Drucksache - DrS/2018/210
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf für den Fachdienst 51 im Fachbereich III; hier Präsenzkraft des Jugendamtes in der Jugendberufsagentur
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Verfasser 1:
- Stankat, Manfred
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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01.11.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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06.11.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport sowie der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt, in den Stellenplan 2019 ff. die unbefristete Stelle Nr. 0.3631.0002, Präsenzkraft des Jugendamtes in der Jugendberufsagentur Segeberg, aufzunehmen. Demgegenüber steht als Stellenabgang die Streichung der bisherigen Stelle Nr. 0.36390.009, Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte.
Sachverhalt
Sachverhalt:
FB III – Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
Teilplan 3631 – Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
FD 51 – Jugendamtsleitung (Team 51.00)
Stellen- | Bezeich-nung | Anzahl | Bewer-tung | Kosten | Refinan-zierung | Befristung |
0.36310.0002
| Beschäf-tigte/r | 1,0 VZS | 11 (vorbehalt-lich Stellen-bewertung) | 72.900 Euro | nein |
Anhand DrS/2017/011 haben sich die Fachausschüsse sowie der Kreistag mit dem Konzept sowie dem Aufbau einer Jugendberufsagentur (JBA) im Kreis Segeberg befasst und dieses beschlossen. Weitere Berichterstattungen der Verwaltung sowie Beschlussfassungen der Gremien zur Entwicklung der JBA erfolgten auf Basis der DrS/2017/140 bzw. DrS/2018/132. Die Standorte der JBA sind Norderstedt (seit 2017 in Betrieb unter Mitwirkung des Jugendamtes Norderstedt), Kaltenkirchen (Eröffnung erfolgte am 20.09.2018) sowie Bad Segeberg (Eröffnung erfolgt voraussichtlich im II. Quartal 2019).
Zur Sicherstellung mindestens einer Präsenzkraft des Kreisjugendamtes in der JBA soll die VZ-Stelle Nr. 0.3631.0002 neu geschaffen werden. Demgegenüber steht als Stellenabgang die Stelle Nr. 0.36390.009, Koordinierung der Bildungs-angebote für Neuzugewanderte, die vom Bund befristet gefördert wurde und nach Ansicht der Verwaltung auch nicht weitergeführt werden soll.
Die Präsenzkraft wird in der JBA, Standort Kaltenkirchen, eingesetzt werden. Ihre Aufgaben liegen in der Koordinierung der rechtskreisübergreifenden Zusammen-arbeit der JBA-Partner (JobCenter, BA, Schulamt, BBZ SE, BBZ No, Jugendamt SE) in Kaltenkirchen sowie in der Mitwirkung am Aufbau und der Organisation des JBA Standortes Bad Segeberg, insbesondere die Fallarbeit und Schnittstellen im Verhältnis zum Kreisjugendamt betreffend.
Für den Stellenplan 2019 ist die bisher für andere Zwecke befristet geförderte Stelle praktisch umzuwandeln. Die Ansiedlung der Stelle erfolgt, zunächst und wie die bisherige Stelle, bei der Jugendamtsleitung im Fachdienst 51 (Team 51.00). Eine Förderung Dritter für die Personalkosten ist nicht mehr zu erwarten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 72.900 Euro per anno |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan:3631 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme
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5.7: setzt sich für die Einrichtung und Vernetzung möglichst ortsnaher Beratungs- und Betreuungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen ein.
5.11: verstärkt die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, der Bundesagentur für Arbeit..
6.4: setzt sich dafür ein, dass der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt wirkungsorientiert organisiert wird. | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
