. a. (Die Kosten sind im Haushaltsentwurf 2019 nicht enthalten.) |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 1223 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
