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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/181

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Erhöhung des Stellenanteils der Stelle 0.52300.0003 im Umfang einer 0,25-Vollzeitstelle in den Stellenplan 2019.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

FB IV – Umwelt, Planen, Bauen

 

Teilplan 523 – Denkmalschutz und -pflege

FD 63.40 – Bauaufsicht, Brandschutz, Denkmalschutz / Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

Befristung

0.52300.0003

Sachbearbeiter/in Denkmalschutz

0,25 VZS

E11

18.200€

keine

ja, bis

 

nein

 

Hinweis:

DrS-Nr.

Fachausschuss

Datum

Ergebnis

 

     

 

 

 

Erläuterungen:

In der unteren Denkmalschutzbehörde war bis zum 31.12.2013 nur eine Vollzeitstelle vorhanden.

 

Mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes zum 30.01.2015 wurde die Unterscheidung zwischen besonderen und einfachen Kulturdenkmalen aufgegeben. Die einfachen Kulturdenkmale werden seitdem vom Landesamt für Denkmalschutz daraufhin überprüft, ob sie den Wert eines Kulturdenkmals haben.

 

Da bereits vorher zu erwarten war, dass sich mit der Überprüfung durch das Landesamt die Zahl der eingetragenen Kulturdenkmale erhöhen würde, wurde zum 01.01.2014 eine zusätzliche Stelle im Umfang einer 0,25- Vollzeitstelle geschaffen. Außerdem sollte auf diese Weise eine Vertretung in der unteren Denkmalschutzbehörde sichergestellt werden.

 

Das Landesamt für Denkmalschutz hat im Kreis Segeberg mit der Erhebung der einfachen Kulturdenkmale am 11.05.2016 begonnen. Mittlerweile ist die Überprüfung durch das Landesamt vorangeschritten. Danach hat sich die Zahl der eingetragenen und der zur Eintragung vorgesehenen Kulturdenkmale sowie der zu kontrollierenden Objekte wie folgt entwickelt:

 

Denkmalstatus

Stand: 10.05.20161)

Stand: 04.04.2018

Steigerung

In die Denkmalliste eingetragen

293

446

52 %

Zur Eintragung in die Denkmalliste vorgesehen2)

90

230

156 %

Noch zu kontrollierende (Denkmal-)Objekte3)

33

241

630 %

 

Summe

416

910

219 %

 

1)    In dem Zeitraum vom 30.01.2015 (also nach dem Inkrafttreten der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes) bis zum 10.05.2016 erfolgte im Kreis Segeberg noch keine Erhebung der einfachen Kulturdenkmale durch das Landesamt.

2)    Das formale Eintragungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

3)    Es ist davon auszugehen, dass diese Objekte in die Denkmalliste eingetragen werden.

 

Der Arbeitsaufwand hat sich in der unteren Denkmalschutzbehörde damit entwickelt und ist gegenüber 2014, also vor Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetzes, angestiegen. Auch wenn sich die Fallzahlen um das Doppelte erhöht haben, ist daraus nicht von selbst ein doppelter Stellenbedarf abzuleiten. Denn viele der jetzt eingetragenen Denkmale sind in einem guten Erhaltungszustand und verursachen bei der unteren Denkmalschutzbehörde zunächst keinen Arbeitsaufwand.

 

Ein vom Fachdienst Personal und Organisation durchgeführter Vergleich mit den anderen Kreisverwaltungen ergab, dass die Erhöhung im Umfang einer 0,25- Vollzeitstelle ausreichend sein müsste. Die Besetzung soll durch Aufstockung des Stundenanteils des bisherigen Stelleninhabers erfolgen.

 

Tatsächlich ist die untere Denkmalschutzbehörde derzeit mit 1,5 Stellen besetzt. Davon ist ein Stellenanteil im Umfang einer 0,25-Vollzeitstelle bis zum 31.12.2018 befristet. Die Befristung ergibt sich daraus, dass dieser Stellenanteil aus einem anderen Teilplan entnommen wurde. Er wird aber dort in den folgenden Jahren wieder benötigt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

18.200€

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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