Drucksache - DrS/2018/181
Grunddaten
- Betreff:
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Stellenmehrbedarf FD 63.40 für das Haushaltsjahr 2019 ff.: FD 63.40 - Bauaufsicht, Brandschutz, Denkmalschutz / Geschäftsstelle Gutachterausschuss Sachbearbeiter/in Denkmalschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bauaufsicht, Brandschutz, Denkmalschutz/Geschäftsstelle Gutachterausschuss
- Bearbeitung:
- Volker Rimka
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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05.11.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
FB IV – Umwelt, Planen, Bauen
Teilplan 523 – Denkmalschutz und -pflege
FD 63.40 – Bauaufsicht, Brandschutz, Denkmalschutz / Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinanzierung | Befristung |
0.52300.0003 | Sachbearbeiter/in Denkmalschutz | 0,25 VZS | E11 | 18.200€ | keine |
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Hinweis:
DrS-Nr. | Fachausschuss | Datum | Ergebnis |
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Erläuterungen:
In der unteren Denkmalschutzbehörde war bis zum 31.12.2013 nur eine Vollzeitstelle vorhanden.
Mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes zum 30.01.2015 wurde die Unterscheidung zwischen besonderen und einfachen Kulturdenkmalen aufgegeben. Die einfachen Kulturdenkmale werden seitdem vom Landesamt für Denkmalschutz daraufhin überprüft, ob sie den Wert eines Kulturdenkmals haben.
Da bereits vorher zu erwarten war, dass sich mit der Überprüfung durch das Landesamt die Zahl der eingetragenen Kulturdenkmale erhöhen würde, wurde zum 01.01.2014 eine zusätzliche Stelle im Umfang einer 0,25- Vollzeitstelle geschaffen. Außerdem sollte auf diese Weise eine Vertretung in der unteren Denkmalschutzbehörde sichergestellt werden.
Das Landesamt für Denkmalschutz hat im Kreis Segeberg mit der Erhebung der einfachen Kulturdenkmale am 11.05.2016 begonnen. Mittlerweile ist die Überprüfung durch das Landesamt vorangeschritten. Danach hat sich die Zahl der eingetragenen und der zur Eintragung vorgesehenen Kulturdenkmale sowie der zu kontrollierenden Objekte wie folgt entwickelt:
Denkmalstatus | Stand: 10.05.20161) | Stand: 04.04.2018 | Steigerung |
In die Denkmalliste eingetragen | 293 | 446 | 52 % |
Zur Eintragung in die Denkmalliste vorgesehen2) | 90 | 230 | 156 % |
Noch zu kontrollierende (Denkmal-)Objekte3) | 33 | 241 | 630 %
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Summe | 416 | 910 | 219 % |
1) In dem Zeitraum vom 30.01.2015 (also nach dem Inkrafttreten der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes) bis zum 10.05.2016 erfolgte im Kreis Segeberg noch keine Erhebung der einfachen Kulturdenkmale durch das Landesamt.
2) Das formale Eintragungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
3) Es ist davon auszugehen, dass diese Objekte in die Denkmalliste eingetragen werden.
Der Arbeitsaufwand hat sich in der unteren Denkmalschutzbehörde damit entwickelt und ist gegenüber 2014, also vor Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetzes, angestiegen. Auch wenn sich die Fallzahlen um das Doppelte erhöht haben, ist daraus nicht von selbst ein doppelter Stellenbedarf abzuleiten. Denn viele der jetzt eingetragenen Denkmale sind in einem guten Erhaltungszustand und verursachen bei der unteren Denkmalschutzbehörde zunächst keinen Arbeitsaufwand.
Ein vom Fachdienst Personal und Organisation durchgeführter Vergleich mit den anderen Kreisverwaltungen ergab, dass die Erhöhung im Umfang einer 0,25- Vollzeitstelle ausreichend sein müsste. Die Besetzung soll durch Aufstockung des Stundenanteils des bisherigen Stelleninhabers erfolgen.
Tatsächlich ist die untere Denkmalschutzbehörde derzeit mit 1,5 Stellen besetzt. Davon ist ein Stellenanteil im Umfang einer 0,25-Vollzeitstelle bis zum 31.12.2018 befristet. Die Befristung ergibt sich daraus, dass dieser Stellenanteil aus einem anderen Teilplan entnommen wurde. Er wird aber dort in den folgenden Jahren wieder benötigt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 18.200€ |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
x | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
